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§ 1 - LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG)

G. v. 24.05.2022 BGBl. I S. 802 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 03.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 225
Geltung ab 01.06.2022; FNA: 752-13 Elektrizität und Gas
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§ 1 Zweck



(1) Dieses Gesetz dient der Sicherung der nationalen Energieversorgung durch die zügige Einbindung verflüssigten Erdgases in das bestehende Fernleitungsnetz.

(2) Mit den Vorschriften dieses Gesetzes sollen die Zulassung von Errichtung und Inbetriebnahme der in § 2 bezeichneten Vorhaben sowie die Durchführung von Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen dieser Vorhaben beschleunigt werden.

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Zitierungen von § 1 LNGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 LNGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LNGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 LNGG Beschleunigte Vergabe- und Nachprüfungsverfahren 3)
... aller maßgeblichen Gesichtspunkte unter Berücksichtigung des Zweckes im Sinne des § 1 und des besonderen Interesses nach § 3 zwingende Gründe eines Allgemeininteresses es ... Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen hat die Vergabekammer auch den Zweck nach § 1 sowie das besondere Interesse nach § 3 zu berücksichtigen. 4. Bei ... über die vorzeitige Gestattung des Zuschlags sind zusätzlich der Zweck nach § 1 sowie das besondere Interesse nach § 3 zu berücksichtigen. Das besondere ... 6 und 7 und Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist auch der Zweck nach § 1 sowie das besondere Interesse nach § 3 zu berücksichtigen, das in der Regel ... 2 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind zusätzlich der Zweck nach § 1 sowie das besondere Interesse nach § 3 zu berücksichtigen, das in der Regel ... 1 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind zusätzlich der Zweck nach § 1 sowie das besondere Interesse nach § 3 zu berücksichtigen, das in der Regel ... Eingang des Antrags zu treffen und im Fall einer ausnahmsweisen Verlängerung der Zweck nach § 1 sowie das besondere Interesse nach § 3 zu berücksichtigen, das in der Regel ... 1 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung muss aufgrund der besonderen Umstände des Zweckes nach § 1 und des besonderen Interesses nach § 3 bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ... insbesondere beim vorläufigen Rechtsschutz, unter Berücksichtigung des Zweckes nach § 1 sowie des besonderen Interesses nach § 3 zu treffen. Dieser Absatz gilt nicht ...
§ 14 LNGG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 15.07.2023)
... Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die §§ 1 bis 10 treten mit Ausnahme des § 5 Absatz 2 und 3 und des § 9 Absatz 2, 3 und 5 mit ...