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§ 23 - Berufsbildungsgesetz (BBiG)
neugefasst durch B. v. 04.05.2020 BGBl. I S. 920; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 246
Geltung ab 01.04.2005; FNA: 806-22 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.04.2005; FNA: 806-22 Berufliche Bildung
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§ 23 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung
§ 23 wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) 1Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so können Ausbildende oder Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn die andere Person den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. 2Dies gilt nicht im Falle des § 22 Abs. 2 Nr. 2.
(2) Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht wird.
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Zitierungen von § 23 BBiG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 BBiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BBiG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 26 BBiG Andere Vertragsverhältnisse (vom 01.08.2024)
... handelt, die §§ 10 bis 16 und 17 Absatz 1, 6 und 7 sowie die §§ 18 bis 23 und 25 mit der Maßgabe, dass die gesetzliche Probezeit abgekürzt, auf die ... vorzeitiger Lösung des Vertragsverhältnisses nach Ablauf der Probezeit abweichend von § 23 Abs. 1 Satz 1 Schadensersatz nicht verlangt werden ...
Zitat in folgenden Normen
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle sowie über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung zum Tierarzthelfer/zur Tierarzthelferin
V. v. 14.04.1986 BGBl. I S. 404
§ 1 TArztHAusbZustV Zuständige Stelle
... Stelle im Sinne des Berufsbildungsgesetzes. (2) In den Fällen der §§ 23 und 24 des Berufsbildungsgesetzes tritt an die Stelle der nach Landesrecht zuständigen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2522
Artikel 1 BBMoSG Änderung des Berufsbildungsgesetzes
... 20 Probezeit § 21 Beendigung § 22 Kündigung § 23 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung Unterabschnitt 6 Sonstige Vorschriften ... ersetzt. 13. In § 26 werden die Wörter „§§ 10 bis 23 und 25" durch die Wörter „§§ 10 bis 16 und 17 Absatz 1, 6 und 7 sowie ... Wörter „§§ 10 bis 16 und 17 Absatz 1, 6 und 7 sowie die §§ 18 bis 23 und 25" ersetzt. 14. § 34 wird wie folgt gefasst: „§ ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Schiffsmechaniker-Ausbildungsverordnung (SMAusbV)
V. v. 12.04.1994 BGBl. I S. 797; aufgehoben durch § 31 V. v. 10.09.2013 BGBl. I S. 3565
§ 4a SMAusbV Berufsausbildungsverhältnis (vom 01.12.2006)
... über Berufsausbildungsverhältnisse (§§ 10 bis 15, 17 bis 19 und 21 bis 23 ) in der jeweils geltenden Fassung werden angewendet. (2) Das ...
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