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§ 25 - Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Artikel 1 G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1739 (Nr. 40); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 08.12.2022 BGBl. I S. 2240
Geltung ab 24.10.2015; FNA: 2129-59 Umweltschutz
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§ 25 Anzeigepflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen



(1) 1Jeder öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger hat die von ihm eingerichteten Übergabestellen der zuständigen Behörde anzuzeigen. 2Änderungen im Hinblick auf die angezeigten Übergabestellen sind unverzüglich anzuzeigen. 3Die Absicht der Optierung nach § 14 Absatz 5 Satz 1 hat der nach Landesrecht für die Verwertung und Beseitigung von Altgeräten zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger der zuständigen Behörde sechs Monate vor Beginn der eigenverantwortlichen Entsorgung anzuzeigen. 4Der Anzeige sind die Anschrift sowie Kontaktinformationen des optierenden öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers beizufügen.

(2) 1Betreiber einer Erstbehandlungsanlage haben der zuständigen Behörde für jeden zertifizierten Standort die Behandlungstätigkeit anzuzeigen, bevor sie diese aufnehmen. 2Die Anzeige muss die Anschrift sowie die Kontaktinformationen des Betreibers, das Zertifikat nach § 21 und Angaben über die Art der Tätigkeiten sowie die behandelten Kategorien enthalten. 3Nach der Anzeige erfolgte Erneuerungen des Zertifikats sind der zuständigen Behörde unverzüglich zu übermitteln. 4Die Aufgabe der Behandlungstätigkeit ist der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.





 

Frühere Fassungen von § 25 ElektroG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2022Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
vom 20.05.2021 BGBl. I S. 1145

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 25 ElektroG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 ElektroG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ElektroG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 31 ElektroG Aufgaben der Gemeinsamen Stelle (vom 01.01.2022)
... anzugeben. Sofern kein gültiges Zertifikat durch die Erstbehandlungsanlage nach § 25 Absatz 2 übermittelt wurde, ist der Eintrag aus dem Verzeichnis zu löschen. (4) ...
§ 34 ElektroG Rückgriffsanspruch der Gemeinsamen Stelle (vom 01.01.2024)
... soweit der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nach § 14 Absatz 5 Satz 1 und § 25 Absatz 1 Satz 3 für die Gruppe optiert hat, in der Altgeräte dieser Geräteart erfasst werden. ...
§ 38 ElektroG Weitere Aufgaben der zuständigen Behörde (vom 01.01.2022)
... 1 Satz 3, 2. die Anzeigen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nach § 25 Absatz 1 und 3. die Anzeigen und Übermittlungen der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen ... 3. die Anzeigen und Übermittlungen der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen nach § 25 Absatz 2 . Die zuständige Behörde prüft die Anzeigen nach § 25 ... 25 Absatz 2. Die zuständige Behörde prüft die Anzeigen nach § 25 Absatz 2 auf Plausibilität, insbesondere im Hinblick auf die Gültigkeit des übermittelten ... 1 Satz 4 entsprechen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeigen nach § 25 Absatz 1 Satz 3 auf Plausibilität, insbesondere im Hinblick auf die Zuständigkeit des ...
§ 46 ElektroG Übergangsvorschriften (vom 31.12.2022)
... das Berichtsjahr 2022. (8) Betreiber von Erstbehandlungsanlagen, die bereits nach § 25 Absatz 4 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 geltenden Fassung angezeigt sind, haben bis zum Ablauf ...
 
Zitat in folgenden Normen

Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz-Gebührenverordnung (ElektroGBattGGebV)
V. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1776; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 06.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 348
Anlage ElektroGBattGGebV (zu § 1 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.01.2024)
... nach § 38 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Satz 5 ElektroG in Verbindung mit § 25 Absatz 1 Satz 3 ElektroG je Sammelgruppe und Anzeige 64,50 1.14 Entgegennahme ... anlage nach § 38 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und Satz 6 ElektroG in Verbindung mit § 25 Absatz 2 ElektroG je Zertifikat und Anzeige 124,90  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 05.12.2022 BGBl. I S. 2224
Artikel 1 8. ElektroGBattGGebVÄndV
... nach § 38 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Satz 5 ElektroG in Ver- bindung mit § 25 Absatz 1 Satz 3 ElektroG je Sammelgruppe und Anzeige 110,10 ... lage nach § 38 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und Satz 6 ElektroG in Verbindung mit § 25 Absatz 2 ElektroG je Zertifikat und Anzeige 302,00  ...

Dritte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 18.12.2017 BGBl. I S. 3977
Artikel 1 3. ElektroGGebV Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
... und 19 gilt entsprechend für die Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen gemäß § 25 Absatz 1 Satz 3 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in Verbindung mit § 46 Absatz 6 Satz 2 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in der ... nach § 38 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Satz 5 in Verbindung mit § 25 Absatz 1 Satz 3 ElektroG je Sammelgruppe und Anzeige 149,10 19 Erhöhung ... der Gebühr nach Nummer 18 bei Übermittlung von Anzeigen im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 3 ElektroG außerhalb des zur Verfügung gestellten elektro- nischen Datenverarbeitungssystems ...

