§ 22 Impf-, Genesenen- und Testdokumentation
(1) Die zur Durchführung von Schutzimpfungen berechtigte Person hat jede Schutzimpfung unverzüglich in einem Impfausweis oder, falls der Impfausweis nicht vorgelegt wird, in einer Impfbescheinigung zu dokumentieren (Impfdokumentation).
(2) 1Die Impfdokumentation muss zu jeder Schutzimpfung folgende Angaben enthalten:
- 1.
- Datum der Schutzimpfung,
- 2.
- Bezeichnung und Chargenbezeichnung des Impfstoffes,
- 3.
- Name der Krankheit, gegen die geimpft wurde,
- 4.
- Name der geimpften Person, deren Geburtsdatum und Name und Anschrift der für die Durchführung der Schutzimpfung verantwortlichen Person sowie
- 5.
- Bestätigung in Schriftform oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem qualifizierten elektronischen Siegel durch die für die Durchführung der Schutzimpfung verantwortliche Person.
2Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates festzulegen, dass abweichend von Satz 1 Nummer 5 die Bestätigung in elektronischer Form auch mit einem fortgeschrittenen elektronischen Siegel erfolgen kann, wenn das Siegel der zur Durchführung der Schutzimpfung verantwortlichen Person eindeutig zugeordnet werden kann.
3Bei Nachtragungen in einen Impfausweis kann jeder Arzt oder Apotheker oder Apotheker die Bestätigung nach Satz 1 Nummer 5 vornehmen oder hat das zuständige Gesundheitsamt die Bestätigung nach Satz 1 Nummer 5 vorzunehmen, wenn dem Arzt, dem Apotheker, dem Apotheker oder dem Gesundheitsamt eine frühere Impfdokumentation über die nachzutragende Schutzimpfung vorgelegt wird.
(3) In der Impfdokumentation ist hinzuweisen auf
- 1.
- das zweckmäßige Verhalten bei ungewöhnlichen Impfreaktionen,
- 2.
- die sich gegebenenfalls aus den Regelungen des Sozialen Entschädigungsrechts ergebenden Ansprüche bei Eintritt einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung *) sowie
- 3.
- Stellen, bei denen die sich aus einem Impfschaden ergebenden Ansprüche geltend gemacht werden können.
(4) In der Impfdokumentation ist über notwendige Folge- und Auffrischimpfungen mit Terminvorschlägen zu informieren, so dass die geimpfte Person diese rechtzeitig wahrnehmen kann.
(4a) 1Die zur Durchführung oder Überwachung einer Testung in Bezug auf einen positiven Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 befugte Person hat jede Durchführung oder Überwachung einer solchen Testung unverzüglich zu dokumentieren (Genesenendokumentation). 2Andere als in Satz 1 genannte Personen dürfen eine dort genannte Testung nicht dokumentieren.
(4b) Die Genesenendokumentation muss zu jeder Testung folgende Angaben enthalten:
- 1.
- Datum der Testung,
- 2.
- Name der getesteten Person und deren Geburtsdatum sowie Name und Anschrift der zur Durchführung oder Überwachung der Testung befugten Person,
- 3.
- Angaben zur Testung, einschließlich der Art der Testung.
(4c) 1Die zur Durchführung oder Überwachung einer Testung in Bezug auf einen negativen Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 befugte Person hat jede Durchführung oder Überwachung einer solchen Testung unverzüglich zu dokumentieren (Testdokumentation). 2Andere als in Satz 1 genannte Personen dürfen eine dort genannte Testung nicht dokumentieren.
(4d) Die Testdokumentation muss zu jeder Testung folgende Angaben enthalten:
- 1.
- Datum der Testung,
- 2.
- Name der getesteten Person und deren Geburtsdatum sowie Name und Anschrift der zur Durchführung oder Überwachung der Testung befugten Person,
- 3.
- Angaben zur Testung, einschließlich der Art der Testung.
---
- *)
- Anm. d. Red.: Die nicht durchführbare Änderung in Artikel 46 Nummer 3 G. v. 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652) wurde sinngemäß konsolidiert.
Frühere Fassungen von § 22 IfSG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 9 IfSG Namentliche Meldung (vom 21.07.2023) ... 4. bei einer Meldung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 die Angaben zur Schutzimpfung nach § 22 Absatz 2 . (2) Die namentliche Meldung durch eine in § 8 Absatz 1 Nummer 2 und 3 ...
