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§ 23a - Bundesmeldegesetz (BMG)
Artikel 1 G. v. 03.05.2013 BGBl. I S. 1084 (Nr. 22); zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.11.2015, abweichend siehe Artikel 4; FNA: 210-7 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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Geltung ab 01.11.2015, abweichend siehe Artikel 4; FNA: 210-7 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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§ 23a Elektronische Anmeldung
(1) 1Die meldepflichtige Person darf bei der Wegzugsmeldebehörde die nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 18 und Absatz 2 Nummer 4 gespeicherten Daten elektronisch anfordern. 2Hierzu hat sie die in § 18 Absatz 1 Satz 3 genannten Daten zu übermitteln. 3Die Wegzugsmeldebehörde ist verpflichtet, diese Daten in elektronischer und unveränderbarer Form zu übermitteln (vorausgefüllter Meldeschein). 4Daten zum gesetzlichen Vertreter, Ehegatten, Lebenspartner oder zu minderjährigen Kindern, für die eine Auskunftssperre nach § 51 oder ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 gespeichert ist, dürfen nicht in dem vorausgefüllten Meldeschein enthalten sein.
(2) Die meldepflichtige Person hat die übermittelten Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen, um die Angaben nach § 19 Absatz 3 Nummer 1 bis 3 zu ergänzen, elektronisch zu bestätigen und an die Zuzugsmeldebehörde zu übermitteln.
(3) Die Vorlage der Bestätigung des Wohnungsgebers oder des entsprechenden Zuordnungsmerkmals nach § 19 Absatz 4 Satz 1 kann bei einer elektronischen Anmeldung durch einen Code, der durch die Zuzugsmeldebehörde an die Zuzugsanschrift der meldepflichtigen Person versendet und von dieser bestätigt wird, ersetzt werden.
(4) § 10 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend.
Text in der Fassung des Artikels 4 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte und zur Änderung weiterer Gesetze G. v. 21. Juli 2022 BGBl. I S. 1182 m.W.v. 27. Juli 2022
Frühere Fassungen von § 23a BMG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 27.07.2022 | Artikel 4 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte und zur Änderung weiterer Gesetze vom 21.07.2022 BGBl. I S. 1182 |
aktuell vorher | 01.05.2022 | Artikel 5 Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (2. BMGÄndG) vom 15.01.2021 BGBl. I S. 530 |
aktuell vorher | 07.04.2021 | Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (2. BMGÄndG) vom 15.01.2021 BGBl. I S. 530 |
aktuell | vor 07.04.2021 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 23a BMG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23a BMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BMG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Bundesmeldedatendigitalisierungsverordnung (BMeldDigiV)
Artikel 1 V. v. 20.04.2022 BGBl. I S. 683; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 09.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 238
§ 9 BMeldDigiV Elektronische Anmeldung (vom 01.11.2024)
... bei der für die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung zuständigen Meldebehörde nach § 23a Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes die folgenden Daten abrufen: 1. ... 2302. Zur Umsetzung der Verpflichtung nach § 23a Absatz 1 Satz 3 des Bundesmeldegesetzes hält die Meldebehörde die in Satz 1 genannten Daten einer Person für die ... Daten nach Absatz 1 Satz 1 bestätigt hat, übermittelt das Verwaltungsportal nach § 23a Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes diese Daten sowie zusätzlich die folgenden von der meldepflichtigen Person gegenüber dem ... (3) Das Verwaltungsportal übermittelt den Code, den die meldepflichtige Person nach § 23a Absatz 3 des Bundesmeldegesetzes erhalten und gegenüber dem Verwaltungsportal angegeben hat, elektronisch an die ...
§ 10 BMeldDigiV Meldebestätigung der elektronischen Anmeldung
... Zuzugsmeldebehörde übermittelt nach Durchführung der elektronischen Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes eine elektronische Bestätigung über die Anmeldung nach § 24 Absatz 2 des ...
eID-Karte-Gesetz (eIDKG)
Artikel 1 G. v. 21.06.2019 BGBl. I S. 846; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 322
§ 12 eIDKG Elektronischer Identitätsnachweis (vom 01.09.2021)
... Speicher- und Verarbeitungsmedium nach einer elektronischen Anmeldung gemäß § 23a des Bundesmeldegesetzes einen elektronischen Identitätsnachweis durchführen und hierzu ein hoheitliches ...