Erste Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 15.12.2015 BGBl. I S. 2342
Artikel 1 1. ElektroGGebVÄndV Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
... nach § 38 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Satz 4 in Verbindung mit § 25 Absatz 1 Satz 3 ElektroG je Sammelgruppe und Anzeige ... der Gebühr nach Nummer 18 bei Übermittlung von Anzeigen im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 3 ElektroG außerhalb des zur Verfügung gestellten elektro- nischen ...

Erstes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1145
Artikel 1 1. ElektroGÄndG Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
... „§ 19a Informationspflichten der Hersteller". d) Die Angabe zu § 25 wird wie folgt gefasst: „§ 25 Anzeigepflichten der ... d) Die Angabe zu § 25 wird wie folgt gefasst: „ § 25 Anzeigepflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der Betreiber von ... 22 Absatz 4" durch die Angabe „§ 22 Absatz 5" ersetzt. 22. § 25 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 25 Anzeigepflichten der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger und der Betreiber von ... Kategorien anzugeben. Sofern kein gültiges Zertifikat durch die Erstbehandlungsanlage nach § 25 Absatz 2 übermittelt wurde, ist der Eintrag aus dem Verzeichnis zu löschen." d) ... Nummern 3 und 4 werden aufgehoben. ccc) Nummer 5 wird Nummer 3 und die Angabe „ § 25 Absatz 4" wird durch die Angabe „§ 25 Absatz 2" ersetzt. bb) ... Nummer 5 wird Nummer 3 und die Angabe „§ 25 Absatz 4" wird durch die Angabe „ § 25 Absatz 2" ersetzt. bb) Folgender Satz wird angefügt:  ... angefügt: „Die zuständige Behörde prüft die Anzeigen nach § 25 Absatz 2 auf Plausibilität, insbesondere im Hinblick auf die Gültigkeit des übermittelten ... das Berichtsjahr 2022. (8) Betreiber von Erstbehandlungsanlagen, die bereits nach § 25 Absatz 4 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 geltenden Fassung angezeigt sind, haben bis zum Ablauf ...

Fünfte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 03.12.2019 BGBl. I S. 2034
Artikel 1 5. ElektroGGebVÄndV Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
... nach § 38 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Satz 5 ElektroG in Ver- bindung mit § 25 Absatz 1 Satz 3 ElektroG je Sammelgruppe und Anzeige 139,50 19 Erhöhung ... der Gebühr nach Nummer 18 bei Übermittlung von Anzeigen im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 3 ElektroG außerhalb des zur Verfügung gestellten elektronischen Datenverarbeitungssystems ...

Neunte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 06.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 348
Artikel 1 9. ElektroGBattGGebVÄndV
... nach § 38 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Satz 5 ElektroG in Verbindung mit § 25 Absatz 1 Satz 3 ElektroG je Sammelgruppe und Anzeige 64,50 1.14 Entgegennahme ... anlage nach § 38 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und Satz 6 ElektroG in Verbindung mit § 25 Absatz 2 ElektroG je Zertifikat und Anzeige 124,90  ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2497
Artikel 1 6. ElektroGGebVÄndV Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
... nach § 38 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Satz 5 ElektroG in Ver- bindung mit § 25 Absatz 1 Satz 3 ElektroG je Sammelgruppe und Anzeige 137,40 ...

Siebte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 17.12.2021 BGBl. I S. 5231
Artikel 1 7. ElektroGBattGGebVÄndV
... nach § 38 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Satz 5 ElektroG in Ver- bindung mit § 25 Absatz 1 Satz 3 ElektroG je Sammelgruppe und Anzeige 132,90 ... lage nach § 38 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und Satz 6 ElektroG in Verbindung mit § 25 Absatz 2 ElektroG je Zertifikat und Anzeige 313,30  ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 07.12.2018 BGBl. I S. 2275
Artikel 1 4. ElektroGGebVÄndV Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
... sorgungsträgers nach § 38 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Satz 5 in Verbindung mit § 25 Absatz 1 Satz 3 ElektroG je Sammelgruppe und Anzeige 140,80 19 Erhöhung ... der Gebühr nach Nummer 18 bei Übermittlung von Anzeigen im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 3 ElektroG außerhalb des zur Verfügung gestellten elektronischen Datenverarbeitungssystems ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 30.11.2016 BGBl. I S. 2850
Artikel 1 2. ElektroGGebVÄndV Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
... nach § 38 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Satz 5 in Verbindung mit § 25 Absatz 1 Satz 3 ElektroG je Sammelgruppe und Anzeige 94,50 ... der Gebühr nach Nummer 18 bei Übermittlung von Anzeigen im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 3 ElektroG außerhalb des zur Verfügung gestellten elektro- nischen ...