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§ 24 - Geflügel-Salmonellen-Verordnung (GflSalmoV)
neugefasst durch B. v. 18.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 381
Geltung ab 16.04.2009, abweichend siehe § 38; FNA: 7831-1-54-6 Tierseuchenbekämpfung
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Geltung ab 16.04.2009, abweichend siehe § 38; FNA: 7831-1-54-6 Tierseuchenbekämpfung
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§ 24 Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen
Sind in einem Hähnchenmastbetrieb Salmonellen der Kategorie 1 festgestellt worden, gilt § 10 Absatz 1 entsprechend.
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Geflügel-Salmonellen-Verordnung V. v. 4. November 2023 BGBl. 2023 I Nr. 306 m.W.v. 17. November 2023
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Frühere Fassungen von § 24 GflSalmoV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 17.11.2023 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Geflügel-Salmonellen-Verordnung vom 04.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 306 |
aktuell vorher | 25.01.2014 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Hühner-Salmonellen-Verordnung vom 17.01.2014 BGBl. I S. 50 |
aktuell | vor 25.01.2014 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 24 GflSalmoV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 GflSalmoV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GflSalmoV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 25 GflSalmoV Aufhebung der Maßregeln (vom 17.11.2023)
... Die Maßnahmen nach § 24 sind nicht mehr anzuwenden, sofern die Salmonellen der Kategorie 1 im Sinne des Absatzes 2 ...
§ 36 GflSalmoV Ordnungswidrigkeiten (vom 17.11.2023)
... mitteilt, 8. entgegen § 10 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 15 oder § 24 , oder entgegen § 20 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, Hühner oder Eier ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Hühner-Salmonellen-Verordnung
V. v. 17.01.2014 BGBl. I S. 50
Artikel 1 1. HühnSalmVÄndV
... die Angabe „Verordnung (EU) Nr. 200/2012" ersetzt. 19. In § 28 wird das Wort „Masthähnchenbetrieb" durch das Wort ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Geflügel-Salmonellen-Verordnung
V. v. 04.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 306
Artikel 1 2. GflSalmoVÄndV Änderung der Geflügel-Salmonellen-Verordnung
... 22 Amtliche Untersuchung § 23 Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen § 24 Aufhebung der Maßregeln § 25 Abschnitt 6 ... der Salmonellen Maßnahmen nach Absatz 1 anordnen." 24. Der bisherige § 24 wird § 21 und wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt ... Verordnung (EU) Nr. 200/2012 durchführen." 28. Der bisherige § 28 wird § 24 und wie folgt gefasst: „§ 24 Maßregeln nach Feststellung von ... 28. Der bisherige § 28 wird § 24 und wie folgt gefasst: „ § 24 Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen Sind in einem ... b) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Maßnahmen nach § 24 sind nicht mehr anzuwenden, sofern die Salmonellen der Kategorie 1 im Sinne des Absatzes 2 ... „8. entgegen § 10 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 15 oder § 24 , oder entgegen § 20 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, Hühner oder Eier ...
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