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§ 23 - Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12 Ausländerrecht
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Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12 Ausländerrecht
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§ 23 Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden; Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen; Neuansiedlung von Schutzsuchenden
(1) 1Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. 2Die Anordnung kann unter der Maßgabe erfolgen, dass eine Verpflichtungserklärung nach § 68 abgegeben wird. 3Zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit bedarf die Anordnung des Einvernehmens mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. 4Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt nicht zur Erwerbstätigkeit; die Anordnung kann vorsehen, dass die zu erteilende Aufenthaltserlaubnis die Erwerbstätigkeit erlaubt oder diese nach § 4a Absatz 1 erlaubt werden kann.
(2) 1Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat kann zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Benehmen mit den obersten Landesbehörden anordnen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufnahmezusage erteilt. 2Ein Vorverfahren nach § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung findet nicht statt. 3Den betroffenen Ausländern ist entsprechend der Aufnahmezusage eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis zu erteilen. 4Die Niederlassungserlaubnis kann mit einer wohnsitzbeschränkenden Auflage versehen werden.
(3) Die Anordnung kann vorsehen, dass § 24 ganz oder teilweise entsprechende Anwendung findet.
(4) 1Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat kann im Rahmen der Neuansiedlung von Schutzsuchenden im Benehmen mit den obersten Landesbehörden anordnen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bestimmten, für eine Neuansiedlung ausgewählten Schutzsuchenden (Resettlement-Flüchtlinge) eine Aufnahmezusage erteilt. 2Absatz 2 Satz 2 bis 4 und § 24 Absatz 3 bis 5 gelten entsprechend.
Text in der Fassung des Artikels 169 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung V. v. 19. Juni 2020 BGBl. I S. 1328 m.W.v. 27. Juni 2020
Frühere Fassungen von § 23 AufenthG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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aktuell vorher | 27.06.2020 | Artikel 169 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1328 |
aktuell vorher | 01.03.2020 | Artikel 1 Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 15.08.2019 BGBl. I S. 1307 |
aktuell vorher | 01.08.2015 | Artikel 1 Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 27.07.2015 BGBl. I S. 1386 |
aktuell vorher | 24.05.2007 | Artikel 2 Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes vom 16.05.2007 BGBl. I S. 748 |
aktuell | vor 24.05.2007 | früheste archivierte Fassung |
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Zitierungen von § 23 AufenthG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 AufenthG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AufenthG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9a AufenthG Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU (vom 01.03.2020)
... 1. einen Aufenthaltstitel nach Abschnitt 5 besitzt, der nicht auf Grund des § 23 Abs. 2 erteilt wurde, oder eine vergleichbare Rechtsstellung in einem anderen Mitgliedstaat der ...
§ 12a AufenthG Wohnsitzregelung (vom 01.06.2022)
... Sinne von § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes anerkannt worden ist oder dem nach §§ 22, 23 , 24 Absatz 1 oder 25 Absatz 3 erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist, ... des Asylgesetzes oder nach erstmaliger Erteilung eines Aufenthaltstitels nach den §§ 22, 23 , 24 Absatz 1 oder 25 Absatz 3 wird auf die Frist nach Absatz 1 Satz 1 angerechnet. (2) ...
§ 26 AufenthG Dauer des Aufenthalts (vom 27.02.2024)
... Sätze 1 bis 5 gelten auch für einen Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4 besitzt, es sei denn, es liegen die Voraussetzungen für eine Rücknahme vor. ...
§ 29 AufenthG Familiennachzug zu Ausländern (vom 01.03.2024)
... und dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4 , § 25 Absatz 1 oder 2, eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 3 oder nach ... oder subsidiären Schutzes oder nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4 gestellt wird und 2. die Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft in einem ... Kind eines Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 22, 23 Absatz 1 oder Absatz 2 oder § 25 Absatz 3 oder Absatz 4a Satz 1, § 25a Absatz 1 oder § 25b Absatz 1 ...
§ 30 AufenthG Ehegattennachzug (vom 18.11.2023)
... unbeachtlich, wenn 1. der Ausländer, der einen Aufenthaltstitel nach § 23 Absatz 4 , § 25 Absatz 1 oder 2, § 26 Absatz 3 oder nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach ...