§ 25 eIDKG Verordnungsermächtigung (vom 13.10.2023)
... Speicher- und Verarbeitungsmedium nach einer elektronischen Anmeldung gemäß § 23a des Bundesmeldegesetzes , zu regeln, 8. die Einzelheiten zur Nutzung des elektronischen ...
Passverordnung (PassV)
Artikel 1 V. v. 19.10.2007 BGBl. I S. 2386; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 125
§ 1 PassV Muster des Reisepasses; Änderung von Daten (vom 01.09.2021)
... verwendet werden. (3) Hat der Passinhaber eine elektronische Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes durchgeführt, wird ein Aufkleber nach Anlage 1c mit dem neuen Wohnort durch die ...
§ 18 PassV Übergangsregelung (vom 01.09.2021)
... von § 1 Absatz 3 Satz 1 können die Passbehörden der Länder, die nach § 23a des Bundesmeldegesetzes ein Verfahren zur elektronischen Anmeldung erproben, bis zum 30. April 2022 auch ...
Anlage 11 PassV Formale Anforderungen an die Einträge in Pässe im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes (vom 02.05.2024)
... 4: Aufkleber für Änderungen des Wohnortes nach elektronischer Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes Datenfelder des Aufklebers für ...
Personalausweisgesetz (PAuswG)
Artikel 1 G. v. 18.06.2009 BGBl. I S. 1346; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 18 PAuswG Elektronischer Identitätsnachweis (vom 13.10.2023)
... Speicher- und Verarbeitungsmedium nach einer elektronischen Anmeldung gemäß § 23a des Bundesmeldegesetzes einen elektronischen Identitätsnachweis durchführen und hierzu ein hoheitliches ...
§ 34 PAuswG Verordnungsermächtigung (vom 13.10.2023)
... Speicher- und Verarbeitungsmedium nach einer elektronischen Anmeldung gemäß § 23a des Bundesmeldegesetzes , zu regeln, 8. die Einzelheiten zur Nutzung des elektronischen ...
Personalausweisverordnung (PAuswV)
V. v. 01.11.2010 BGBl. I S. 1460; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 12.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 125
§ 2 PAuswV Technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (vom 01.11.2023)
... nach Anhang 1 sowie auf dem Chip des Personalausweises nach einer elektronischen Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes , g) die Übermittlung der Daten nach § 10a Absatz 1 Satz 1 des ...
§ 5 PAuswV Speicherung und Löschung (vom 01.01.2024)
... Daten, die zur Änderung der Anschrift nach einer elektronischen Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes erhoben werden, nach Vollzug der Änderung der Anschrift auf dem Chip sowie Erstellung und ...
§ 19 PAuswV Änderung der Anschrift (vom 01.11.2023)
... Muster in Anhang 1 anfertigt. Hat der Ausweisinhaber eine elektronische Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes durchgeführt, wird nach erfolgter Änderung der Anschrift nach Absatz 2 Satz 4 ein ... Chip gespeicherte Anschrift. Hat der Ausweisinhaber eine elektronische Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes durchgeführt, hat er die Änderung der Anschrift auf dem Chip einzuleiten. ...
§ 37 PAuswV Übergangsregelungen (vom 01.01.2024)
... § 19 Absatz 1 Satz 1 können die Personalausweisbehörden der Länder, die nach § 23a des Bundesmeldegesetzes ein Verfahren zur elektronischen Anmeldung erproben, bis zum 30. April 2022 auch ...
Anhang 3 PAuswV Formale Anforderungen an die Einträge in Ausweisen im Sinne des § 2 Absatz 1 des Personalausweisgesetzes (vom 02.05.2024)
... des Aufklebers für Anschriftenänderungen nach elektronischer Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 21.07.2022 BGBl. I S. 1182
Artikel 4 TerrOIBGEG Änderung des Bundesmeldegesetzes
... wird die Angabe „Satz 2" durch die Angabe „Satz 3" ersetzt. 6. In § 23a Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „Satz 2" durch die Angabe „Satz 3" ersetzt. 7. In ...
