§ 25 Leistungen bei medizinischer Rehabilitation der Rentenversicherung und bei Anspruch auf Verletztengeld aus der Unfallversicherung
1Haben Leistungsberechtigte dem Grunde nach Anspruch auf Verletztengeld der gesetzlichen Unfallversicherung, erbringen die Träger der Leistungen nach diesem Buch die bisherigen Leistungen als Vorschuss auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung weiter.
2Werden Vorschüsse länger als einen Monat geleistet, erhalten die Träger der Leistungen nach diesem Buch von den zur Leistung verpflichteten Trägern monatliche Abschlagszahlungen in Höhe der Vorschüsse des jeweils abgelaufenen Monats.
3§ 102 des Zehnten Buches gilt entsprechend.
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Zitat in folgenden NormenWohngeldgesetz (WoGG)
Artikel 1 G. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1856; zuletzt geändert durch Artikel 50 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 7 WoGG Ausschluss vom Wohngeld (vom 01.01.2024) ... 1. Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, auch in den Fällen des § 25 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch , 2. Leistungen für Auszubildende nach § 27 Absatz 3 des Zweiten Buches ...
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Artikel 14 EGRBEG Inkrafttreten ... 14, 15, 16, 17, 18 Buchstabe c und d, Nummer 19 bis 30a, Nummer 31 (§§ 22a, 22b, 22c, 25 bis 27, 31 bis 35), Nummer 32 (§§ 36a, 38 bis 44), Nummer 33 bis 44, Nummer 45 bis 55, ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBürgergeld-Gesetz
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
Artikel 1 BürgerGG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ... durch das Wort „Bürgergeld" ersetzt. 28. § 25 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Haben Leistungsberechtigte dem Grunde nach Anspruch auf ... der gesetzlichen Unfallversicherung weiter." 28a. In § 25 Satz 1 wird die Angabe „Arbeitslosengeldes II" durch die Wörter „Bürgergeldes ...
Gesetz Digitale Rentenübersicht
G. v. 11.02.2021 BGBl. I S. 154, 2022 BGBl. I S. 105, 1539
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Artikel 2 EGRBEG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ... und weitere Leistungen § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen § 25 Leistungen bei medizinischer Rehabilitation der Rentenversicherung und bei Anspruch auf ... vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden konnte. § 25 Leistungen bei medizinischer Rehabilitation der Rentenversicherung und bei Anspruch auf ...
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