§ 32 AufenthG Kindernachzug (vom 18.11.2023)
... Satz 1 gilt nicht, wenn 1. der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4 , § 25 Absatz 1 oder 2, eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 3 oder nach ...
§ 36 AufenthG Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger (vom 01.03.2024)
... Den Eltern eines minderjährigen Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4 , § 25 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1 erste Alternative, eine Niederlassungserlaubnis nach ...
§ 36a AufenthG Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten (vom 01.08.2018)
... Familiennachzug besteht für den genannten Personenkreis nicht. Die §§ 22, 23 bleiben unberührt. (2) Humanitäre Gründe im Sinne dieser ...
§ 44 AufenthG Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs (vom 18.11.2023)
... langfristig Aufenthaltsberechtigter nach § 38a oder 2. ein Aufenthaltstitel nach § 23 Abs. 2 oder Absatz 4 erteilt wird. Von einem dauerhaften Aufenthalt ist in der Regel auszugehen, ...
§ 44a AufenthG Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs (vom 01.07.2023)
... kann oder b) zum Zeitpunkt der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 23 Abs. 2 , § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 30 *) oder § 36a Absatz 1 Satz 1 erste Alternative ...
§ 49 AufenthG Überprüfung, Feststellung und Sicherung der Identität (vom 01.06.2022)
... nationalen Visums; 6. bei Ausländern, die für ein Aufnahmeverfahren nach § 23 , für die Gewährung von vorübergehendem Schutz nach § 24 oder für ein ...
§ 51 AufenthG Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen (vom 01.03.2020)
... ein Ausländer nach Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß der §§ 22, 23 oder § 25 Abs. 3 bis 5 einen Asylantrag stellt; ein für mehrere Einreisen ...
§ 55 AufenthG Bleibeinteresse (vom 21.08.2019)
... oder mit diesem sein Umgangsrecht ausübt oder 5. eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4 , den §§ 24, 25 Absatz 4a Satz 3 oder nach § 29 Absatz 2 oder 4 besitzt. ...
§ 60a AufenthG Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) (vom 27.02.2024)
... Monate ausgesetzt wird. Für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten gilt § 23 Abs. 1 . (2) Die Abschiebung eines Ausländers ist auszusetzen, solange die ...
§ 73 AufenthG Sonstige Beteiligungserfordernisse im Visumverfahren, im Registrier- und Asylverfahren und bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln (vom 31.10.2024)
... § 49 Absatz 5 Nummer 6 zu Personen erhoben wurden, die für ein Aufnahmeverfahren nach § 23 oder die Gewährung von vorübergehendem Schutz nach § 24 vorgeschlagen und von dem ...
§ 75 AufenthG Aufgaben (vom 16.05.2024)
... hierfür bewilligter Mittel; 8. die Durchführung des Aufnahmeverfahrens nach § 23 Abs. 2 und 4 und die Verteilung der nach § 23 sowie der nach § 22 Satz 2 aufgenommenen Ausländer ... Durchführung des Aufnahmeverfahrens nach § 23 Abs. 2 und 4 und die Verteilung der nach § 23 sowie der nach § 22 Satz 2 aufgenommenen Ausländer auf die Länder; 9. ...
§ 98 AufenthG Bußgeldvorschriften (vom 31.10.2024)
... 4, § 17 Absatz 3 Satz 1, § 20 Absatz 1 Satz 4, auch in Verbindung mit Absatz 2 Satz 2, § 23 Absatz 1 Satz 4 erster Halbsatz oder § 25 Absatz 4 Satz 3 erster Halbsatz, Absatz 4a Satz 4 erster Halbsatz oder Absatz 4b ...
§ 101 AufenthG Fortgeltung bisheriger Aufenthaltsrechte (vom 01.03.2020)
... anschließend erteilte Aufenthaltsberechtigung gelten fort als Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 2 . (2) Die übrigen Aufenthaltsgenehmigungen gelten fort als Aufenthaltserlaubnisse ...