Verordnung zu automatisierten Datenabrufen aus den Pass- und Personalausweisregistern sowie zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Aufenthaltsverordnung
V. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3682
Artikel 2 PPDAVEV Änderung der Passverordnung
... Muster verwendet werden. (3) Hat der Passinhaber eine elektronische Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes durchgeführt, wird ein Aufkleber nach Anlage 1c mit dem neuen Wohnort durch die ... von § 1 Absatz 3 Satz 1 können die Passbehörden der Länder, die nach § 23a des Bundesmeldegesetzes ein Verfahren zur elektronischen Anmeldung erproben, bis zum 30. April 2022 auch ... 1c Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes nach elektronischer Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes [image:2021/2021I3684_2.gif|Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes nach ... Tabelle 4: Aufkleber für Änderungen des Wohnortes nach elektronischer Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes Datenfelder des Aufklebers für ...
Artikel 3 PPDAVEV Änderung der Personalausweisverordnung
... Aufklebers zur Anschriftenänderung des Personalausweises nach elektronischer Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes Anhang 1c Muster des Aufklebers mit Brailleschrift für den Personalausweis und ... Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises nach einer elektronischen Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes , g) die Übermittlung der Daten nach § 10a Absatz 1 Satz 1 des ... Daten, die zur Änderung der Anschrift nach einer elektronischen Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes erhoben werden, nach Vollzug der Änderung der Anschrift auf dem elektronischen Speicher- und ... angefügt: „Hat der Ausweisinhaber eine elektronische Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes durchgeführt, wird nach erfolgter Änderung der Anschrift nach Absatz 2 Satz 4 ein ... angefügt: „Hat der Ausweisinhaber eine elektronische Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes durchgeführt, hat er die Änderung der Anschrift auf dem elektronischen Speicher- und ... § 19 Absatz 1 Satz 1 können die Personalausweisbehörden der Länder, die nach § 23a des Bundesmeldegesetzes ein Verfahren zur elektronischen Anmeldung erproben, bis zum 30. April 2022 auch ... Aufklebers zur Anschriftenänderung des Personalausweises nach elektronischer Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes [image:2021/2021I3691_4.gif|Muster des Aufklebers zur Anschriftenänderung des ... des Aufklebers für Anschriftenänderungen nach elektronischer Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (2. BMGÄndG)
G. v. 15.01.2021 BGBl. I S. 530
Artikel 1 2. BMGÄndG Änderung des Bundesmeldegesetzes
... wird nach der Angabe zu § 23 folgende Angabe eingefügt: „ § 23a Elektronische Anmeldung". 2. § 3 wird wie folgt geändert: a) ... Hauptwohnung zuständig ist, mitzuteilen." 6. Nach § 23 wird folgender § 23a eingefügt: „§ 23a Elektronische Anmeldung (1) Abweichend ... 6. Nach § 23 wird folgender § 23a eingefügt: „ § 23a Elektronische Anmeldung (1) Abweichend von § 23 Absatz 1, 3 und 4 kann das ...
Artikel 2 2. BMGÄndG Änderung des Personalausweisgesetzes
... Speicher- und Verarbeitungsmedium nach einer elektronischen Anmeldung gemäß § 23a des Bundesmeldegesetzes einen elektronischen Identitätsnachweis durchführen und hierzu ein hoheitliches ... Speicher- und Verarbeitungsmedium nach einer elektronischen Anmeldung gemäß § 23a des Bundesmeldegesetzes ," eingefügt. c) In Nummer 9 Buchstabe a werden nach dem Wort ...
Artikel 3 2. BMGÄndG Änderung des eID-Karte-Gesetzes
... Speicher- und Verarbeitungsmedium nach einer elektronischen Anmeldung gemäß § 23a des Bundesmeldegesetzes einen elektronischen Identitätsnachweis durchführen und hierzu ein hoheitliches ... Speicher- und Verarbeitungsmedium nach einer elektronischen Anmeldung gemäß § 23a des Bundesmeldegesetzes ," eingefügt. b) In Nummer 9 Buchstabe a werden nach dem Wort ...
Artikel 5 2. BMGÄndG Weitere Änderung des Bundesmeldegesetzes
... die Wörter „von" und „verzogenen Personen" gestrichen. 7. § 23a wird wie folgt gefasst: „§ 23a Elektronische Anmeldung (1) Die ... Personen" gestrichen. 7. § 23a wird wie folgt gefasst: „ § 23a Elektronische Anmeldung (1) Die meldepflichtige Person darf bei der ...
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