§ 20 Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land
Der anzulegende Wert der Windenergieanlage an Land ist der Zuschlagswert der ihr zugeteilten Gebotsmenge.
interne Verweise
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/20_GEEV_Grenzuberschreitende-Erneuerbare-Energien-VO.htm