§ 104 AufenthG Übergangsregelungen (vom 27.02.2024)
... Rahmen des Programms zur dauerhaften Neuansiedlung von Schutzsuchenden einen Aufenthaltstitel nach § 23 Absatz 2 erhalten haben, sind die Regelungen über den Familiennachzug, das Bleibeinteresse, die ... Bleibeinteresse, die Teilnahme an Integrationskursen und die Aufenthaltsverfestigung auf Grund des § 23 Absatz 4 entsprechend anzuwenden. (6) § 23 Abs. 2 in der bis zum 24. Mai 2007 ... auf Grund des § 23 Absatz 4 entsprechend anzuwenden. (6) § 23 Abs. 2 in der bis zum 24. Mai 2007 geltenden Fassung findet in den Fällen weiter Anwendung, in denen ... bei besonders gelagerten politischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland vorsieht. § 23 Abs. 2 Satz 5 und § 44 Abs. 1 Nr. 2 sind auf die betroffenen Ausländer und die ...
§ 104a AufenthG Altfallregelung (vom 27.06.2020)
... eigenständig durch Erwerbstätigkeit sichert, wird die Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 Satz 1 erteilt. Im Übrigen wird sie nach Satz 1 erteilt; sie gilt als Aufenthaltstitel ... humanitären Gründen im Bundesgebiet aufgehalten hat, kann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 Satz 1 erteilt werden, wenn es bei der Einreise minderjährig war und gewährleistet erscheint, ... 31. Dezember 2009 erteilt. Sie soll um weitere zwei Jahre als Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 Satz 1 verlängert werden, wenn der Lebensunterhalt des Ausländers bis zum 31. Dezember 2009 ...
§ 104b AufenthG Aufenthaltsrecht für integrierte Kinder von geduldeten Ausländern (vom 28.08.2007)
... Nr. 1, Abs. 2 und § 10 Abs. 3 Satz 1 eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 Satz 1 erteilt werden, wenn 1. es am 1. Juli 2007 das 14. Lebensjahr vollendet ...
§ 105a AufenthG Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren (vom 27.02.2024)
... den in § 4 Absatz 2 Satz 2, § 15a Abs. 4 Satz 2 und 3, § 23 Abs. 1 Satz 3 , § 23a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2, § 43 Abs. 4, § 44a Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz ...
Zitat in folgenden Normen
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
neugefasst durch B. v. 05.08.1997 BGBl. I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
§ 1 AsylbLG Leistungsberechtigte (vom 31.10.2024)
... 3. eine Aufenthaltserlaubnis besitzen a) wegen des Krieges in ihrem Heimatland nach § 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes , b) nach § 25 Absatz 4 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes oder c) nach ...
Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Artikel 1 V. v. 25.11.2004 BGBl. I S. 2945; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
§ 6 AufenthV Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Inland (vom 01.11.2023)
... § 5 Absatz 4 zulassen. Bei Ausländern, denen nach einer Aufnahmezusage nach § 23 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist, ist die Erlangung eines Passes oder Passersatzes ... Neuansiedlung von Schutzsuchenden (Resettlement-Flüchtlinge) einen Aufenthaltstitel nach § 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes erhalten ...
§ 48 AufenthV Gebühren für pass- und ausweisrechtliche Maßnahmen (vom 01.01.2024)
... im Sinne des § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes oder Resettlement-Flüchtlinge im Sinne von § 23 Absatz 4 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes sind, 70 Euro, 1d. für die Ausstellung eines Reiseausweises für ... im Sinne des § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes oder Resettlement-Flüchtlinge im Sinne von § 23 Absatz 4 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes sind, bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 38 Euro, 1e. für die Ausstellung eines ... im Sinne des § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes oder Resettlement-Flüchtlinge im Sinne von § 23 Absatz 4 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes sind, 26 Euro, 1g. für die Ausstellung eines Reiseausweises ohne Speichermedium ... im Sinne des § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes oder Resettlement-Flüchtlinge im Sinne von § 23 Absatz 4 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres 14 Euro, 2. für die ...
§ 52 AufenthV Befreiungen und Ermäßigungen (vom 01.11.2023)
... der Schweiz. (3) Asylberechtigte, Resettlement-Flüchtlinge im Sinne von § 23 Absatz 4 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes und sonstige Ausländer, die im Bundesgebiet die Rechtsstellung ausländischer ... gelagerten politischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland ein Aufenthaltsrecht nach § 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes erhalten, sind befreit von den Gebühren nach 1. § 44 Nummer 3, § 45 ...
