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§ 24 - Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 33 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 30.06.1979; FNA: 611-1 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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Geltung ab 30.06.1979; FNA: 611-1 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 24
§ 24 wird in 8 Vorschriften zitiert
Zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 1 gehören auch
- 1.
- Entschädigungen, die gewährt worden sind
- a)
- als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen oder
- b)
- für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit, für die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung oder einer Anwartschaft auf eine solche;
- c)
- als Ausgleichszahlungen an Handelsvertreter nach § 89b des Handelsgesetzbuchs;
- 2.
- Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 oder aus einem früheren Rechtsverhältnis im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 bis 7, und zwar auch dann, wenn sie dem Steuerpflichtigen als Rechtsnachfolger zufließen;
- 3.
- Nutzungsvergütungen für die Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke sowie Zinsen auf solche Nutzungsvergütungen und auf Entschädigungen, die mit der Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke zusammenhängen.
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Zitierungen von § 24 EStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 EStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 EStG Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen (vom 01.01.2007)
... die Einkünfte im einzelnen Fall gehören, bestimmt sich nach den §§ 13 bis 24 . (2) Einkünfte sind 1. bei Land- und Forstwirtschaft, ...
§ 15 EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb (vom 26.06.2021)
... 1 Nr. 2 und 3 gilt auch für Vergütungen, die als nachträgliche Einkünfte ( § 24 Nr. 2 ) bezogen werden. § 13 Abs. 5 gilt entsprechend, sofern das Grundstück im ...
§ 34 EStG Außerordentliche Einkünfte (vom 01.01.2012)
... 3c Abs. 2 teilweise steuerbefreit sind; 2. Entschädigungen im Sinne des § 24 Nr. 1; 3. Nutzungsvergütungen und Zinsen im Sinne des § 24 Nr. 3, soweit sie ... Sinne des § 24 Nr. 1; 3. Nutzungsvergütungen und Zinsen im Sinne des § 24 Nr. 3, soweit sie für einen Zeitraum von mehr als drei Jahren nachgezahlt werden; ...
§ 39b EStG Einbehaltung der Lohnsteuer (vom 01.01.2024)
... in Höhe von 1.900 Euro nicht übersteigt; Entschädigungen im Sinne des § 24 Nummer 1 sind bei Anwendung der Buchstaben a bis c und e nicht zu berücksichtigen, 4. den ...
§ 49 EStG Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte (vom 01.01.2024)
... Geschäftsleitung im Inland bezogen werden, d) als Entschädigung im Sinne des § 24 Nr. 1 für die Auflösung eines Dienstverhältnisses gezahlt werden, soweit die für die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
G. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 1959
Artikel 1 BürgEntlG-KV Änderung des Einkommensteuergesetzes
... des Arbeitnehmers zu leisten; Entschädigungen im Sinne des § 24 Nummer 1 sind bei Anwendung der Buchstaben a bis c nicht zu berücksichtigen; mindestens ist ...
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06 - (zu § 34 Absatz 1 in Verbindung mit § 52 Absatz 47 und § 39b Absatz 3 Satz 9 in Verbindung mit § 52 Absatz 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes)
B. v. 06.09.2010 BGBl. I S. 1297
Entscheidung BVerfGE20100707c
... und sind nichtig, soweit danach für Entschädigungen im Sinne des § 24 Nummer 1 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes die sogenannte Fünftel-Regelung anstelle des ...
Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5250
Artikel 5 JStG 2020 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... nach dem neuen Buchstaben e werden die Wörter „Entschädigungen im Sinne des § 24 Nummer 1 sind bei Anwendung der Buchstaben a bis c nicht zu berücksichtigen; mindestens ist für ... Steuerklasse III anzusetzen," durch die Wörter „Entschädigungen im Sinne des § 24 Nummer 1 sind bei Anwendung der Buchstaben a bis c und e nicht zu berücksichtigen," ersetzt. ...
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