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§ 24b - Einkommensteuergesetz (EStG)

neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 33 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 30.06.1979; FNA: 611-1 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 24b Entlastungsbetrag für Alleinerziehende



(1) 1Allein stehende Steuerpflichtige können einen Entlastungsbetrag von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder Kindergeld zusteht. 2Die Zugehörigkeit zum Haushalt ist anzunehmen, wenn das Kind in der Wohnung des allein stehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist. 3Ist das Kind bei mehreren Steuerpflichtigen gemeldet, steht der Entlastungsbetrag nach Satz 1 demjenigen Alleinstehenden zu, der die Voraussetzungen auf Auszahlung des Kindergeldes nach § 64 Absatz 2 Satz 1 erfüllt oder erfüllen würde in Fällen, in denen nur ein Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 besteht. 4Voraussetzung für die Berücksichtigung ist die Identifizierung des Kindes durch die an dieses Kind vergebene Identifikationsnummer (§ 139b der Abgabenordnung). 5Ist das Kind nicht nach einem Steuergesetz steuerpflichtig (§ 139a Absatz 2 der Abgabenordnung), ist es in anderer geeigneter Weise zu identifizieren. 6Die nachträgliche Vergabe der Identifikationsnummer wirkt auf Monate zurück, in denen die Voraussetzungen der Sätze 1 bis 3 vorliegen.

(2) 1Gehört zum Haushalt des allein stehenden Steuerpflichtigen ein Kind im Sinne des Absatzes 1, beträgt der Entlastungsbetrag im Kalenderjahr 4.260 Euro. 2Für jedes weitere Kind im Sinne des Absatzes 1 erhöht sich der Betrag nach Satz 1 um 240 Euro je weiterem Kind.

(3) 1Allein stehend im Sinne des Absatzes 1 sind Steuerpflichtige, die nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splitting-Verfahrens (§ 26 Abs. 1) erfüllen oder verwitwet sind und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden, es sei denn, für diese steht ihnen ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 oder Kindergeld zu oder es handelt sich um ein Kind im Sinne des § 63 Abs. 1 Satz 1, das einen Dienst nach § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und 2 leistet oder eine Tätigkeit nach § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 ausübt. 2Ist die andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet, wird vermutet, dass sie mit dem Steuerpflichtigen gemeinsam wirtschaftet (Haushaltsgemeinschaft). 3Diese Vermutung ist widerlegbar, es sei denn, der Steuerpflichtige und die andere Person leben in einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft.

(4) Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht vorgelegen haben, ermäßigt sich der Entlastungsbetrag nach Absatz 2 um ein Zwölftel.





 