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
neugefasst durch B. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1936; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 191
§ 8 AFBG Staatsangehörigkeit (vom 28.12.2022)
... Wohnsitz im Inland haben und 1. eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 22, 23 Absatz 1, 2 oder 4 , den §§ 23a, 25 Abs. 1 oder 2, den §§ 25a, 25b, 28, 37, 38 Absatz 1 Nummer 2, ...
AZR-Gesetz
G. v. 02.09.1994 BGBl. I S. 2265; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
§ 2 AZRG Anlaß der Speicherung (vom 16.05.2024)
... Bundesrepublik Deutschland gestellt wurde, 2. die für ein Aufnahmeverfahren nach § 23 des Aufenthaltsgesetzes oder für die Gewährung von vorübergehendem Schutz nach § 24 des ...
Bundes-Tierärzteordnung
neugefasst durch B. v. 20.11.1981 BGBl. I S. 1193; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307
§ 11 BTÄO (vom 19.04.2017)
... oder Asylberechtigter anerkannt ist, b) eine Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes besitzt oder c) im Besitz einer Einbürgerungszusicherung ist, der ...
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
neugefasst durch B. v. 07.12.2010 BGBl. I S. 1952, 2012 I 197; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 249
§ 8 BAföG Staatsangehörigkeit (vom 25.07.2024)
... Wohnsitz im Inland haben und 1. eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 22, 23 Absatz 1, 2 oder 4 , den §§ 23a, 25 Abs. 1 oder 2, den §§ 25a, 25b, 28, 37, 38 Absatz 1 Nummer 2, ...
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
neugefasst durch B. v. 27.01.2015 BGBl. I S. 33; zuletzt geändert durch Artikel 57 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 1 BEEG Berechtigte (vom 01.04.2024)
... laufende Geldleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch in Anspruch, c) nach § 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes wegen eines Krieges in seinem Heimatland oder nach den § 23a oder § 25 Absatz 3 bis 5 ...
Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
neugefasst durch B. v. 28.01.2009 BGBl. I S. 142, 3177; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
§ 1 BKGG Anspruchsberechtigte (vom 01.06.2022)
... laufende Geldleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch in Anspruch, c) nach § 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes wegen eines Krieges in seinem Heimatland oder nach den § 23a oder § 25 Absatz 3 bis 5 ...
Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 33 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 62 EStG Anspruchsberechtigte (vom 01.06.2022)
... laufende Geldleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch in Anspruch, c) nach § 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes wegen eines Krieges in seinem Heimatland oder nach den § 23a oder § 25 Absatz 3 bis 5 ...
Personenstandsverordnung (PStV)
V. v. 22.11.2008 BGBl. I S. 2263; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 19.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 206
§ 54 PStV Benutzung durch ausländische diplomatische und konsularische Vertretungen (vom 22.12.2018)
... prüft, oder 2. der im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 22, 23 , 24, 25 Absatz 1, 2 oder 3 des Aufenthaltsgesetzes ist oder der eine Niederlassungserlaubnis nach ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)
Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 60 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 404 SGB III Bußgeldvorschriften (vom 14.05.2024)
... 4, § 17 Absatz 3 Satz 1, § 20 Absatz 1 Satz 4, auch in Verbindung mit Absatz 2 Satz 2, § 23 Absatz 1 Satz 4 erster Halbsatz , § 24 Absatz 6 Satz 2 erster Halbsatz oder § 25 Absatz 4 Satz 3 erster Halbsatz, Absatz ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
neugefasst durch B. v. 13.05.2011 BGBl. I S. 850, 2094; zuletzt geändert durch Artikel 59 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 46 SGB II Finanzierung aus Bundesmitteln (vom 15.10.2020)
... aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen nach den §§ 22 bis 26 des Aufenthaltsgesetzes verfügt. Bei der Ermittlung der Vorjahresausgaben ...
Unterhaltsvorschussgesetz
neugefasst durch B. v. 17.07.2007 BGBl. I S. 1446; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 1 UVG Berechtigte (vom 01.06.2022)
... laufende Geldleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch in Anspruch, c) nach § 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes wegen eines Krieges in seinem Heimatland oder nach den § 23a oder § 25 Absatz 3 bis 5 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
2. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (2. PStRÄndG)
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2522
Artikel 2 2. PStRÄndG Änderung der Personenstandsverordnung
... prüft, oder 2. der im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 22, 23 , 24, 25 Absatz 1, 2 oder 3 oder nach § 27 Absatz 2 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 ...
