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§ 24 - Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Artikel 1 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586 (Nr. 42); zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 237
Geltung ab 01.08.2013; FNA: 361-6 Kostenrecht
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Geltung ab 01.08.2013; FNA: 361-6 Kostenrecht
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§ 24 Kostenhaftung der Erben
§ 24 wird in 3 Vorschriften zitiert
Kostenschuldner im gerichtlichen Verfahren
- 1.
- über die Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen;
- 2.
- über die Nachlasssicherung;
- 3.
- über eine Nachlasspflegschaft nach § 1961 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wenn diese angeordnet wird;
- 4.
- über die Errichtung eines Nachlassinventars;
- 5.
- über eine Nachlassverwaltung, wenn diese angeordnet wird;
- 6.
- über die Pflegschaft für einen Nacherben;
- 7.
- über die Ernennung oder Entlassung eines Testamentsvollstreckers;
- 8.
- über die Entgegennahme von Erklärungen, die die Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers oder die Ernennung von Mitvollstreckern betreffen, oder über die Annahme, Ablehnung oder Kündigung des Amtes als Testamentsvollstrecker sowie
- 9.
- zur Ermittlung der Erben (§ 342 Absatz 1 Nummer 4 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit)
Zitierungen von § 24 GNotKG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 GNotKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GNotKG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 GNotKG Kostenfreiheit bei Gerichtskosten (vom 01.09.2013)
... wenn die Haftung auf § 27 Nummer 3 beruht oder wenn der Kostenschuldner als Erbe nach § 24 für die Kosten haftet. (5) Wenn in Grundbuch- und Registersachen einzelnen von ...
§ 25 GNotKG Kostenschuldner im Rechtsmittelverfahren, Gehörsrüge
... wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör. (3) Die §§ 23 und 24 gelten nicht im ...
Anlage 1 GNotKG (zu § 3 Absatz 2) Kostenverzeichnis (vom 01.11.2024)
... für Verfahren über die Anfechtung von Justizverwaltungsakten nach den §§ 23 bis 29 des Einführungs- gesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz und Verfahren nach ...
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