Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.11.2024

§ 22 - Bachelor-Professional-IT-Fortbildungsprüfungsverordnung (BAProITFPrV)

V. v. 24.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 295
Geltung ab 01.11.2024; FNA: 806-22-6-83 Berufliche Bildung

§ 22 Schriftliche Prüfung im Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder"



(1) 1Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage der Beschreibung einer betrieblichen Situation, aus der die Aufgabenstellungen abzuleiten sind, durchgeführt. 2Die Aufgabenstellungen sind so zu gestalten, dass alle Prüfungsbereiche nach § 5 situationsbezogen thematisiert werden. 3Die Aufgabenstellungen müssen der zu prüfenden Person eigenständig entwickelte Lösungen ermöglichen.

(2) 1Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen in Form von zwei schriftlich unter Aufsicht zu bearbeitenden Aufgaben. 2Eine der beiden Aufgabenstellungen soll in englischer Sprache vorliegen.

(3) 1Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Aufgabe mindestens 120 Minuten. 2Insgesamt soll die Bearbeitungszeit nicht mehr als 300 Minuten betragen.



 

Zitierungen von § 22 BAProITFPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 BAProITFPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BAProITFPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 BAProITFPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
... bestimmt sich nach den Anforderungen der in § 3 in Verbindung mit den §§ 8 bis 22 genannten Prüfungsbereiche. (5) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt ...
§ 19 BAProITFPrV Form und Ablauf der Prüfung
... Handlungsfelder" nach § 3 Nummer 2 besteht aus einer schriftlichen Prüfung nach § 22 . (3) Die Prüfung im Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und ...
§ 27 BAProITFPrV Mündliche Ergänzungsprüfung
... wurde jeweils: 1. im Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder" nach § 22 Absatz 2 oder 2. im Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und ... wurde oder 2. mehr als eine schriftliche Prüfungsleistung nach § 20 Absatz 2, § 22 Absatz 2 oder § 23 Absatz 2 mit weniger als 50 Punkten bewertet wurde. (4) Die ...
§ 28 BAProITFPrV Bewertung der Prüfungsleistungen
... Handlungsfelder" sind die beiden schriftlichen Prüfungsleistungen nach § 22 Absatz 2 jeweils einzeln zu bewerten. Aus den Bewertungen der beiden schriftlichen ...
Anlage 2 BAProITFPrV (zu § 31) Zeugnisinhalte
... „IT-spezifische Handlungsfelder" erbrachten Prüfungsleistungen nach § 22 , 8. Bewertungen der im Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und ...