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§ 22 - Zensusgesetz 2022 (ZensG 2022)

G. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1851 (Nr. 43); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2675; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2675; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2675
Geltung ab 03.12.2019; FNA: 29-43 Statistik
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§ 22 Wiederholungsbefragungen zur Qualitätsbewertung



(1) 1Zur Prüfung der Qualität der in der Haushaltsstichprobe und den Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen ermittelten Einwohnerzahl sind repräsentative Wiederholungsbefragungen durch das zuständige statistische Landesamt durchzuführen. 2Auswahleinheiten sind die nach § 12 ausgewählten Anschriften und die nach § 14 erfassten Anschriften mit Sonderbereichen, an denen keine Gemeinschaftsunterkünfte bestehen. 3Es ist ein Auswahlsatz von höchstens 4 Prozent der an den nach § 12 ausgewählten Anschriften und den nach § 14 erfassten Wohnheime wohnenden Personen zugrunde zu legen.

(2) Zu den nach Absatz 1 ausgewählten Anschriften werden für jede dort wohnende Person Daten zu den folgenden Merkmalen erhoben:

1.
Erhebungsmerkmale:

a)
Monat und Jahr der Geburt,

b)
Geschlecht,

c)
Wohnungsstatus,

2.
Hilfsmerkmale:

a)
Familienname und Vornamen,

b)
Tag der Geburt ohne Monats- und Jahresangabe,

c)
Anschrift der Wohnung und Lage der Wohnung im Gebäude.

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Zitierungen von § 22 ZensG 2022

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 ZensG 2022 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZensG 2022 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 ZensG 2022 Art, Stichtag, Quellen und Zwecke des Zensus (vom 10.12.2020)
... nach § 14, 5. Wiederholungsbefragungen zur Qualitätsbewertung nach § 22 . (3) Der Zensus dient: 1. der Erfüllung der Berichtspflichten nach der ...
§ 19 ZensG 2022 Weitere Erhebungsstellen
... Zur Durchführung der Erhebungen nach den §§ 9, 11, 14, 22 , 24 Absatz 4 und § 29 Absatz 1 Satz 3 können die Länder neben den statistischen ...
§ 25 ZensG 2022 Auskunftspflichtige für die Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
... für die Haushaltsstichprobe nach § 11 und die Wiederholungsbefragungen nach § 22 sind alle Volljährigen und alle einen eigenen Haushalt führenden Minderjährigen. ... zu den Merkmalen nach § 13 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 und 8, Absatz 2 Nummer 1 bis 3 sowie nach § 22 Absatz 2 mündlich mitzuteilen. Diese Angaben sind den Erhebungsbeauftragten auch für ...
§ 26 ZensG 2022 Auskunftspflichtige für die Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
... den Merkmalen nach § 15 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 und 6, § 15 Absatz 2, § 16 und nach § 22 Absatz 2 von den auskunftspflichtigen Personen eines Haushalts für sich selbst und für andere in ...
§ 29 ZensG 2022 Aufgaben des Statistischen Bundesamts bei der Verarbeitung der Daten nach § 28
... gleicht das Statistische Bundesamt die Ergebnisse der Wiederholungsbefragungen nach § 22 mit den Daten nach § 28 ...