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§ 1 - Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (38. BImSchV)

V. v. 08.12.2017 BGBl. I S. 3892 (Nr. 77); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 200
Geltung ab 14.12.2017; FNA: 2129-8-38-1 Umweltschutz
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§ 1 Anwendungsbereich



Diese Verordnung regelt Modalitäten zur Erfüllung der Verpflichtung zur Minderung der Treibhausgasemissionen nach § 37a Absatz 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 37a Absatz 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zu den Berichtspflichten nach § 37f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.





 

Frühere Fassungen von § 1 38. BImSchV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2022Artikel 1 Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
vom 12.11.2021 BGBl. I S. 4932
aktuell vorher 25.05.2019Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
vom 21.05.2019 BGBl. I S. 742
aktuellvor 25.05.2019Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 38. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 38. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 38. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 1 38. BImSchV (zu § 1 Absatz 2 und § 14 Absatz 1) Rohstoffe für die Herstellung fortschrittlicher Biokraftstoffe nach § 14 Absatz 1 (vom 01.01.2022)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
V. v. 21.05.2019 BGBl. I S. 742
Artikel 1 BImSchV38ÄndV
...  „Anlage 4 Rohstoffe für die Herstellung von Biokraftstoffen nach § 1 Absatz 2". 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut ... Rohstoffe für die Herstellung von Biokraftstoffen nach § 1 Absatz 2". 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1. b) Folgender ... ersetzt. 9. Folgende Anlage 4 wird angefügt: „Anlage 4 (zu § 1 Absatz 2 ) Rohstoffe für die Herstellung von Biokraftstoffen nach § 1 Absatz 2  ... 4 (zu § 1 Absatz 2) Rohstoffe für die Herstellung von Biokraftstoffen nach § 1 Absatz 2 Rohstoffe für die Herstellung von Biokraftstoffen, deren Beitrag zu dem in ...

Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
V. v. 12.11.2021 BGBl. I S. 4932
Artikel 1 ThgMQWV Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
... Der Angabe zu Anlage 4 wird die Angabe „und § 13a" angefügt. 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) Die Absatzbezeichnung „(1)" wird ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2 und § 14 Absatz 1) Rohstoffe für die Herstellung fortschrittlicher Biokraftstoffe nach ...