Frühere Fassungen von § 24b EStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 4 Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
vom 16.12.2022 BGBl. I S. 2294
aktuell vorher 01.01.2022Artikel 3 Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
vom 21.12.2020 BGBl. I S. 3096
aktuell vorher 01.07.2020Artikel 1 Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
vom 29.06.2020 BGBl. I S. 1512
aktuell vorher 23.07.2015Artikel 1 Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
vom 16.07.2015 BGBl. I S. 1202
aktuell vorher 24.07.2014Artikel 1 Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
vom 18.07.2014 BGBl. I S. 1042
aktuellvor 24.07.2014früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 24b EStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24b EStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 38b EStG Lohnsteuerklassen, Zahl der Kinderfreibeträge (vom 01.01.2018)
... a bezeichneten Arbeitnehmer, wenn bei ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ( § 24b ) zu berücksichtigen ist; 3. in die Steuerklasse III gehören Arbeitnehmer, ...
§ 39a EStG Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag (vom 01.01.2024)
... und Hinterbliebene (§ 33b Abs. 1 bis 5), 4a. der Erhöhungsbetrag nach § 24b Absatz 2 Satz 2 , 5. die folgenden Beträge, wie sie nach § 37 Abs. 3 bei der Festsetzung von ... IV maßgeblich ist, sowie zusätzlich dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ( § 24b Absatz 2 Satz 1 ), wenn im ersten Dienstverhältnis die Steuerklasse II maßgeblich ist; ist im ersten ... Freibetrag zu berücksichtigen, 8. der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ( § 24b ) bei Verwitweten, die nicht in Steuerklasse II gehören. Der insgesamt ... 7 und 9 sowie Absatz 1a, der §§ 10b und 33 sowie die abziehbaren Beträge nach den §§ 24b , 33a und 33b Abs. 6 insgesamt 600 Euro nicht übersteigen. Das Finanzamt kann auf ... 7 und 9 sowie Absatz 1a, der §§ 10b und 33 sowie der abziehbaren Beträge nach den §§ 24b , 33a und 33b Abs. 6 maßgebend. Die nach Satz 1 ermittelte Summe ist je zur ...
§ 39b EStG Einbehaltung der Lohnsteuer (vom 01.01.2024)
...  4. den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für ein Kind ( § 24b Absatz 2 Satz 1 ) in der Steuerklasse II, ergibt den zu versteuernden Jahresbetrag. Für ...
§ 50 EStG Sondervorschriften für beschränkt Steuerpflichtige (vom 01.01.2023)
... 10 Absatz 1, 1a Nummer 1, 3 und 4, Absatz 2 bis 6, die §§ 10a, 10c, 16 Absatz 4, die §§ 24b , 32, 32a Absatz 6, die §§ 33, 33a, 33b, 35a und 35c sind nicht anzuwenden. ...
§ 52 EStG Anwendungsvorschriften (vom 30.10.2024)
... des Altersentlastungsbetrages (§ 24a), des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende ( § 24b ), der Sonderausgaben (§§ 10, 10a, 10b, 10c), der außergewöhnlichen ... (§ 39b Absatz 6 und § 51 Absatz 4 Nummer 1a). In den Fällen des § 24b Absatz 4 ist für das Kalenderjahr 2015 eine Veranlagung durchzuführen, wenn die Nachholung nach ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
neugefasst durch B. v. 27.01.2015 BGBl. I S. 33; zuletzt geändert durch Artikel 57 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 4c BEEG Alleiniger Bezug durch einen Elternteil (vom 01.09.2021)
... Elternteil die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b Absatz 1 und 3 des Einkommensteuergesetzes vorliegen und der andere Elternteil weder mit ihm noch mit dem Kind in einer Wohnung lebt, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1809, II S. 1120
Artikel 2 AmtshilfeRLUmsG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende (§ 24b ) im Laufe des Kalenderjahres entfallen. Kommt der Arbeitnehmer seiner Verpflichtung nicht nach, so ...

Familienleistungsgesetz (FamLeistG)
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2955; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 1959
Artikel 1 FamLeistG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... 3 für anwendbar erklärt, die §§ 9c, 10, 10a, 10c, 16 Abs. 4, die §§ 24b , 32, 32a Abs. 6, die §§ 33, 33a, 33b und 35a sind nicht anzuwenden."  ...

Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1202
Artikel 1 KiGAnhG 2015 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... (BGBl. I S. 1061) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 24b wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird durch folgende Absätze 1 und 2 ... 4 folgende Nummer 4a eingefügt: „4a. der Erhöhungsbetrag nach § 24b Absatz 2 Satz 2,". bb) In Satz 3 wird die Angabe „5 bis 8" durch die ... 5 Nummer 4 werden die Wörter „den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b )" durch die Wörter „den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für ein ... die Wörter „den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für ein Kind (§ 24b Absatz 2 Satz 1)" ersetzt. b) In Satz 7 zweiter Halbsatz wird die Angabe ... (§ 39b Absatz 6 und § 51 Absatz 4 Nummer 1a). In den Fällen des § 24b Absatz 4 ist für das Kalenderjahr 2015 eine Veranlagung durchzuführen, wenn die ...

Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2417
Artikel 5 StRAnpG 2015 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Altersentlastungsbetrages (§ 24a), des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende (§ 24b ), der Sonderausgaben (§§ 10, 10a, 10b, 10c), der außergewöhnlichen ...

Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
G. v. 18.07.2014 BGBl. I S. 1042
Artikel 1 LPartStAnpG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... (BGBl. I S. 4318) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 24b Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder in ...

Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
G. v. 18.12.2014 BGBl. I S. 2325
Artikel 1 EGPlusG Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
... bei ihm die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes vorliegen und der andere Elternteil weder mit ihm noch ...

Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung
G. v. 26.04.2006 BGBl. I S. 1091
Artikel 1 WachsBeschStFördG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... erklärt, die §§ 9a, 10, 10a, 10c, 16 Abs. 4, § 20 Abs. 4, §§ 24a, 24b , 32, 32a Abs. 6, §§ 33, 33a und 33b sind nicht anzuwenden." 17. § ...

Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3000; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
Artikel 8 AmtsHRLÄndUG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... 1, 1a Nummer 1, 3 und 4, Absatz 2 bis 6, die §§ 10a, 10c, 16 Absatz 4, die §§ 24b , 32, 32a Absatz 6, die §§ 33, 33a, 33b und 35a sind nicht anzuwenden."  ...

