§ 23 - Bachelor-Professional-IT-Fortbildungsprüfungsverordnung (BAProITFPrV)

V. v. 24.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 295
Geltung ab 01.11.2024; FNA: 806-22-6-83 Berufliche Bildung

§ 23 Schriftliche Prüfung im Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement"


§ 23 wird in 4 Vorschriften zitiert

(1) 1Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage der Beschreibung einer betrieblichen Situation, aus der die Aufgabenstellungen abzuleiten sind, durchgeführt. 2Die Aufgabenstellungen sind so zu gestalten, dass alle Prüfungsbereiche nach § 6 situationsbezogen thematisiert werden. 3Die Aufgabenstellungen müssen der zu prüfenden Person eigenständig entwickelte Lösungen ermöglichen.

(2) Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen in Form von zwei schriftlich unter Aufsicht zu bearbeitenden Aufgaben.

(3) 1Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Aufgabe mindestens 60 Minuten. 2Insgesamt soll die Bearbeitungszeit nicht mehr als 180 Minuten betragen.

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Zitierungen von § 23 BAProITFPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 BAProITFPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BAProITFPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19 BAProITFPrV Form und Ablauf der Prüfung
... nach § 3 Nummer 3 gliedert sich in 1. eine schriftliche Prüfung nach § 23 und 2. eine Gesprächssimulation nach § 24. (4) Die Prüfung im ...
§ 27 BAProITFPrV Mündliche Ergänzungsprüfung
... 2. im Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement" nach § 23 Absatz 2 . (3) Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist ausgeschlossen, wenn  ... mehr als eine schriftliche Prüfungsleistung nach § 20 Absatz 2, § 22 Absatz 2 oder § 23 Absatz 2 mit weniger als 50 Punkten bewertet wurde. (4) Die mündliche ...
§ 28 BAProITFPrV Bewertung der Prüfungsleistungen
... in der schriftlichen Prüfung jeweils die beiden schriftlichen Prüfungsleistungen nach § 23 Absatz 2 und 2. die Gesprächssimulation nach § 24 Absatz 1. Aus ...
Anlage 2 BAProITFPrV (zu § 31) Zeugnisinhalte
... und Personalmanagement" erbrachten Prüfungsleistungen nach den §§ 23 und 24, 9. Benennung des Themas der Projektarbeit nach § 25 Absatz 3,  ...


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