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§ 1 - Bundesfernstraßen-Sondernutzungsgebühren-Verordnung (BFStrSonGebV)
§ 1 Sondernutzungsgebühren
Für Sondernutzungen an Bundesfernstraßen werden Gebühren nach dieser Verordnung erhoben, soweit dem Bund die Verwaltung dieser Straßen zusteht.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/1_BFStrSonGebV.htm