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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.11.2024

§ 25 - Bachelor-Professional-IT-Fortbildungsprüfungsverordnung (BAProITFPrV)

V. v. 24.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 295
Geltung ab 01.11.2024; FNA: 806-22-6-83 Berufliche Bildung

§ 25 Projektarbeit im Prüfungsteil „IT-Projekt"



(1) Die Projektarbeit besteht aus einer Prüfungsleistung in Form

1.
der Durchführung eines betrieblichen IT-Projektes einschließlich dessen Dokumentation oder

2.
der Anfertigung einer Machbarkeitsstudie einschließlich deren Dokumentation.

(2) 1Die Projektarbeit wird auf der Grundlage der Anforderungen des Prüfungsbereichs nach § 18 durchgeführt. 2Die zu prüfende Person hat das Thema der Projektarbeit auf Grundlage eines der Prüfungsbereiche nach § 4 auszuwählen. 3In der Projektarbeit hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, ein betriebliches IT-Projekt oder eine Machbarkeitsstudie zu planen und durchzuführen sowie die Entstehung, den Ablauf und das Ergebnis der Projektarbeit darzustellen und zu bewerten.

(3) 1Die zu prüfende Person wählt die Form der Projektarbeit nach Absatz 1 sowie deren Thema. 2Für das Thema reicht sie dem Prüfungsausschuss einen Vorschlag ein, der den Titel und eine Beschreibung der Projektarbeit enthält. 3Der Prüfungsausschuss führt mit der zu prüfenden Person ein Beratungsgespräch und trifft mit ihr eine Zielvereinbarung über durchzuführende Arbeiten, über Art und Umfang der zu erstellenden Dokumentation sowie über den Abgabetermin. 4Dabei darf zwischen dem Tag des Beratungsgesprächs und dem Abgabetermin ein Zeitraum von höchstens einem Jahr liegen.



 

Zitierungen von § 25 BAProITFPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 BAProITFPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BAProITFPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19 BAProITFPrV Form und Ablauf der Prüfung
... nach § 3 Nummer 4 gliedert sich in 1. eine Projektarbeit nach § 25 und 2. eine mündliche Prüfung nach § 26. (5) Die ...
§ 26 BAProITFPrV Mündliche Prüfung im Prüfungsteil „IT-Projekt"
... Fachgesprächs. Sie ist nur durchzuführen, wenn in der Projektarbeit nach § 25 Absatz 2 mindestens 50 Punkte erreicht wurden. (2) In der Präsentation hat die zu ...
§ 28 BAProITFPrV Bewertung der Prüfungsleistungen
... sind als Prüfungsleistungen jeweils einzeln zu bewerten: 1. die Projektarbeit nach § 25 Absatz 1 und 2. in der mündlichen Prüfung jeweils a) die Präsentation ...
§ 32 BAProITFPrV Wiederholung von Prüfungsleistungen
... so darf in der Wiederholungsprüfung erneut zwischen einer der beiden Varianten nach § 25 Absatz 1 gewählt werden. (6) Die Frist zur Wiederholung von ...
Anlage 2 BAProITFPrV (zu § 31) Zeugnisinhalte
... nach den §§ 23 und 24, 9. Benennung des Themas der Projektarbeit nach § 25 Absatz 3 , 10. Bewertungen der im Prüfungsteil „IT-Projekt" erbrachten ... der im Prüfungsteil „IT-Projekt" erbrachten Prüfungsleistungen nach den §§ 25 und 26, 11. die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,  ...