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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.11.2024

§ 20 - Bachelor-Professional-IT-Fortbildungsprüfungsverordnung (BAProITFPrV)

V. v. 24.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 295
Geltung ab 01.11.2024; FNA: 806-22-6-83 Berufliche Bildung

§ 20 Schriftliche Prüfung im Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung"



(1) 1Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage der Beschreibung einer betrieblichen Situation, aus der die Aufgabenstellungen abzuleiten sind, durchgeführt. 2Die Aufgabenstellungen sind so zu gestalten, dass alle Qualifikationsschwerpunkte des nach § 4 Absatz 2 gewählten Prüfungsbereichs situationsbezogen thematisiert werden. 3Die Aufgabenstellungen müssen der zu prüfenden Person eigenständig entwickelte Lösungen ermöglichen.

(2) Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen in Form von zwei schriftlich unter Aufsicht zu bearbeitenden Aufgaben.

(3) 1Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Aufgabe mindestens 90 Minuten. 2Insgesamt soll die Bearbeitungszeit nicht mehr als 240 Minuten betragen.

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Zitierungen von § 20 BAProITFPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 BAProITFPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BAProITFPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 BAProITFPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
... bestimmt sich nach den Anforderungen der in § 3 in Verbindung mit den §§ 8 bis 22 genannten Prüfungsbereiche. (5) Die erfolgreich abgelegte Prüfung ...
§ 19 BAProITFPrV Form und Ablauf der Prüfung
... nach § 3 Nummer 1 gliedert sich in 1. eine schriftliche Prüfung nach § 20 und 2. eine mündliche Prüfung nach § 21. (2) Die Prüfung ...
§ 27 BAProITFPrV Mündliche Ergänzungsprüfung
... Prüfungsleistungen im Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung" nach § 20 Absatz 2 mit weniger als 50 Punkten bewertet wurde. (2) Eine mündliche ... 30 Punkten bewertet wurde oder 2. mehr als eine schriftliche Prüfungsleistung nach § 20 Absatz 2 , § 22 Absatz 2 oder § 23 Absatz 2 mit weniger als 50 Punkten bewertet wurde.  ...
§ 28 BAProITFPrV Bewertung der Prüfungsleistungen
... in der schriftlichen Prüfung jeweils die beiden schriftlichen Prüfungsleistungen nach § 20 Absatz 2 und 2. in der mündlichen Prüfung jeweils a) die Präsentation ...
Anlage 2 BAProITFPrV (zu § 31) Zeugnisinhalte
... „Fachliche Spezialisierung" erbrachten Prüfungsleistungen nach den §§ 20 und 21, 7. Bewertungen der im Prüfungsteil „IT-spezifische ...