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§ 208 - Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
neugefasst durch B. v. 19.02.2002 BGBl. I S. 754, 1404, 3384; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 329
Geltung ab 01.01.1992; FNA: 860-6 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 01.01.1992; FNA: 860-6 Sozialgesetzbuch
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§ 208 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 2 Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze G. v. 5. August 2010 BGBl. I S. 1127 m.W.v. 11. August 2010
Frühere Fassungen von § 208 SGB VI
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 11.08.2010 | Artikel 2 Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 05.08.2010 BGBl. I S. 1127 |
aktuell vorher | 22.07.2009 | Artikel 4 Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze vom 15.07.2009 BGBl. I S. 1939 |
aktuell | vor 22.07.2009 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 208 SGB VI
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 208 SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB VI selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 05.08.2010 BGBl. I S. 1127
Artikel 2 3. SGBIVuaÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 208 wird wie folgt gefasst: „§ 208 (weggefallen)". b) Die ... a) Die Angabe zu § 208 wird wie folgt gefasst: „§ 208 (weggefallen)". b) Die Angabe zu § 282 wird wie folgt gefasst: ... 3 werden die Wörter „/Verwaltungsstelle Cottbus" gestrichen. 5. § 208 wird aufgehoben. 6. Nach § 210 Absatz 1 wird folgender Absatz 1a ...
Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1939, 2010 I 340
Artikel 4 SGB4uaÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... ist, wird wie folgt geändert: 1. Im Inhaltsverzeichnis wird die Angabe zu § 208 wie folgt gefasst: „§ 208 Nachzahlung bei anzurechnenden ... Im Inhaltsverzeichnis wird die Angabe zu § 208 wie folgt gefasst: „§ 208 Nachzahlung bei anzurechnenden Kindererziehungszeiten". 2. § 56 Absatz 4 ... 1 und 6" durch die Wörter „Satz 1 Nummer 1" ersetzt. 10. § 208 wird wie folgt gefasst: „§ 208 Nachzahlung bei anzurechnenden ... 1" ersetzt. 10. § 208 wird wie folgt gefasst: „§ 208 Nachzahlung bei anzurechnenden Kindererziehungszeiten Elternteile, denen ...
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