§ 19 - Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV)

V. v. 31.05.2000 BGBl. I S. 794; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 20.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 445
Geltung ab 16.06.2000; FNA: 612-30-1 Verbrauchsteuern und Monopole
|

§ 19 (aufgehoben)


§ 19 hat 6 frühere Fassungen und wird in 8 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 2 Vierte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung V. v. 20. Dezember 2024 BGBl. 2024 I Nr. 445 m.W.v. 1. Januar 2025

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Frühere Fassungen von § 19 StromStV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2025Artikel 2 Vierte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
vom 20.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 445
aktuell vorher 01.07.2019Artikel 4 Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
vom 22.06.2019 BGBl. I S. 856
aktuell vorher 01.01.2018 (08.01.2018)Artikel 3 Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
vom 02.01.2018 BGBl. I S. 84
aktuell vorher 18.05.2016Artikel 3 Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz sowie zur Änderung weiterer Verordnungen
vom 04.05.2016 BGBl. I S. 1158
aktuell vorher 01.08.2013Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
vom 24.07.2013 BGBl. I S. 2763
aktuell vorher 30.09.2011Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
vom 20.09.2011 BGBl. I S. 1890
aktuellvor 30.09.2011früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 19 StromStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 StromStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StromStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV)
V. v. 31.07.2013 BGBl. I S. 2858; zuletzt geändert durch Artikel 205 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 4 SpaEfV Nachweisführung im Regelverfahren (vom 06.11.2014)
... mit dem Antrag nach § 101 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung oder nach § 19 der Stromsteuer-Durchführungsverordnung vorzulegen. Im Falle eines Nachweises im ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 84, 126, 154
Artikel 3 3. EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... § 9 Erteilung und Erlöschen der Erlaubnis". e) Nach der Angabe zu § 19 werden folgende Zwischenüberschrift und folgende Angabe eingefügt:  ... von einem Dritten nachvollziehbare Schätzung zulässig." 18. § 19 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 3 wird aufgehoben. b) ... „§ 17b Absatz 3 bis 8 und § 17c gelten entsprechend." 19. Nach § 19 werden folgende Zwischenüberschrift und folgender § 19a eingefügt:  ...

Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
G. v. 22.06.2019 BGBl. I S. 856, 908
Artikel 4 StromStBefNG Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... 10 wird die Angabe „8a" durch die Angabe „9" ersetzt. 18. In § 19 Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe „8" durch die Angabe „7" ...

Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.09.2011 BGBl. I S. 1890, 2012 BGBl. I S. 603
Artikel 2 EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist." 27. § 18 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... § 11 Absatz 2 Satz 1 oder entgegen § 17c Absatz 4 Satz 1, auch in Verbindung mit § 18 Absatz 4, eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt,  ... oder 4. entgegen § 17c Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit § 18 Absatz 4, eine Selbsterklärung nicht richtig oder nicht vollständig ...

Verordnung zur Änderung der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung
V. v. 31.10.2014 BGBl. I S. 1656
Artikel 1 SpaEfVÄndV
... mit dem Antrag nach § 101 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung oder nach § 19 der Stromsteuer-Durchführungsverordnung vorzulegen. Im Falle eines Nachweises im Rahmen des ...

Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz sowie zur Änderung weiterer Verordnungen
V. v. 04.05.2016 BGBl. I S. 1158
Artikel 3 EnSTransVEV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... 17b Absatz 4" durch die Angabe „§ 17b Absatz 5" ersetzt. 5. § 19 Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „§ 17b Absatz 3 bis 7 und § ... § 20 Nummer 1 wird die Angabe „§ 18 Absatz 4" durch die Angabe „§ 19 Absatz 4 Satz 1" ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 445
Artikel 2 4. EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... § 10 des Gesetzes (weggefallen)". c) Die Angaben zu den §§ 18 und 19 werden wie folgt gefasst: „§ 18 (weggefallen) § 19 ... 18 und 19 werden wie folgt gefasst: „§ 18 (weggefallen) § 19 (weggefallen) ". 2. In § 1a Absatz 1a Satz 3, Absatz 2 Satz 3 und in Absatz 3 Satz 3 wird ... § 17g wird die Zwischenüberschrift aufgehoben. 22. Die §§ 18 und 19 werden aufgehoben. 23. § 20 wird wie folgt geändert: a) In Nummer ... 17c Absatz 4 Satz 1" das Komma und die Wörter „auch in Verbindung mit § 19 Absatz 4 Satz 1 ," gestrichen. b) In Nummer 5 werden nach den Wörtern „§ 17c ... 17c Absatz 2 Satz 1" das Komma und die Wörter „auch in Verbindung mit § 19 Absatz 4 Satz 1 , oder entgegen § 19 Absatz 4 Satz 2" ... Komma und die Wörter „auch in Verbindung mit § 19 Absatz 4 Satz 1, oder entgegen § 19 Absatz 4 Satz 2" ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 24.07.2013 BGBl. I S. 2763
Artikel 2 2. EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
...  „§ 18 Begriffsbestimmungen zu § 10 des Gesetzes § 19 Erlass, Erstattung oder Vergütung der Steuer in Sonderfällen". c) Die ... der Steuer in Sonderfällen". c) Die bisherige Angabe zu § 19 wird die Angabe zu § 20. d) Folgende Zwischenüberschrift und folgende Angabe ... Produzierenden Gewerbe nach § 15 Absatz 3 Satz 1 bestimmt, b) die nach § 19 Absatz 4 in Verbindung mit § 17b Absatz 3 erforderliche Beschreibung der wirtschaftlichen ... Bekanntmachung der Bundesregierung bereits erfolgt ist und e) die nach § 19 Absatz 4 Satz 2 erforderliche Selbsterklärung bereits vorgelegt worden ist."  ... jeweils beliehene Stelle." 11. Die bisherigen §§ 18 und 19 werden die §§ 19 und 20. 12. Der neue § 19 wird wie folgt ... Stelle." 11. Die bisherigen §§ 18 und 19 werden die §§ 19 und 20. 12. Der neue § 19 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 ... §§ 18 und 19 werden die §§ 19 und 20. 12. Der neue § 19 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt gefasst:  ... gefasst: „5. entgegen § 17c Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit § 19 Absatz 4 Satz 1, oder entgegen § 19 Absatz 4 Satz 2 eine Selbsterklärung nicht richtig ... § 17c Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit § 19 Absatz 4 Satz 1, oder entgegen § 19 Absatz 4 Satz 2 eine Selbsterklärung nicht richtig oder nicht vollständig ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed