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§ 19b - Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12 Ausländerrecht
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Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12 Ausländerrecht
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§ 19b Mobiler-ICT-Karte
(1) Eine Mobiler-ICT-Karte ist ein Aufenthaltstitel nach der Richtlinie (EU) 2014/66 zum Zweck eines unternehmensinternen Transfers im Sinne des § 19 Absatz 1 Satz 2, wenn der Ausländer einen für die Dauer des Antragsverfahrens gültigen nach der Richtlinie (EU) 2014/66 erteilten Aufenthaltstitel eines anderen Mitgliedstaates besitzt.
(2) Einem Ausländer wird die Mobiler-ICT-Karte erteilt, wenn
- 1.
- er als Führungskraft, Spezialist oder Trainee tätig wird,
- 2.
- der unternehmensinterne Transfer mehr als 90 Tage dauert und
- 3.
- er einen für die Dauer des Transfers gültigen Arbeitsvertrag und erforderlichenfalls ein Abordnungsschreiben vorweist, worin enthalten sind:
- a)
- Einzelheiten zu Ort, Art, Entgelt und zu sonstigen Arbeitsbedingungen für die Dauer des Transfers sowie
- b)
- der Nachweis, dass der Ausländer nach Beendigung des Transfers in eine außerhalb der Europäischen Union ansässige Niederlassung des gleichen Unternehmens oder der gleichen Unternehmensgruppe zurückkehren kann.
(3) Wird der Antrag auf Erteilung der Mobiler-ICT-Karte mindestens 20 Tage vor Beginn des Aufenthalts im Bundesgebiet gestellt und ist der Aufenthaltstitel des anderen Mitgliedstaates weiterhin gültig, so gelten bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde der Aufenthalt und die Beschäftigung des Ausländers für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen als erlaubt.
(4) 1Der Antrag wird abgelehnt, wenn er parallel zu einer Mitteilung nach § 19a Absatz 1 Satz 1 gestellt wurde. 2Abgelehnt wird ein Antrag auch, wenn er zwar während des Aufenthalts nach § 19a, aber nicht mindestens 20 Tage vor Ablauf dieses Aufenthalts vollständig gestellt wurde.
(5) Die Mobiler-ICT-Karte wird nicht erteilt, wenn sich der Ausländer im Rahmen des unternehmensinternen Transfers im Bundesgebiet länger aufhalten wird als in anderen Mitgliedstaaten.
(6) Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn
- 1.
- die Höchstdauer des unternehmensinternen Transfers nach § 19 Absatz 4 erreicht wurde oder
- 2.
- der in § 19 Absatz 6 Nummer 3 genannte Ablehnungsgrund vorliegt.
(7) Die inländische aufnehmende Niederlassung ist verpflichtet, der zuständigen Ausländerbehörde Änderungen in Bezug auf die in Absatz 2 genannten Voraussetzungen unverzüglich, in der Regel innerhalb einer Woche, anzuzeigen.
Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetzes und zur Anpassung anderer Gesetze an die Errichtung des Bundesamts G. v. 12. Juni 2020 BGBl. I S. 1241 m.W.v. 24. Juni 2020
Frühere Fassungen von § 19b AufenthG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 24.06.2020 | Artikel 3 Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetzes und zur Anpassung anderer Gesetze an die Errichtung des Bundesamts vom 12.06.2020 BGBl. I S. 1241 |
aktuell vorher | 01.03.2020 | Artikel 1 Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 15.08.2019 BGBl. I S. 1307 |
aktuell vorher | 01.08.2017 | Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration vom 12.05.2017 BGBl. I S. 1106 |
aktuell | vor 01.08.2017 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 19b AufenthG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19b AufenthG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AufenthG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 AufenthG Erfordernis eines Aufenthaltstitels (vom 18.11.2023)
... Karte EU (§ 18g), 2b. ICT-Karte (§ 19), 2c. Mobiler-ICT-Karte ( § 19b ), 3. Niederlassungserlaubnis (§ 9) oder 4. Erlaubnis zum ...
§ 39 AufenthG Zustimmung zur Beschäftigung (vom 01.06.2024)
... Arbeitnehmer beschäftigt wird, 2. die in § 16d Absatz 3, den §§ 19, 19b , 19c Absatz 3 oder § 19d Absatz 1 Nummer 1 oder durch die ...
§ 40 AufenthG Versagungsgründe (vom 01.03.2020)
... worden ist; dies gilt bei einem unternehmensinternen Transfer gemäß § 19 oder § 19b entsprechend für die aufnehmende Niederlassung. (3) Die Zustimmung kann ...
§ 42 AufenthG Verordnungsermächtigung und Weisungsrecht (vom 02.06.2024)
... 1, § 16a Absatz 1 Satz 1, den §§ 16d, 16e Absatz 1 Satz 1, den §§ 19, 19b , 19c Absatz 1 sowie § 19e mit oder ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ...
§ 52 AufenthG Widerruf (vom 27.02.2024)
... gestatten. (2a) Eine nach § 19 erteilte ICT-Karte, eine nach § 19b erteilte Mobiler-ICT-Karte oder ein Aufenthaltstitel zum Zweck des Familiennachzugs zu einem ...
§ 71 AufenthG Zuständigkeit (vom 01.06.2024)
... 16d, 17 Absatz 1, den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3, den §§ 18d, 18f, 18g, 19, 19b , 19c, 20 und 20a sowie bei Visumanträgen des Ehegatten oder der minderjährigen ledigen ...
§ 72 AufenthG Beteiligungserfordernisse (vom 17.04.2024)
... der §§ 16a, 16d, 16e, 16g, 18a, 18b, 18c Absatz 3, des § 18g und der §§ 19 bis 19c können die Ausländerbehörde, das Bundesamt für Migration und ...
§ 91g AufenthG Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie 2014/66/EU (vom 01.03.2020)
... Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nimmt Anträge nach § 19b entgegen und leitet diese Anträge an die zuständige Ausländerbehörde weiter. ... § 19a Absatz 4 sowie 2. die Erteilung einer Mobiler-ICT-Karte nach § 19b . Wird eine ICT-Karte nach § 19 widerrufen, zurückgenommen oder ... dass ein Aufenthaltstitel eines Ausländers, der sich nach den §§ 19a oder 19b im Bundesgebiet aufhält, und der in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2014/66 ...
§ 98 AufenthG Bußgeldvorschriften (vom 31.10.2024)
... 2 oder 3 eine Mitteilung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig macht, 3. entgegen § 19b Absatz 7 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet oder ...
Zitat in folgenden Normen
Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Artikel 1 V. v. 25.11.2004 BGBl. I S. 2945; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
§ 31 AufenthV Zustimmung der Ausländerbehörde zur Visumerteilung (vom 01.06.2024)
... Interesses, in den Fällen der §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3, §§ 19, 19b , 19c oder 21 des Aufenthaltsgesetzes, in denen auf Grund von Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 eine ...
§ 39 AufenthV Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke (vom 01.03.2024)
... Transfers (ABl. L 157 vom 27.5.2014, S. 1), und b) eine Mobiler-ICT-Karte nach § 19b des Aufenthaltsgesetzes beantragt oder eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs zu einem Inhaber einer ... Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs zu einem Inhaber einer Mobiler-ICT-Karte nach § 19b des Aufenthaltsgesetzes beantragt, 10. er a) einen gültigen Aufenthaltstitel eines anderen ...
Beschäftigungsverordnung (BeschV)
Artikel 1 V. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1499; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 353
§ 10a BeschV Unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer (vom 01.03.2020)
... ICT-Karte nach § 19 des Aufenthaltsgesetzes und zur Erteilung einer Mobiler-ICT-Karte nach § 19b des Aufenthaltsgesetzes kann erteilt werden, wenn 1. die Beschäftigung in der aufnehmenden Niederlassung ...
