Für Referendarinnen und Referendare, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung mit dem Vorbereitungsdienst begonnen haben, ist die
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Archivdienst des Bundes vom
13. Juli 2016 (BGBl. I S. 1775) weiter anzuwenden.