§ 73 IfSG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2023) ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt, 8. entgegen § 22 Absatz 1 eine Schutzimpfung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ...
§ 75a IfSG Weitere Strafvorschriften (vom 19.03.2022) ... wird bestraft, wer wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr 1. entgegen § 22 Absatz 4a Satz 1 oder Absatz 4c Satz 1 die Durchführung oder Überwachung einer dort genannten Testung nicht richtig ... oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr entgegen § 22 Absatz 4a Satz 2 oder Absatz 4c Satz 2 eine Testung dokumentiert. (3) Ebenso wird bestraft, wer wissentlich 1. eine ...
§ 77 IfSG Übergangsvorschriften (vom 01.10.2022) ... 1 vorliegt. Die Beschränkung des § 47 Abs. 4 Satz 1 gilt nicht für die in § 22 Abs. 4 Satz 2 des Bundes-Seuchengesetzes genannten Personen, wenn bei Inkrafttreten dieses Gesetzes sie selbst ...
Zitat in folgenden NormenCoronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV)
V. v. 30.08.2021 BAnz AT 31.08.2021 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 29.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 380
§ 6 CoronaImpfV Vergütung von Leistungen (vom 08.04.2023) ... Nachtragung einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in einem Impfausweis im Sinne des § 22 Absatz 2 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes für eine Person, die von dem jeweiligen Leistungserbringer nicht gegen das Coronavirus ...
§ 9 CoronaImpfV Apothekenvergütung (vom 08.04.2023) ... Nachtragung einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in einem Impfausweis im Sinne des § 22 Absatz 2 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes entsteht, erhalten die Apotheken je Nachtragung eine Vergütung in Höhe von 2 Euro. ...
IGV-Durchführungsgesetz (IGV-DG)
Artikel 1 G. v. 21.03.2013 BGBl. I S. 566; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1174
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 25.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 64
§ 20i SGB V Leistungen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung (vom 03.08.2024) ... auch die Ausstellung einer Impf- und Testdokumentation sowie von COVID-19-Zertifikaten nach den §§ 22 und 22a des Infektionsschutzgesetzes. Sofern in der Rechtsverordnung nach Satz 2 Nummer ... 1 bis 3 haben, schließt dieser Anspruch die Bereitstellung einer Impfdokumentation nach § 22 des Infektionsschutzgesetzes ein. Die Krankenkassen können die Versicherten in geeigneter Form über ...
§ 341 SGB V Elektronische Patientenakte (vom 26.03.2024) ... der Versicherten mit Hebammenhilfe ergeben, 5. Daten der Impfdokumentation nach § 22 des Infektionsschutzgesetzes (elektronische Impfdokumentation), 6. Gesundheitsdaten, die durch den Versicherten zur ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDigital-Gesetz (DigiG)
G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101, 101a
Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung
V. v. 29.12.2021 BAnz AT 30.12.2021 V4
Artikel 1 3. CoronaImpfVÄndV ... nach § 1 Absatz 2, mit Ausnahme der Erstellung eines COVID-19-Zertifikats im Sinne des § 22 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes , im Zeitraum vom 27. Dezember 2021 bis 30. Dezember 2021 und im Zeitraum vom 3. Januar 2022 bis 7. ...
Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 466
Artikel 1 IfSGMaßAufhG Änderung des Infektionsschutzgesetzes ... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 22 durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 22 Impf-, Genesenen- und ... wird die Angabe zu § 22 durch die folgenden Angaben ersetzt: „ § 22 Impf-, Genesenen- und Testdokumentation § 22a Impf-, Genesenen- und Testnachweis ... bleiben unberührt." d) Der bisherige Absatz 7 wird Absatz 8. 3. § 22 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 22 Impf-, Genesenen- und Testdokumentation". b) Die Absätze 5 bis 7 werden ... b) Die Absätze 5 bis 7 werden aufgehoben. 4. Nach § 22 wird folgender § 22a eingefügt: „§ 22a Impf-, Genesenen- und ... zur Bescheinigung der Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 verpflichtete Person die in § 22 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 genannten personenbezogenen Daten an das Robert Koch-Institut, das das COVID-19-Impfzertifikat ... 9. In § 75a Absatz 1 Nummer 2 wird die Angabe „ § 22 " durch die Angabe „§ 22a" ...
Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
G. v. 22.11.2021 BGBl. I S. 4906; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5162
Artikel 1 EpiLageAufhG Änderung des Infektionsschutzgesetzes ... 0. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) In der Angabe zu § 22 wird das Wort „Impfdokumentation" durch die Wörter „Impf-, Genesenen- und ... März 2022" durch die Angabe „30. September 2022" ersetzt. 1a. § 22 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ... wird bestraft, wer wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr 1. entgegen § 22 Absatz 4a Satz 1 oder Absatz 4c Satz 1 die Durchführung oder Überwachung einer dort genannten Testung nicht richtig ... einer dort genannten Testung nicht richtig dokumentiert oder 2. entgegen § 22 Absatz 5 Satz 1, Absatz 6 Satz 1 oder Absatz 7 Satz 1 die Durchführung einer Schutzimpfung oder die Durchführung oder Überwachung einer ... oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr entgegen § 22 Absatz 4a Satz 2 oder Absatz 4c Satz 2 eine Testung dokumentiert. (3) Ebenso wird bestraft, wer wissentlich 1. ...
Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2560, 2894
Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen
G. v. 29.03.2021 BGBl. I S. 370
Artikel 1 EpLaFoG Änderung des Infektionsschutzgesetzes ... „31. Juli 2021" durch die Angabe „31. Dezember 2021" ersetzt. 2a. § 22 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... geändert: aa) Nummer 8 wird wie folgt gefasst: „8. entgegen § 22 Absatz 1 eine Schutzimpfung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ...
Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2615
Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
G. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5162; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19
G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Artikel 2 CovidIfSGAnpG 2022 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ... der Finanzen" ersetzt. bb) In Satz 3 werden die Wörter „ § 22 des Infektionsschutzgesetzes " durch die Wörter „den §§ 22 und 22a des Infektionsschutzgesetzes" ... Wörter „§ 22 des Infektionsschutzgesetzes" durch die Wörter „den §§ 22 und 22a des Infektionsschutzgesetzes" ersetzt. cc) Die Sätze 16 und 17 ...
Masernschutzgesetz
G. v. 10.02.2020 BGBl. I S. 148
Artikel 1 MasSchG Änderung des Infektionsschutzgesetzes ... gefasst: „3. Abschnitt - Überwachung". b) Die Angabe zu § 22 wird wie folgt gefasst: „§ 22 Impfdokumentation". c) Die ... b) Die Angabe zu § 22 wird wie folgt gefasst: „ § 22 Impfdokumentation". c) Die Angabe zu § 24 wird wie folgt gefasst: ... ihrer Tätigkeit folgenden Nachweis vorzulegen: 1. eine Impfdokumentation nach § 22 Absatz 1 und 2 oder ein ärztliches Zeugnis, auch in Form einer Dokumentation nach § 26 Absatz 2 Satz 4 ... (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt." 9. § 22 wird wie folgt gefasst: „§ 22 Impfdokumentation (1) Jede ... eingeschränkt." 9. § 22 wird wie folgt gefasst: „ § 22 Impfdokumentation (1) Jede Schutzimpfung ist unverzüglich in einen Impfausweis, ...
Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)
G. v. 14.10.2020 BGBl. I S. 2115
Artikel 1 PDSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ... nach der Entbindung (elektronischer Mutterpass), 5. Daten der Impfdokumentation nach § 22 des Infektionsschutzgesetzes (elektronische Impfdokumentation), 6. Gesundheitsdaten, die durch den Versicherten zur ... (3) Die Gesellschaft für Telematik hat zu prüfen, inwieweit die Vorgaben des § 22 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes in der elektronischen Patientenakte umgesetzt werden können. § 355 ...