Drittes Gesetz zur Änderung der Bundes-Tierärzteordnung
G. v. 11.04.2017 BGBl. I S. 817
Artikel 1 3. BTÄOÄndG
... oder Asylberechtigter anerkannt ist, b) eine Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes besitzt oder c) im Besitz einer Einbürgerungszusicherung ist, der ...
Erste Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
V. v. 05.12.2007 BGBl. I S. 2787
Artikel 1 1. IntVÄndV Änderung der Integrationskursverordnung
... an einer Teilnahme gehindert waren, 3. Inhaber eines Aufenthaltstitels nach § 23 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 104a Abs. 1 Satz 2 oder nach § 104a Abs. 1 Satz 1 des ...
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Artikel 1 FachKrEG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... 1. die einen Aufenthaltstitel nach Abschnitt 5 besitzen, der nicht auf Grund des § 23 Absatz 2 oder 4 erteilt wurde, oder eine vergleichbare Rechtsstellung in einem anderen Mitgliedstaat der ... 4 vorliegt" eingefügt. 14. § 22 Satz 3 wird aufgehoben. 15. § 23 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: ...
Familiennachzugsneuregelungsgesetz
G. v. 12.07.2018 BGBl. I S. 1147
Artikel 1 FamNachzNG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... auf Familiennachzug besteht für den genannten Personenkreis nicht. Die §§ 22, 23 bleiben unberührt. (2) Humanitäre Gründe im Sinne dieser Vorschrift ...
Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes
G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2187
Artikel 1 AsylbLGuaÄndG Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
... Aufenthaltserlaubnis besitzen a) wegen des Krieges in ihrem Heimatland nach § 23 Absatz 1 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes, b) nach § 25 Absatz 4 Satz 1 ...
Gesetz zur Änderung gebührenrechtlicher Regelungen im Aufenthaltsrecht
G. v. 13.07.2017 BGBl. I S. 2350
Artikel 2 AufenthRGebÄndG Änderung der Aufenthaltsverordnung
... im Sinne des § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes oder Resettlement-Flüchtlinge im Sinne von § 23 Absatz 4 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes sind, 60 Euro, 1d. für die Ausstellung eines Reiseausweises für ... im Sinne des § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes oder Resettlement-Flüchtlinge im Sinne von § 23 Absatz 4 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes sind, bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 38 Euro, 1e. für die Ausstellung eines ... im Sinne des § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes oder Resettlement-Flüchtlinge im Sinne von § 23 Absatz 4 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes sind, 26 Euro, 1g. für die Ausstellung eines Reiseausweises ohne Speichermedium ... im Sinne des § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes oder Resettlement-Flüchtlinge im Sinne von § 23 Absatz 4 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres 14 Euro,". b) Nummer 3 wird wie ...
Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2915
Artikel 1 AuslAnsprBerG Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
... nur für einen bestimmten Höchstzeitraum erteilt werden, c) nach § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes wegen eines Krieges in seinem Heimatland oder nach den §§ ...
Artikel 2 AuslAnsprBerG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... nur für einen bestimmten Höchstzeitraum erteilt werden, c) nach § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes wegen eines Krieges in seinem Heimatland oder nach den §§ ...
Artikel 3 AuslAnsprBerG Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes
... nur für einen bestimmten Höchstzeitraum erteilt werden, c) nach § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes wegen eines Krieges in seinem Heimatland oder nach den §§ ...
Artikel 4 AuslAnsprBerG Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes
... nur für einen bestimmten Höchstzeitraum erteilt werden, c) nach § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes wegen eines Krieges in seinem Heimatland oder nach den §§ ...
Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2429; zuletzt geändert durch Artikel 347 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 5 KEheBekG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... unbeachtlich, wenn 1. der Ausländer, der einen Aufenthaltstitel nach § 23 Absatz 4 , § 25 Absatz 1 oder 2, § 26 Absatz 3 oder nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach ...
Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen
G. v. 01.12.2016 BGBl. I S. 2755
Artikel 2 IntKoVG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen nach den §§ 22 bis 26 des Aufenthaltsgesetzes verfügt. Bei der Ermittlung der Vorjahresausgaben nach Satz 3 ...
Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren
G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 390
Artikel 2 AsylVfBeschlG II Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... des § 29 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 ab dem 16. März 2018 zu laufen. Die §§ 22, 23 bleiben ...
Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes
G. v. 04.07.2019 BGBl. I S. 914
Artikel 1 InteGEntfG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... des Asylgesetzes oder nach erstmaliger Erteilung eines Aufenthaltstitels nach den §§ 22, 23 oder 25 Absatz 3 wird auf die Frist nach Absatz 1 Satz 1 angerechnet." c) Dem ...
Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Artikel 1 BleiRÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen". b) Der Angabe zu § 23 werden ein Semikolon und die Wörter „Neuansiedlung von Schutzsuchenden" ... Monaten" durch die Wörter „90 Tagen" ersetzt. 10. § 23 wird wie folgt geändert: a) Der Überschrift werden ein Semikolon und die ... vorliegen. Einem Ausländer, der seit drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4 besitzt, ist eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, es sei denn, es liegen die ... minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4, § 25 Absatz 1 oder 2, eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 3 oder ... oder subsidiären Schutzes oder nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4 gestellt wird und 2. die Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft ... wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „§§ 22, 23 Abs. 1 oder § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative oder Absatz 3" durch die Wörter ... 2 Satz 1 zweite Alternative oder Absatz 3" durch die Wörter „§§ 22, 23 Absatz 1 oder Absatz 2 oder § 25 Absatz 3 oder Absatz 4a Satz 1, § 25a Absatz 1 oder ... folgt gefasst: „1. der Ausländer, der einen Aufenthaltstitel nach § 23 Absatz 4, § 25 Absatz 1 oder 2, § 26 Absatz 3 oder nach Erteilung einer ... wie folgt gefasst: „1. der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4, § 25 Absatz 1 oder 2, eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 3 oder ... Den Eltern eines minderjährigen Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4, § 25 Absatz 1 oder 2, eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 3 oder ... des Asylverfahrensgesetzes genießt oder 6. eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4, den §§ 24, 25 Absatz 4a Satz 3 oder nach § 29 Absatz 2 oder 4 besitzt. ... 75 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 8 wird nach der Angabe „§ 23 Abs. 2" die Angabe „und 4" eingefügt. b) In Nummer 11 wird der ... des Programms zur dauerhaften Neuansiedlung von Schutzsuchenden einen Aufenthaltstitel nach § 23 Absatz 2 erhalten haben, sind die Regelungen über den Familiennachzug, das Bleibeinteresse, ... die Teilnahme an Integrationskursen und die Aufenthaltsverfestigung auf Grund des § 23 Absatz 4 entsprechend anzuwenden." b) Die folgenden Absätze 10 und 11 werden ...
Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze
G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 760
Artikel 4a SofZuG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „§ 22, § 23 oder § 25 Absatz 3" durch die Wörter „§§ 22, 23, 24 Absatz 1 oder ... 22, § 23 oder § 25 Absatz 3" durch die Wörter „§§ 22, 23 , 24 Absatz 1 oder 25 Absatz 3" ersetzt und werden nach dem Wort „zugewiesen" die ... Satz 2 wird die Angabe „§§ 22, 23" durch die Angabe „§§ 22, 23 , 24 Absatz 1" ersetzt. c) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter ...
