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Artikel 21 - Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)

Artikel 21 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes


Artikel 21 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 6. Dezember 2024 FVG § 5

§ 5 des Finanzverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2006 (BGBl. I S. 846, 1202), das zuletzt durch Artikel 64 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 5a werden die Wörter „Abgabenordnung sowie" durch die Wörter „Abgabenordnung und in den Fällen der auf Grundlage von § 117c Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 der Abgabenordnung ergangenen Rechtsverordnung sowie" ersetzt.

b)
Nummer 18 wird wie folgt geändert:

aa)
In Buchstabe a werden die Wörter „der Daten, die nach § 10 Absatz 2a, 2b und 4b des Einkommensteuergesetzes" durch die Wörter „der Daten, die nach § 10 Absatz 2a, 2b, 2c und 4b des Einkommensteuergesetzes" ersetzt.

bb)
In Buchstabe e werden die Wörter „nach § 22a Absatz 2 in Verbindung mit § 10 Absatz 2a, 2b und 4b" durch die Wörter „nach § 22a Absatz 2 in Verbindung mit § 10 Absatz 2a, 2b, 2c und 4b" ersetzt.

c)
Nummer 26 wird aufgehoben.

d)
In Nummer 47 Buchstabe e wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt.

e)
Nach Nummer 47 wird folgende Nummer 48 angefügt:

„48.
die Wahrnehmung der Aufgaben der Direktauszahlungsbehörde nach § 139e der Abgabenordnung."

2.
In Absatz 1a Satz 2 wird die Angabe „26," gestrichen und wird die Angabe „38, 42 bis 46" durch die Angabe „38, 42 bis 45, 46" ersetzt.

3.
Absatz 6 wird aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 21 JStG 2024

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 21 JStG 2024 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JStG 2024 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 22 JStG 2024 Weitere Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
... § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 41 des Finanzverwaltungsgesetzes, das zuletzt durch Artikel 21 dieses Gesetzes geändert worden ist, werden die folgenden Nummern 41a und 41b ...