Artikel 1 - Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)

Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2023 EStG § 7a

In § 7a Absatz 9 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 386) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 7 Absatz 5a" durch die Angabe „§ 7 Absatz 5b" ersetzt und werden nach den Wörtern „maßgebenden Prozentsatz" die Wörter „oder dem nach § 7 Absatz 5a maßgebenden Prozentsatz" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 1 JStG 2024

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 JStG 2024 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JStG 2024 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 2 JStG 2024 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Einkommensteuergesetz, das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 4d ...
Artikel 56 JStG 2024 Inkrafttreten
... in Kraft. (3) Artikel 49 tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2021 in Kraft. (4) Artikel 1 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft. (5) Artikel 39 tritt mit Wirkung vom 28. ...


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