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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2021 aufgehoben
§ 1 - COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung (WahlBewCovV k.a.Abk.)
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für die Aufstellung von Wahlbewerbern und die Wahl von Vertretern für die Vertreterversammlungen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/1_COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung.htm