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§ 1 - Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung (FrSaftErfrischGetrV)
V. v. 24.05.2004 BGBl. I S. 1016; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 26.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 115
Geltung ab 28.05.2004; FNA: 2125-40-93 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 28.05.2004; FNA: 2125-40-93 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die in Anlage 1 aufgeführten Erzeugnisse unterliegen dieser Verordnung, soweit sie dazu bestimmt sind, als Lebensmittel gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht zu werden.
(2) Diese Verordnung gilt nach Maßgabe des Abschnitts 3 auch für koffeinhaltige Erfrischungsgetränke.
Text in der Fassung des Artikels 3 Verordnung zur Neuordnung des Rechts über bestimmte Lebensmittel V. v. 26. April 2023 BGBl. 2023 I Nr. 115 m.W.v. 29. April 2023
Frühere Fassungen von § 1 FrSaftErfrischGetrV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 29.04.2023 | Artikel 3 Verordnung zur Neuordnung des Rechts über bestimmte Lebensmittel vom 26.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 115 |
aktuell vorher | 29.05.2020 | Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung vom 18.05.2020 BGBl. I S. 1075 |
aktuell vorher | 01.06.2012 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften vom 21.05.2012 BGBl. I S. 1201 |
aktuell | vor 01.06.2012 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 FrSaftErfrischGetrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 FrSaftErfrischGetrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FrSaftErfrischGetrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage 1 FrSaftErfrischGetrV (zu § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1 bis 5, § 3 Absatz 1 bis 3 und § 7) Bezeichnungen der Lebensmittel, Herstellungsanforderungen (vom 29.04.2023)
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 23.10.2013 BGBl. I S. 3889
Artikel 1 3. FrSaftErfrischGetrVuaÄndV Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
... 6. Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1 bis 5, § 3 Absatz 1 bis 3 und § 7) Verkehrsbezeichnungen, ...
Verordnung zur Neuordnung des Rechts über bestimmte Lebensmittel
V. v. 26.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 115
Artikel 3 LMBVVEV Änderung der Fruchtsaft-, Erfrischungsgetränke- und Teeverordnung
... (Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung - FrSaftErfrischGetrV)". 2. § 1 Absatz 3 wird aufgehoben. 3. In § 2 Absatz 8 werden die Wörter „über ... wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter „(zu § 1 Absatz 1 , § 2 Absatz 1 bis 5, § 3 Absatz 1 bis 3 und § 10)" durch die Wörter ... 2 Absatz 1 bis 5, § 3 Absatz 1 bis 3 und § 10)" durch die Wörter „(zu § 1 Absatz 1 , § 2 Absatz 1 bis 5, § 3 Absatz 1 bis 3 und § 7)" ersetzt. b) ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung
V. v. 18.05.2020 BGBl. I S. 1075
Artikel 1 4. FrSaftErfrischGetrVuaÄndV
... Erfrischungsgetränke- und Teeverordnung - FrSaftErfrischGetrTeeV)". 2. In § 1 wird nach Absatz 2 folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Diese Verordnung gilt ... bisherige § 11 wird § 13. 10. In Anlage 1 werden die Wörter „(zu § 1 Absatz 1 , § 2 Absatz 1 bis 5, § 3 Absatz 1 bis 3 und § 7)" durch die Wörter ... 2 Absatz 1 bis 5, § 3 Absatz 1 bis 3 und § 7)" durch die Wörter „(zu § 1 Absatz 1 , § 2 Absatz 1 bis 5, § 3 Absatz 1 bis 3 und § 10)" ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 21.05.2012 BGBl. I S. 1201
Artikel 1 2. FrSaftVuaÄndV Änderung der Fruchtsaftverordnung
... und Erfrischungsgetränkeverordnung - FrSaftErfrischGetrV)". 2. Vor § 1 wird die Abschnittsüberschrift „Abschnitt 1 Anwendungsbereich" eingefügt. ... „Abschnitt 1 Anwendungsbereich" eingefügt. 3. § 1 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. b) ... 3 auch für koffeinhaltige Erfrischungsgetränke." 4. Nach § 1 wird die Abschnittsüberschrift „Abschnitt 2 Fruchtsaft, einige ähnliche ... 13. Die Bezeichnung der Anlage 1 wird folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1, §§ 2 und 3 Absatz 1 bis 3)". 14. Folgende Anlage 8 wird ...
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