Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 2282 - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
|

§ 2282 Vertretung, Form der Anfechtung



(1) Die Anfechtung kann nicht durch einen Vertreter des Erblassers erfolgen.

(2) Für einen geschäftsunfähigen Erblasser kann sein Betreuer den Erbvertrag anfechten.

(3) Die Anfechtungserklärung bedarf der notariellen Beurkundung.





 

Frühere Fassungen von § 2282 BGB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 1 Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
vom 04.05.2021 BGBl. I S. 882
aktuell vorher 22.07.2017Artikel 1 Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen
vom 17.07.2017 BGBl. I S. 2429
aktuell vorher 01.09.2009Artikel 50 FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
vom 17.12.2008 BGBl. I S. 2586
aktuellvor 01.09.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2282 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2282 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1851 BGB Genehmigung für erbrechtliche Rechtsgeschäfte (vom 01.01.2023)
... Erbvertrags für den geschäftsunfähigen Betreuten als Erblasser gemäß § 2282 Absatz 2 , 5. zum Abschluss eines Vertrags mit dem Erblasser über die Aufhebung eines ...
§ 2283 BGB Anfechtungsfrist
... Vorschriften der §§ 206, 210 entsprechende Anwendung. (3) Hat im Falle des § 2282 Abs. 2 der gesetzliche Vertreter den Erbvertrag nicht rechtzeitig angefochten, so kann nach dem Wegfall ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 50 FGG-RG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (vom 05.08.2009)
... durch das Wort „Familiengerichts" ersetzt. 64. In § 2282 Abs. 2 werden die Wörter „mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts" gestrichen, ...

Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2429; zuletzt geändert durch Artikel 347 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 1 KEheBekG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... wird gestrichen. b) Die Absätze 2 und 3 werden aufgehoben. 23. § 2282 Absatz 1 und 2 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Anfechtung kann nicht durch einen Vertreter des ...

Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1744
Artikel 1 VBRRefG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... Erbvertrags für den geschäftsunfähigen Betreuten als Erblasser gemäß § 2282 Absatz 2 , 5. zum Abschluss eines Vertrags mit dem Erblasser über die Aufhebung eines ... „der Rechtsverordnung nach § 240a entsprechend" ersetzt. 24. In § 2282 Absatz 2 werden das Semikolon und die Wörter „die Genehmigung des Betreuungsgerichts ist ...