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 1 EUAufhAsylRUG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... 1. einen Aufenthaltstitel nach Abschnitt 5 besitzt, der nicht auf Grund des § 23 Abs. 2 erteilt wurde, oder eine vergleichbare Rechtsstellung in einem anderen Mitgliedstaat der ... Aufenthaltsberechtigter nach § 38a oder 2. ein Aufenthaltstitel nach § 23 Abs. 2 erteilt wird." b) Dem Absatz 4 wird folgender Satz ... kann oder b) zum Zeitpunkt der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 23 Abs. 2, § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder § 30 nicht über ausreichende Kenntnisse der ... eigenständig durch Erwerbstätigkeit sichert, wird die Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 Satz 1 erteilt. Im Übrigen wird sie nach Satz 1 erteilt; sie gilt als Aufenthaltstitel ... Gründen im Bundesgebiet aufgehalten hat, kann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 Satz 1 erteilt werden, wenn es bei der Einreise minderjährig war und ... zum 31. Dezember 2009 erteilt. Sie soll um weitere zwei Jahre als Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 Satz 1 verlängert werden, wenn der Lebensunterhalt des Ausländers bis zum 31. ... Nr. 1, Abs. 2 und § 10 Abs. 3 Satz 1 eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 Satz 1 erteilt werden, wenn 1. es am 1. Juli 2007 das 14. Lebensjahr vollendet ... Abs. 2 Satz 2 und 4, Abs. 5 Satz 2, § 5 Abs. 3 Satz 3, § 15a Abs. 4 Satz 2 und 3, § 23 Abs. 1 Satz 3, § 23a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2, § 43 Abs. 4, § 44a Abs. 1 Satz ...
Artikel 5 EUAufhAsylRUG Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... bb) In Nummer 6 werden die Wörter „oder eine nach Maßgabe des § 23 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes erteilte Niederlassungserlaubnis" gestrichen. b) ...
Artikel 6 EUAufhAsylRUG Änderung sonstiger Gesetze
... 3. wegen des Krieges in ihrem Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes oder die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe
G. v. 02.12.2007 BGBl. I S. 2686
Artikel 36 HeilbAnerkRUG Änderung der Bundes-Tierärzteordnung
... als Asylberechtigter anerkannt ist, 2. eine Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes besitzt, 3. mit einer oder einem Deutschen im Sinne des ...
Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2639
Artikel 5 EheRAnpG Änderung der Personenstandsverordnung
... gefasst: „2. der im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 22, 23 , 24, 25 Absatz 1, 2 oder 3 des Aufenthaltsgesetzes ist oder der eine Niederlassungserlaubnis nach ...
Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
G. v. 29.08.2013 BGBl. I S. 3484, 3899
Artikel 6 AufenthGuaÄndG Änderungen von Verordnungen
... selbständige Tätigkeit) erteilt am (2) j) § 23 Abs. 2 AufenthG (besondere Fälle) erteilt am ...
Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
G. v. 08.03.2018 BGBl. I S. 342
Artikel 1 FamNachzAVG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... aus dieser Vorschrift noch nach Kapitel 2 Abschnitt 6 dieses Gesetzes. Die §§ 22 und 23 bleiben unberührt. Das Nähere regelt ein noch zu erlassendes ...
Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2451, 2020 I S. 597, 2021 I S. 97
Artikel 3 EMobStFG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... laufende Geldleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch in Anspruch, c) nach § 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes wegen eines Krieges in seinem Heimatland oder nach den §§ 23a, 24 oder § 25 Absatz ...
Artikel 34 EMobStFG Weitere Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
... laufende Geldleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch in Anspruch, c) nach § 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes wegen eines Krieges in seinem Heimatland oder nach den §§ 23a, 24 oder § 25 Absatz ...
Integrationsgesetz
G. v. 31.07.2016 BGBl. I S. 1939, 2021 I S. 2925; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 04.07.2019 BGBl. I S. 914
Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
G. v. 16.05.2007 BGBl. I S. 748
Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248; zuletzt geändert durch Artikel 4c G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung und der AZRG-Durchführungsverordnung
V. v. 18.12.2015 BGBl. I S. 2467; zuletzt geändert durch Artikel 5a G. v. 02.02.2016 BGBl. I S. 130
Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften
V. v. 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 290
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1131
Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
G. v. 18.06.2009 BGBl. I S. 1314
Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG)
G. v. 23.12.2007 BGBl. I S. 3254
Zitate in aufgehobenen Titeln
Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG)
neugefasst durch B. v. 09.02.2004 BGBl. I S. 206; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 05.12.2006 BGBl. I S. 2748
§ 1 BErzGG Berechtigte (vom 10.07.2012)
Eingliederungsmittel-Verordnung 2018 (EinglMV 2018)
V. v. 05.12.2017 BAnz AT 18.12.2017 V1
Eingliederungsmittel-Verordnung 2019 (EinglMV 2019)
V. v. 03.12.2018 BAnz AT 10.12.2018 V1
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