Inflationsausgleichsgesetz (InflAusG)
G. v. 08.12.2022 BGBl. I S. 2230
Artikel 2 InflAusG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... IV maßgeblich ist, sowie zusätzlich dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ( § 24b Absatz 2 Satz 1 ), wenn im ersten Dienstverhältnis die Steuerklasse II maßgeblich ist; ist im ersten ...

Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG)
G. v. 19.07.2016 BGBl. I S. 1730; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
Artikel 2 InvStRefG Änderung des Investmentsteuergesetzes
... 24a des Einkommensteuergesetzes, des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende nach § 24b des Einkommensteuergesetzes, der Sonderausgaben nach den §§ 10, 10a, 10b, 10c des ...

Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150
Artikel 1 JStG 2008 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5, 4. den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b ) in der Steuerklasse II, ergibt den zu versteuernden Jahresbetrag."  ...

Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Artikel 1 JStG 2009 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... 4f für anwendbar erklärt, die §§ 10, 10a, 10c, 16 Abs. 4, die §§ 24b , 32, 32a Abs. 6, die §§ 33, 33a, 33b und 35a sind nicht anzuwenden. Bei Arbeitnehmern, ...

Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Artikel 1 JStG 2010 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende (§ 24b ) im Laufe des Kalenderjahres entfallen. Kommt der Arbeitnehmer seiner Verpflichtung nicht nach, so ...

Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5250
Artikel 3 JStG 2020 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... wird die Angabe „44 Euro" durch die Angabe „50 Euro" ersetzt. 2. § 24b Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „1.908 Euro" ... die Wörter „sowie in den Kalenderjahren 2020 und 2021 der Erhöhungsbetrag nach § 24b Absatz 2 Satz 3 ; für den Erhöhungsbetrag nach § 24b Absatz 2 Satz 3 kann auch ohne Antrag des ... der Erhöhungsbetrag nach § 24b Absatz 2 Satz 3; für den Erhöhungsbetrag nach § 24b Absatz 2 Satz 3 kann auch ohne Antrag des Arbeitnehmers ein Freibetrag ermittelt werden" ...

Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Artikel 4 JStG 2022 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Angabe „1.602 Euro" durch die Angabe „2.000 Euro" ersetzt. 7. In § 24b Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „4.008 Euro" durch die Angabe „4.260 Euro" ersetzt.  ...

Steuervereinfachungsgesetz 2011
G. v. 01.11.2011 BGBl. I S. 2131
Artikel 1 StVereinfG 2011 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... folgt gefasst: „Die §§ 10, 10a, 10c, 16 Absatz 4, die §§ 24b , 32, 32a Absatz 6, die §§ 33, 33a, 33b und 35a sind nicht anzuwenden."  ...

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
G. v. 29.06.2020 BGBl. I S. 1512
Artikel 1 2. CorStHG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Euro" durch die Angabe „10.000.000 Euro" ersetzt. 5. Dem § 24b Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: „Der Betrag nach Satz 1 erhöht sich ... ersetzt. 7. In § 39a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a werden nach den Wörtern „ § 24b Absatz 2 Satz 2" die Wörter „sowie in den Kalenderjahren 2020 und 2021 der ... die Wörter „sowie in den Kalenderjahren 2020 und 2021 der Erhöhungsbetrag nach § 24b Absatz 2 Satz 3 ; für den Erhöhungsbetrag nach § 24b Absatz 2 Satz 3 kann auch ohne Antrag des ... der Erhöhungsbetrag nach § 24b Absatz 2 Satz 3; für den Erhöhungsbetrag nach § 24b Absatz 2 Satz 3 kann auch ohne Antrag des Arbeitnehmers ein Freibetrag ermittelt werden" eingefügt. ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
G. v. 15.02.2021 BGBl. I S. 239
Artikel 1 2. BEEGÄndG Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
... Elternteil die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b Absatz 1 und 3 des Einkommensteuergesetzes vorliegen und der andere Elternteil weder mit ihm noch mit dem Kind in einer Wohnung lebt, ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Investmentsteuergesetz (InvStG)
Artikel 2 G. v. 15.12.2003 BGBl. I S. 2676, 2724; aufgehoben durch Artikel 11 G. v. 19.07.2016 BGBl. I S. 1730
§ 22a InvStG Anwendungsvorschriften zum Investmentsteuerreformgesetz (vom 27.07.2016)
... 24a des Einkommensteuergesetzes, des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende nach § 24b des Einkommensteuergesetzes, der Sonderausgaben nach den §§ 10, 10a, 10b, 10c des ...