§ 21 Zuschlagstermine, Erteilung der Zuschläge
(1)
1Die Bundesnetzagentur erteilt die Zuschläge frühestens acht Wochen und spätestens drei Monate nach dem Gebotstermin nach
§ 10 Absatz 2 (Zuschlagstermin) und gibt die erteilten Zuschläge auf ihrer Internetseite bekannt.
2Sie unterrichtet die Anlagenbetreiber der bezuschlagten Steinkohleanlagen unverzüglich nach dem Zuschlagstermin über die Zuschlagserteilung und den Steinkohlezuschlag.
3Für jeden Zuschlag erteilt die Bundesnetzagentur eine eindeutige Zuschlagsnummer.
(2) Die Bundesnetzagentur unterrichtet die Anlagenbetreiber, deren Gebot keinen Zuschlag erhalten hat, zu dem Zuschlagstermin nach Absatz 1 über den nicht erfolgten Zuschlag der Steinkohleanlage.
interne Verweise§ 10 KVBG Gegenstand der Ausschreibungen, Gebotstermine (vom 27.07.2021) ... die Bundesnetzagentur die Fristen und Termine nach Absatz 2 Nummer 1 und den §§ 11 und 21 Absatz 1 so anpassen, dass für die Ausschreibung im verkürzten Verfahren für das Jahr 2020 ... die Ausschreibung im verkürzten Verfahren für das Jahr 2020 ein Zuschlagstermin nach § 21 am 1. Dezember 2020 erreicht ...
§ 12 KVBG Teilnahmeberechtigung (vom 25.02.2025) ... aufgrund eines Verbots der Kohleverfeuerung nach § 51 in Verbindung mit einem Zuschlag nach § 21 erfolgt, 6. der Anlagenbetreiber hat dem Bundesamt für Wirtschaft und ... oder nach § 7c des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes für den Fall eines Zuschlags nach § 21 ab Bestandskraft des Zuschlags nicht in Anspruch nimmt (bedingte Verzichtserklärung), ... nach § 7c des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes unabhängig davon, ob ein Zuschlag nach § 21 erteilt wird, nicht in Anspruch nimmt (unbedingte Verzichtserklärung) und 7. der ... Einverständnis, dass seine Angaben zu der angestrebten Nutzung im Fall eines Zuschlags nach § 21 durch die Bundesnetzagentur veröffentlicht werden. (2) Nicht teilnahmeberechtigt ... Energiewirtschaftsgesetzes endgültig stillgelegt sind, 5. denen ein Zuschlag nach § 21 in einem vorherigen Ausschreibungsverfahren erteilt wurde oder 6. denen die gesetzliche ...
§ 18 KVBG Zuschlagsverfahren (vom 27.07.2021) ... mit der niedrigsten Kennziffer allen Geboten im Umfang ihrer Gebotsmenge einen Zuschlag nach § 21 , bis das Ausschreibungsvolumen erstmals durch den Zuschlag zu einem Gebot erreicht oder ...
§ 51 KVBG Verbot der Kohleverfeuerung (vom 27.07.2021) ... Erhält der Anlagenbetreiber für eine Steinkohleanlage einen Zuschlag nach § 21 Absatz 1 Satz 1 , wird für die Steinkohleanlage die gesetzliche Reduzierung nach § 35 Absatz 1 oder ... Kohleverfeuerung wird ab folgendem Zeitpunkt wirksam: 1. im Fall eines Zuschlags nach § 21 a) in der Ausschreibung im verkürzten Verfahren für das Jahr 2020 sieben ...
§ 52 KVBG Vermarktungsverbot (vom 10.12.2020) ... Der Anlagenbetreiber, gegenüber dem ein Zuschlag nach § 21 Absatz 1 bekanntgegeben wurde oder gegenüber dem die gesetzliche Reduzierung nach § 35 Absatz 1 ...
Zitat in folgenden NormenBesondere Gebührenverordnung BNetzA (BNetzABGebV)
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 42
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2023)
Artikel 1 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2498; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 54
§ 7c KWKG 2023 Kohleersatzbonus (vom 12.07.2022) ... dieser Vorschrift ist eine KWK-Anlage, 1. für die a) ein Gebot nach § 21 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes bezuschlagt wurde oder b) nach dem 31. Mai 2021 ein Gebot in den Ausschreibungen nach ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenKohleausstiegsgesetz
G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1818; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
V. v. 17.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 42
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Artikel 22 EEG2021-EG Änderung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes ... oder nach § 7c des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes für den Fall eines Zuschlags nach § 21 ab Bestandskraft des Zuschlags nicht in Anspruch nimmt (bedingte Verzichtserklärung), ... nach § 7c des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes unabhängig davon, ob ein Zuschlag nach § 21 erteilt wird, nicht in Anspruch nimmt (unbedingte Verzichtserklärung)." 3. ...
Zitate in aufgehobenen TitelnKohleverstromungsbeendigungsgesetz-Gebührenverordnung (KVBGGebV)
V. v. 18.12.2020 BGBl. I S. 3044; aufgehoben durch § 7 V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715
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