§ 1d Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen
(1) Ein Kraftfahrzeug mit autonomer Fahrfunktion im Sinne dieses Gesetzes ist ein Kraftfahrzeug, das
- 1.
- die Fahraufgabe ohne eine fahrzeugführende Person selbstständig in einem festgelegten Betriebsbereich erfüllen kann und
- 2.
- über eine technische Ausrüstung gemäß § 1e Absatz 2 verfügt.
(2) Ein festgelegter Betriebsbereich im Sinne dieses Gesetzes bezeichnet den örtlich und räumlich bestimmten öffentlichen Straßenraum, in dem ein Kraftfahrzeug mit autonomer Fahrfunktion bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß
§ 1e Absatz 1 betrieben werden darf.
(3) Technische Aufsicht eines Kraftfahrzeugs mit autonomer Fahrfunktion im Sinne dieses Gesetzes ist diejenige natürliche Person, die dieses Kraftfahrzeug während des Betriebs gemäß
§ 1e Absatz 2 Nummer 8 deaktivieren und für dieses Kraftfahrzeug gemäß
§ 1e Absatz 2 Nummer 4 und Absatz 3 Fahrmanöver freigeben kann.
(4) Risikominimaler Zustand im Sinne dieses Gesetzes ist ein Zustand, in dem sich das Kraftfahrzeug mit autonomer Fahrfunktion auf eigene Veranlassung oder auf Veranlassung der Technischen Aufsicht an einer möglichst sicheren Stelle in den Stillstand versetzt und die Warnblinkanlage aktiviert, um unter angemessener Beachtung der Verkehrssituation die größtmögliche Sicherheit für die Fahrzeuginsassen, andere Verkehrsteilnehmende und Dritte zu gewährleisten.
Frühere Fassungen von § 1d StVG
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interne Verweise§ 1j StVG Verordnungsermächtigung (vom 17.07.2024) ... von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion auf öffentlichen Straßen nach den §§ 1d bis 1i zu regeln betreffend 1. die technischen Anforderungen und das Verfahren zur ... anonymisierter Form zu erheben, zu speichern und zu verwenden, 8. Abweichungen von den §§ 1d bis 1i in Bezug auf Kraftfahrzeuge der Bundeswehr, der Bundespolizei, des Bundeskriminalamts, des ...
§ 1k StVG Ausnahmen (vom 17.07.2024) ... Für Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion gemäß § 1d Absatz 1 , die für militärische, nachrichtendienstliche oder polizeiliche Zwecke, für Zwecke ...
§ 8 StVG Ausnahmen (vom 28.07.2021) ... kann, es sei denn, es handelt sich um ein Kraftfahrzeug mit autonomer Fahrfunktion im Sinne des § 1d Absatz 1 und 2 , das sich im autonomen Betrieb befindet, 2. wenn der Verletzte bei dem Betrieb des ...
Zitat in folgenden NormenAutonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung (AFGBV)
Artikel 1 V. v. 24.06.2022 BGBl. I S. 986; zuletzt geändert durch Artikel 10 V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199
§ 14 AFGBV Anforderungen an die Technische Aufsicht ... sich das Kraftfahrzeug mit autonomer Fahrfunktion im risikominimalen Zustand im Sinne des § 1d Absatz 4 des Straßenverkehrsgesetzes , hat die als Technische Aufsicht eingesetzte natürliche Person eine Untersuchung der ...
Pflichtversicherungsgesetz
neugefasst durch B. v. 05.04.1965 BGBl. I S. 213; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes - Gesetz zum autonomen Fahren
G. v. 12.07.2021 BGBl. I S. 3108
Artikel 1 StVGuaPflVGÄndG ... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 1c werden die folgenden §§ 1d bis 1l eingefügt: „§ 1d Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion in ... 1. Nach § 1c werden die folgenden §§ 1d bis 1l eingefügt: „ § 1d Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen (1) Ein ... ein Kraftfahrzeug mit autonomer Fahrfunktion. Laufende Genehmigungsverfahren, die sachlich unter § 1d bis § 1g fallen und in denen der Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis inklusive einer ... von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion auf öffentlichen Straßen nach den §§ 1d bis 1i zu regeln betreffend 1. die technischen Anforderungen und das Verfahren zur ... anonymisierter Form zu erheben, zu speichern und zu verwenden, 8. Abweichungen von den §§ 1d bis 1i in Bezug auf Kraftfahrzeuge der Bundeswehr, der Bundespolizei, des Bundeskriminalamts, des ... 1k Ausnahmen (1) Für Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion gemäß § 1d Absatz 1 , die für militärische, nachrichtendienstliche oder polizeiliche Zwecke, für Zwecke ... „, es sei denn, es handelt sich um ein Kraftfahrzeug mit autonomer Fahrfunktion im Sinne des § 1d Absatz 1 und 2 , das sich im autonomen Betrieb befindet" eingefügt. 3. In § 12 Absatz 1 ... „, es sei denn, es handelt sich um ein Kraftfahrzeug mit autonomer Fahrfunktion im Sinne des § 1d Absatz 1 und 2 , das sich im autonomen Betrieb befindet" eingefügt. 5. In § 24 Absatz 1 ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
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