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
G. v. 22.07.1913 RGBl. S. 583; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104
§ 10 StAG (vom 27.06.2024)
... Aufenthaltstitel für andere als die in den §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b , 19e, 20, 20a, 22, 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c *) des Aufenthaltsgesetzes ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Artikel 1 FachKrEG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... Kurzfristige Mobilität für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer § 19b Mobiler-ICT-Karte § 19c Sonstige Beschäftigungszwecke; Beamte ... „§ 18b Absatz 2" ersetzt. bb) In Nummer 2b wird die Angabe „ § 19b " durch die Angabe „§ 19" ersetzt. cc) In Nummer 2c wird die ... cc) In Nummer 2c wird die Angabe „§ 19d" durch die Angabe „ § 19b " ersetzt. b) Die Absätze 2 und 3 werden aufgehoben. c) Der ... Fällen eines gesetzlichen Anspruchs erteilt werden." 12. Die §§ 18 bis 20 werden wie folgt gefasst: „§ 18 Grundsatz der ... nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 durch den anderen Mitgliedstaat verlängert wurde. § 19b Mobiler-ICT-Karte (1) Eine Mobiler-ICT-Karte ist ein Aufenthaltstitel nach der ... § 40 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Nummer 3 wird die Angabe „ § 19b oder § 19d" durch die Angabe „§ 19 oder § 19b" ersetzt. ... 3 wird die Angabe „§ 19b oder § 19d" durch die Angabe „§ 19 oder § 19b " ersetzt. b) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) In dem ... In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „zur Erteilung einer ICT-Karte nach § 19b oder einer Mobiler-ICT-Karte nach § 19d" gestrichen und werden nach dem Wort ... 1, § 16a Absatz 1 Satz 1, den §§ 16d, 16e Absatz 1 Satz 1, den §§ 19, 19b , 19c Absatz 1 und 2 sowie § 19e mit oder ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ... § 51 Absatz 1a wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „ § 19b " durch die Angabe „§ 19" ersetzt. b) In Satz 2 wird die Angabe ... § 52 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2a Satz 1 wird die Angabe „ § 19b " durch die Angabe „§ 19" und die Angabe „§ 19d" durch die ... die Angabe „§ 19" und die Angabe „§ 19d" durch die Angabe „ § 19b " ersetzt. b) Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) In ... 16a, 16d, 17 Absatz 1, den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3, den §§ 18d, 18f, 19, 19b , 19c und 20 sowie bei Visumanträgen des Ehegatten oder der minderjährigen ledigen Kinder ... der Voraussetzungen der §§ 16a, 16d, 16e, 18a, 18b, 18c Absatz 3 und der §§ 19 bis 19c können die Ausländerbehörde, das Bundesamt für Migration und ... b) Absatz 2 wird Absatz 1 und die Angabe „§ 19d" wird durch die Angabe „ § 19b " ersetzt. c) Absatz 3 wird Absatz 2. d) Absatz 4 wird Absatz 3 und in ... bbb) In Nummer 2 wird die Angabe „§ 19d" durch die Angabe „ § 19b " ersetzt. bb) In Satz 2 wird die Angabe „§ 19b" durch die Angabe ... die Angabe „§ 19b" ersetzt. bb) In Satz 2 wird die Angabe „ § 19b " durch die Angabe „§ 19" ersetzt. cc) Folgender Satz wird ... dass ein Aufenthaltstitel eines Ausländers, der sich nach den §§ 19a oder 19b im Bundesgebiet aufhält, und der in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2014/66 ... cc) In Nummer 3 wird die Angabe „§ 19d Absatz 7" durch die Angabe „ § 19b Absatz 7" ersetzt. c) In Absatz 3 Nummer 1 wird die Angabe „§ 4 Abs. 3 ...
Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetzes und zur Anpassung anderer Gesetze an die Errichtung des Bundesamts
G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1241
Artikel 3 BfAAGEG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... b) Die bisherigen Nummern 1 und 2 werden die Nummern 2 und 3. 2. In § 19b Absatz 6 Nummer 2 wird die Angabe „Nummer 2" durch die Angabe „Nummer 3" ersetzt. ...
Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1106
Artikel 1 ArbMigraG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... Nach der Angabe zu § 19a werden die folgenden Angaben eingefügt: „ § 19b ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer § 19c ... nach Nummer 2a die folgenden Nummern 2b und 2c eingefügt: „2b. ICT-Karte ( § 19b ), 2c. Mobiler-ICT-Karte (§ 19d),". bb) In Satz 3 werden nach ... In Absatz 5 wird die Angabe „oder § 19a" durch die Angabe „, § 19a, § 19b oder § 19d" ersetzt. c) In Absatz 6 wird die Angabe „§ 19 oder ... 19 oder § 19a" durch die Wörter „den §§ 17b, 18d, 19, 19a, 19b , 19d, 20 oder 20b" ersetzt und werden nach der Angabe „Nummer 3" die Wörter ... 8 genannten Voraussetzungen vorliegt." 12. Nach § 19a werden die folgenden §§ 19b bis 19d eingefügt: „§ 19b ICT-Karte für unternehmensintern ... Nach § 19a werden die folgenden §§ 19b bis 19d eingefügt: „ § 19b ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer (1) Eine ICT-Karte ... Arbeitsvertrag und erforderlichenfalls ein Abordnungsschreiben gemäß den Vorgaben in § 19b Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 , der oder das bereits den zuständigen Behörden des anderen Mitgliedstaates vorgelegt ... nach der Richtlinie 2014/66/EU zum Zweck eines unternehmensinternen Transfers im Sinne des § 19b Absatz 1 Satz 2 , wenn der Ausländer einen für die Dauer des Antragsverfahrens gültigen nach der ... abgelehnt werden, wenn 1. die Höchstdauer des unternehmensinternen Transfers nach § 19b Absatz 4 erreicht wurde oder 2. der in § 19b Absatz 6 Nummer 3 genannte Ablehnungsgrund ... unternehmensinternen Transfers nach § 19b Absatz 4 erreicht wurde oder 2. der in § 19b Absatz 6 Nummer 3 genannte Ablehnungsgrund vorliegt. (7) Die inländische aufnehmende Niederlassung ... und die Wörter „dies gilt bei einem unternehmensinternen Transfer gemäß § 19b oder § 19d entsprechend für die aufnehmende Niederlassung" eingefügt. ... 3 wird angefügt: „(3) Die Zustimmung zur Erteilung einer ICT-Karte nach § 19b oder einer Mobiler-ICT-Karte nach § 19d kann versagt werden, wenn 1. der ... und nach den Wörtern „§ 19a Absatz 1 Nummer 2" die Wörter „, § 19b Absatz 2 , § 19d Absatz 2" eingefügt. b) Absatz 2 wird wie folgt ... 1 folgender Absatz 1a eingefügt: „(1a) Die Gültigkeit einer nach § 19b erteilten ICT-Karte erlischt nicht nach Absatz 1 Nummer 6 und 7, wenn der Ausländer von der ... b) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt: „(2a) Eine nach § 19b erteilte ICT-Karte, eine nach § 19d erteilte Mobiler-ICT-Karte oder ein Aufenthaltstitel zum ... wird folgender Satz angefügt: „Der Ausländer, der eine ICT-Karte nach § 19b beantragt hat, ist verpflichtet, der zuständigen Ausländerbehörde jede ... 2. die Erteilung einer Mobiler-ICT-Karte nach § 19d. Wird eine ICT-Karte nach § 19b widerrufen, zurückgenommen oder nicht verlängert oder läuft sie nach einer ...
Verordnung zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
V. v. 01.08.2017 BGBl. I S. 3066
Artikel 1 AufenthVuaÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... bis 11 werden angefügt: „8. er die Verlängerung einer ICT-Karte nach § 19b des Aufenthaltsgesetzes beantragt, 9. er a) einen gültigen Aufenthaltstitel eines ... Folgender Satz wird angefügt: „Satz 1 gilt nicht, wenn eine ICT-Karte nach § 19b des Aufenthaltsgesetzes beantragt wird." 9. Dem § 41 wird folgender Absatz 4 angefügt: ... „(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht, wenn eine ICT-Karte nach § 19b des Aufenthaltsgesetzes beantragt wird." 10. § 45 wird wie folgt geändert: a) Die ...
Artikel 2 AufenthVuaÄndV Änderung der Beschäftigungsverordnung
... transferierte Arbeitnehmer (1) Die Zustimmung zur Erteilung einer ICT-Karte nach § 19b des Aufenthaltsgesetzes und zur Erteilung einer Mobiler-ICT-Karte nach § 19d des Aufenthaltsgesetzes kann erteilt ...
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