§ 234 Geeignete Wertpapiere
(1) Zur Sicherheitsleistung geeignete Wertpapiere sind Inhaberpapiere und Orderpapiere, die mit Blankoindossament versehen sind, wenn sie einen Kurswert haben und zu einer in der Rechtsverordnung nach
§ 240a aufgeführten Gattung gehören.
(2) Mit den Wertpapieren sind die Zins-, Renten-, Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine zu hinterlegen.
(3) Mit Wertpapieren kann Sicherheit nur in Höhe von drei Vierteln des Kurswerts geleistet werden.
Frühere Fassungen von § 234 BGB
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 240a BGB Verordnungsermächtigung (vom 01.07.2022) ... bedarf, Folgendes festzulegen: 1. Gattungen von Inhaberpapieren und Orderpapieren nach § 234 Absatz 1 , die zur Sicherheitsleistung geeignet sind und die Voraussetzungen, unter denen ...
Zitat in folgenden NormenAbgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 23.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 24
§ 246 AO Annahmewerte ... Sachen, die nach § 245 als Sicherheit angenommen werden, nicht unter den in § 234 Abs. 3, § 236 und § 237 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs genannten Werten ...
Altersteilzeitgesetz
Artikel 1 G. v. 23.07.1996 BGBl. I S. 1078; zuletzt geändert durch Artikel 12 Abs. 16 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
§ 8a AltTZG Insolvenzsicherung (vom 01.01.2009) ... eines tauglichen Bürgen oder Hinterlegung von Geld oder solchen Wertpapieren, die nach § 234 Abs. 1 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Sicherheitsleistung geeignet sind. Die ... Gesetzbuchs zur Sicherheitsleistung geeignet sind. Die Vorschriften der §§ 233, 234 Abs. 2, §§ 235 und 239 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind entsprechend anzuwenden. ...
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Artikel 1 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2542; zuletzt geändert durch Artikel 48 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Milchquotenverordnung (MilchQuotV)
neugefasst durch B. v. 03.05.2011 (BGBl. I S. 775); zuletzt geändert durch Artikel 9 Abs. 12 G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2178
§ 49 MilchQuotV Übernahmerecht des Pächters (vom 28.11.2008) ... das Übernahmerecht, kann an die Stelle des Entgelts eine Sicherheitsleistung (§§ 232 bis 240 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) treten. Weist der Pächter der zuständigen ...
Zivilprozessordnung (ZPO)
neugefasst durch B. v. 05.12.2005 BGBl. I S. 3202, 2006 I 431, 2007 I 1781; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 328
§ 108 ZPO Art und Höhe der Sicherheit ... Kreditinstituts oder durch Hinterlegung von Geld oder solchen Wertpapieren zu bewirken, die nach § 234 Abs. 1 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Sicherheitsleistung geeignet sind. (2) Die Vorschriften des § 234 Abs. 2 und ... Gesetzbuchs zur Sicherheitsleistung geeignet sind. (2) Die Vorschriften des § 234 Abs. 2 und des § 235 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind entsprechend ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1744
Artikel 1 VBRRefG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs ... Vergütung und Aufwendungsersatz Titel 4 Sonstige Pflegschaft". 2. § 234 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Zur Sicherheitsleistung geeignete Wertpapiere sind ... bedarf, Folgendes festzulegen: 1. Gattungen von Inhaberpapieren und Orderpapieren nach § 234 Absatz 1 , die zur Sicherheitsleistung geeignet sind und die Voraussetzungen, unter denen ...
Zitate in aufgehobenen TitelnMilchabgabenverordnung (MilchAbgV)
V. v. 07.03.2007 BGBl. I S. 295; aufgehoben durch § 57 V. v. 04.03.2008 BGBl. I S. 359
§ 49 MilchAbgV Übernahmerecht des Pächters ... das Übernahmerecht, kann an die Stelle des Entgelts eine Sicherheitsleistung (§§ 232 bis 240 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) treten. Weist der Pächter der zuständigen ...
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