Artikel 22 - Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)

Artikel 22 Weitere Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes


Artikel 22 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 FVG § 5

Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 41 des Finanzverwaltungsgesetzes, das zuletzt durch Artikel 21 dieses Gesetzes geändert worden ist, werden die folgenden Nummern 41a und 41b eingefügt:

 
„41a.
die Durchführung des Meldeverfahrens für Kleinunternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet nach § 19a des Umsatzsteuergesetzes;

41b.
die Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten nach Kapitel Xa der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates vom 7. Oktober 2010 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (ABl. L 268 vom 12.10.2010, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung;".

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Zitierungen von Artikel 22 JStG 2024

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 22 JStG 2024 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JStG 2024 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel JStG 2024 *
... Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: --- * Artikel 17 Nummer 3, die Artikel 22 , 25 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2, 6, 8, 9, 10 Buchstabe a, Nummer 17, 18, 19, 21 Buchstabe a ...
Artikel 56 JStG 2024 Inkrafttreten
... 2 und 50 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft. (7) Die Artikel 4, 13, 17, 22 , 23, 25, 29, 36, 48 und 53 treten am 1. Januar 2025 in Kraft. (8) Artikel 18 tritt an ...


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