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Artikel 23 - Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)

Artikel 23 Änderung der Mitteilungsverordnung


Artikel 23 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 MV offen

In § 4 der Mitteilungsverordnung vom 7. September 1993 (BGBl. I S. 1554), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 364) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Verwaltungsakte" die Wörter „und öffentlich-rechtliche Verträge" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 23 JStG 2024

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 23 JStG 2024 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JStG 2024 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 56 JStG 2024 Inkrafttreten
... 2 und 50 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft. (7) Die Artikel 4, 13, 17, 22, 23 , 25, 29, 36, 48 und 53 treten am 1. Januar 2025 in Kraft. (8) Artikel 18 tritt an dem ...