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§ 1 - Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung (FrSaftErfrischGetrV)

§ 1 Anwendungsbereich



(1) Die in Anlage 1 aufgeführten Erzeugnisse unterliegen dieser Verordnung, soweit sie dazu bestimmt sind, als Lebensmittel gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht zu werden.

(2) Diese Verordnung gilt nach Maßgabe des Abschnitts 3 auch für koffeinhaltige Erfrischungsgetränke.





 

Frühere Fassungen von § 1 FrSaftErfrischGetrV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.04.2023Artikel 3 Verordnung zur Neuordnung des Rechts über bestimmte Lebensmittel
vom 26.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 115
aktuell vorher 29.05.2020Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
vom 18.05.2020 BGBl. I S. 1075
aktuell vorher 01.06.2012Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
vom 21.05.2012 BGBl. I S. 1201
aktuellvor 01.06.2012früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 FrSaftErfrischGetrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 FrSaftErfrischGetrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FrSaftErfrischGetrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 1 FrSaftErfrischGetrV (zu § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1 bis 5, § 3 Absatz 1 bis 3 und § 7) Bezeichnungen der Lebensmittel, Herstellungsanforderungen (vom 29.04.2023)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 23.10.2013 BGBl. I S. 3889
Artikel 1 3. FrSaftErfrischGetrVuaÄndV Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
...  6. Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1 bis 5, § 3 Absatz 1 bis 3 und § 7) Verkehrsbezeichnungen, ...

Verordnung zur Neuordnung des Rechts über bestimmte Lebensmittel
V. v. 26.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 115
Artikel 3 LMBVVEV Änderung der Fruchtsaft-, Erfrischungsgetränke- und Teeverordnung
... (Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung - FrSaftErfrischGetrV)". 2. § 1 Absatz 3 wird aufgehoben. 3. In § 2 Absatz 8 werden die Wörter „über ... wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter „(zu § 1 Absatz 1 , § 2 Absatz 1 bis 5, § 3 Absatz 1 bis 3 und § 10)" durch die Wörter ... 2 Absatz 1 bis 5, § 3 Absatz 1 bis 3 und § 10)" durch die Wörter „(zu § 1 Absatz 1 , § 2 Absatz 1 bis 5, § 3 Absatz 1 bis 3 und § 7)" ersetzt. b) ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
V. v. 18.05.2020 BGBl. I S. 1075
Artikel 1 4. FrSaftErfrischGetrVuaÄndV
... Erfrischungsgetränke- und Teeverordnung - FrSaftErfrischGetrTeeV)". 2. In § 1 wird nach Absatz 2 folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Diese Verordnung gilt ... bisherige § 11 wird § 13. 10. In Anlage 1 werden die Wörter „(zu § 1 Absatz 1 , § 2 Absatz 1 bis 5, § 3 Absatz 1 bis 3 und § 7)" durch die Wörter ... 2 Absatz 1 bis 5, § 3 Absatz 1 bis 3 und § 7)" durch die Wörter „(zu § 1 Absatz 1 , § 2 Absatz 1 bis 5, § 3 Absatz 1 bis 3 und § 10)" ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 21.05.2012 BGBl. I S. 1201
Artikel 1 2. FrSaftVuaÄndV Änderung der Fruchtsaftverordnung
... und Erfrischungsgetränkeverordnung - FrSaftErfrischGetrV)". 2. Vor § 1 wird die Abschnittsüberschrift „Abschnitt 1 Anwendungsbereich" eingefügt. ... „Abschnitt 1 Anwendungsbereich" eingefügt. 3. § 1 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. b) ... 3 auch für koffeinhaltige Erfrischungsgetränke." 4. Nach § 1 wird die Abschnittsüberschrift „Abschnitt 2 Fruchtsaft, einige ähnliche ... 13. Die Bezeichnung der Anlage 1 wird folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1, §§ 2 und 3 Absatz 1 bis 3)". 14. Folgende Anlage 8 wird ...