Präventionsgesetz (PrävG)
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1368, 1781
Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
G. v. 06.05.2019 BGBl. I S. 646
Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung
V. v. 18.08.2021 BAnz AT 19.08.2021 V1
Artikel 1 TestVÄndV ... der Leistungen der Apotheken bei der Erstellung des COVID-19-Genesenenzertifikates im Sinne des § 22 Absatz 6 des Infektionsschutzgesetzes ". 2. Nach § 7a wird folgender § 7b eingefügt: ... der Leistungen der Apotheken bei der Erstellung des COVID-19-Genesenenzertifikates im Sinne des § 22 Absatz 6 des Infektionsschutzgesetzes (1) Die Apotheken rechnen monatlich spätestens bis zum Ende des dritten auf den ... nach § 12 Absatz 6 für die Ausstellung eines COVID-19-Genesenenzertifikates im Sinne von § 22 Absatz 6 des Infektionsschutzgesetzes ergebende Vergütung mit dem jeweiligen Rechenzentrum im Sinne von § 300 Absatz 2 Satz 1 ... Sozialgesetzbuch ab. Für die Erstellung von COVID-19-Genesenenzertifikaten im Sinne des § 22 Absatz 6 des Infektionsschutzgesetzes erstellen die Apotheken mindestens einmal pro Monat eine Abrechnung, aus der sich die Anzahl der ... keinen Bezug zu der Person aufweisen, für die das COVID-19-Genesenenzertifikat im Sinne von § 22 Absatz 6 des Infektionsschutzgesetzes ausgestellt wurde. Die Apotheken sind verpflichtet, die für den Nachweis der korrekten ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze
G. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1174
Artikel 1 2. IfSGuaÄndG Änderung des Infektionsschutzgesetzes ... 5b Schutzmasken in der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz". b) Die Angabe zu § 22 wird wie folgt gefasst: „§ 22 Impfdokumentation, ... b) Die Angabe zu § 22 wird wie folgt gefasst: „ § 22 Impfdokumentation, COVID-19-Zertifikate". c) Nach der Angabe zu § 75 wird ... V3) beschaffte Schutzmasken. Deutschland". 0e. § 22 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 22 Impfdokumentation, COVID-19-Zertifikate". b) Absatz 2 wird wie folgt ... und zum Aussteller. Absatz 5 Satz 4 gilt entsprechend." 1. In § 22 Absatz 2 Satz 3 werden nach den Wörtern „jeder Arzt" die Wörter „oder Apotheker" ... Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer wissentlich entgegen § 22 Absatz 5 Satz 1, Absatz 6 Satz 1 oder Absatz 7 Satz 1 die Durchführung einer Schutzimpfung oder die Durchführung oder Überwachung einer ...
Zitate in aufgehobenen TitelnCoronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV)
V. v. 18.12.2020 BAnz AT 21.12.2020 V3; aufgehoben durch § 15 V. v. 08.02.2021 BAnz AT 08.02.2021 V1
§ 1 CoronaImpfV Anspruch ... Anspruch nach Absatz 1 umfasst außerdem die Ausstellung einer Impfdokumentation nach § 22 des Infektionsschutzgesetzes . Die für die Durchführung der Schutzimpfung verantwortliche Person im Sinne ... Die für die Durchführung der Schutzimpfung verantwortliche Person im Sinne von § 22 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Infektionsschutzgesetzes ist das Impfzentrum nach § 6 Absatz 1 Satz ...
Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV)
V. v. 08.02.2021 BAnz AT 08.02.2021 V1; aufgehoben durch § 16 V. v. 10.03.2021 BAnz AT 11.03.2021 V1
§ 1 CoronaImpfV Anspruch ... Anspruch nach Absatz 1 umfasst außerdem die Ausstellung einer Impfdokumentation nach § 22 des Infektionsschutzgesetzes . Die für die Durchführung der Schutzimpfung verantwortliche Person im Sinne ... Die für die Durchführung der Schutzimpfung verantwortliche Person im Sinne von § 22 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Infektionsschutzgesetzes ist das Impfzentrum nach § 6 Absatz 1 Satz ...
Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV)
V. v. 10.03.2021 BAnz AT 11.03.2021 V1; aufgehoben durch § 20 V. v. 31.03.2021 BAnz AT 01.04.2021 V1
§ 1 CoronaImpfV Anspruch ... Anspruch nach Absatz 1 umfasst außerdem die Ausstellung einer Impfdokumentation nach § 22 des Infektionsschutzgesetzes . Die für die Durchführung der Schutzimpfung verantwortliche Person im Sinne ... Die für die Durchführung der Schutzimpfung verantwortliche Person im Sinne von § 22 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Infektionsschutzgesetzes ist das Impfzentrum nach § 6 Absatz 1 Satz ...
Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV)
V. v. 31.03.2021 BAnz AT 01.04.2021 V1; aufgehoben durch § 17 V. v. 01.06.2021 BAnz AT 02.06.2021 V2
§ 1 CoronaImpfV Anspruch ... Anspruch nach Absatz 1 umfasst außerdem die Ausstellung einer Impfdokumentation nach § 22 des Infektionsschutzgesetzes . Die für die Durchführung der Schutzimpfung verantwortliche Person im Sinne ... Die für die Durchführung der Schutzimpfung verantwortliche Person im Sinne von § 22 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Infektionsschutzgesetzes ist der jeweilige Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 Satz ...
Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV)
V. v. 01.06.2021 BAnz AT 02.06.2021 V2; aufgehoben durch § 17 V. v. 30.08.2021 BAnz AT 31.08.2021 V1
§ 1 CoronaImpfV Anspruch ... für die Durchführung der Schutzimpfung verantwortliche Person im Sinne von § 22 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Infektionsschutzgesetzes ist der jeweilige Leistungserbringer nach § 3 Absatz 1 Satz 1. (3) Termine zur ...
§ 6 CoronaImpfV Vergütung ärztlicher Leistungen und Impfzertifikat (vom 08.07.2021) ... 2 und 3 genannten Arztpraxen für die Erstellung eines COVID-19-Impfzertifikats im Sinne des § 22 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes für eine Person, die in der jeweiligen Arztpraxis gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft ... für die nachträgliche Erstellung eines COVID-19-Impfzertifikats im Sinne des § 22 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes für eine Person, die in der jeweiligen Arztpraxis oder durch den jeweiligen Betriebsarzt oder ...
§ 9 CoronaImpfV Apothekenvergütung (vom 15.07.2021) ... im Zusammenhang mit der nachträglichen Erstellung eines COVID-19-Impfzertifikats im Sinne des § 22 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes entstehenden Aufwand erhalten die Apotheken je Erstellung eine Vergütung in Höhe von 6 ...
Coronavirus-Testverordnung (TestV)
V. v. 24.06.2021 BAnz AT 25.06.2021 V1; aufgehoben durch § 19 V. v. 21.09.2021 BAnz AT 21.09.2021 V1
§ 1 TestV Anspruch ... SARS-CoV-2 einschließlich der Erstellung eines COVID-19-Genesenenzertifikats im Sinne des § 22 Absatz 6 des Infektionsschutzgesetzes oder eines COVID-19-Testzertifikats im Sinne des § 22 Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes. ... § 22 Absatz 6 des Infektionsschutzgesetzes oder eines COVID-19-Testzertifikats im Sinne des § 22 Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes . Der Anspruch auf Ausstellung eines COVID-19-Genesenenzertifikates setzt das Vorliegen ...
§ 7 TestV Abrechnung der Leistungen ... die Ergebnismitteilung und die Erstellung eines COVID-19-Testzertifikats im Sinne des § 22 Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes auch über die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts anbietet und auf Wunsch der ...
§ 7b TestV Abrechnung der Leistungen der Apotheken bei der Erstellung des COVID-19-Genesenenzertifikates im Sinne des § 22 Absatz 6 des Infektionsschutzgesetzes (vom 20.08.2021) ... nach § 12 Absatz 6 für die Ausstellung eines COVID-19-Genesenenzertifikates im Sinne von § 22 Absatz 6 des Infektionsschutzgesetzes ergebende Vergütung mit dem jeweiligen Rechenzentrum im Sinne von § 300 Absatz 2 Satz 1 ... ab. Für die Erstellung von COVID-19-Genesenenzertifikaten im Sinne des § 22 Absatz 6 des Infektionsschutzgesetzes erstellen die Apotheken mindestens einmal pro Monat eine Abrechnung, aus der sich die Anzahl der ... keinen Bezug zu der Person aufweisen, für die das COVID-19-Genesenenzertifikat im Sinne von § 22 Absatz 6 des Infektionsschutzgesetzes ausgestellt wurde. Die Apotheken sind verpflichtet, die für den Nachweis der ...
§ 12 TestV Vergütung von weiteren Leistungen ... SARS-CoV-2 einschließlich der Erstellung eines COVID-19-Testzertifikats im Sinne des § 22 Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes beträgt für Leistungen ab dem 1. Juli 2021 je Testung 8 Euro. Eine ... Test durchgeführt worden ist, 5 Euro. (6) Die Vergütung der nach § 22 Absatz 6 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes zur Ausstellung von COVID-19-Genesenenzertifikaten berechtigten Personen beträgt je ...
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