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§ 216 - Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
Artikel 1 G. v. 07.08.1996 BGBl. I S. 1254; zuletzt geändert durch Artikel 66 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.1997; FNA: 860-7 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 01.01.1997; FNA: 860-7 Sozialgesetzbuch
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§ 216 Bezugsgröße (Ost) und aktueller Rentenwert (Ost)
Soweit Vorschriften dieses Buches beim Jahresarbeitsverdienst oder beim Sterbegeld an die Bezugsgröße anknüpfen, ist die Bezugsgröße für das in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannte Gebiet (Bezugsgröße (Ost)) maßgebend, wenn es sich um einen Versicherungsfall in diesem Gebiet handelt.
Text in der Fassung des Artikels 4 Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz G. v. 17. Juli 2017 BGBl. I S. 2575; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248 m.W.v. 1. Juli 2024
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Frühere Fassungen von § 216 SGB VII
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.07.2024 | Artikel 4 Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz vom 17.07.2017 BGBl. I S. 2575 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 216 SGB VII
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 216 SGB VII verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB VII selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2575; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248
Artikel 4 RÜAbschlG Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
... 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 216 wie folgt gefasst: „§ 216 Bezugsgröße (Ost)". ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 216 wie folgt gefasst: „ § 216 Bezugsgröße (Ost)". ... 2. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 216 wie folgt gefasst: „§ 216 (weggefallen)". ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 216 wie folgt gefasst: „ § 216 (weggefallen)". 3. § ... 215 Absatz 3 wird aufgehoben. 5. § 216 wird wie folgt geändert: a) Die Absatzbezeichnung „(1)" wird ... Absatz 2 wird aufgehoben. 6. § 216 wird aufgehoben. ...
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