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§ 25b - Umsatzsteuergesetz (UStG)
neugefasst durch B. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 386; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.1980; FNA: 611-10-14 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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Geltung ab 01.01.1980; FNA: 611-10-14 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 25b Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
§ 25b wird in 13 Vorschriften zitiert
(1) 1Ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft liegt vor, wenn
- 1.
- drei Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen und dieser Gegenstand unmittelbar vom ersten Lieferer an den letzten Abnehmer gelangt,
- 2.
- die Unternehmer in jeweils verschiedenen Mitgliedstaaten für Zwecke der Umsatzsteuer erfasst sind,
- 3.
- der Gegenstand der Lieferungen aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates gelangt und
- 4.
- der Gegenstand der Lieferungen durch den ersten Lieferer oder den ersten Abnehmer befördert oder versendet wird.
(2) Im Fall des Absatzes 1 wird die Steuer für die Lieferung an den letzten Abnehmer von diesem geschuldet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- 1.
- Der Lieferung ist ein innergemeinschaftlicher Erwerb vorausgegangen,
- 2.
- 1der erste Abnehmer ist in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung endet, nicht ansässig. 2Er verwendet gegenüber dem ersten Lieferer und dem letzten Abnehmer dieselbe Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilt worden ist als dem, in dem die Beförderung oder Versendung beginnt oder endet,
- 3.
- der erste Abnehmer erteilt dem letzten Abnehmer eine Rechnung im Sinne des § 14a Abs. 7, in der die Steuer nicht gesondert ausgewiesen ist, und
- 4.
- der letzte Abnehmer verwendet eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Mitgliedstaates, in dem die Beförderung oder Versendung endet.
(3) Im Fall des Absatzes 2 gilt der innergemeinschaftliche Erwerb des ersten Abnehmers als besteuert.
(4) Für die Berechnung der nach Absatz 2 geschuldeten Steuer gilt die Gegenleistung als Entgelt.
(5) Der letzte Abnehmer ist unter den übrigen Voraussetzungen des § 15 berechtigt, die nach Absatz 2 geschuldete Steuer als Vorsteuer abzuziehen.
(6) 1§ 22 gilt mit der Maßgabe, dass aus den Aufzeichnungen zu ersehen sein müssen
- 1.
- beim ersten Abnehmer, der eine inländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet, das vereinbarte Entgelt für die Lieferung im Sinne des Absatzes 2 sowie der Name und die Anschrift des letzten Abnehmers;
- 2.
- beim letzten Abnehmer, der eine inländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet:
- a)
- die Bemessungsgrundlage der an ihn ausgeführten Lieferung im Sinne des Absatzes 2 sowie die hierauf entfallenden Steuerbeträge,
- b)
- der Name und die Anschrift des ersten Abnehmers.
Zitierungen von § 25b UStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25b UStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3d UStG Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs (vom 01.07.2010)
... der Erwerb durch den in Satz 1 bezeichneten Mitgliedstaat besteuert worden ist oder nach § 25b Abs. 3 als besteuert gilt, sofern der erste Abnehmer seiner Erklärungspflicht nach § 18a ...
§ 13a UStG Steuerschuldner (vom 01.07.2021)
... 4 der Abnehmer; 4. des § 14c Abs. 2 der Aussteller der Rechnung; 5. des § 25b Abs. 2 der letzte Abnehmer; 6. des § 4 Nr. 4a Satz 1 Buchstabe a Satz 2 der Unternehmer, ...
§ 14a UStG Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen (vom 01.07.2021)
... Anwendung. (7) Wird in einer Rechnung über eine Lieferung im Sinne des § 25b Abs. 2 abgerechnet, ist auch auf das Vorliegen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts und ...
§ 18 UStG Besteuerungsverfahren (vom 01.01.2023)
... Steuer für Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 5, § 13b Absatz 5 oder § 25b Abs. 2 zu entrichten haben, sowie Fahrzeuglieferer (§ 2a). Voranmeldungen sind nur ...
§ 18a UStG Zusammenfassende Meldung (vom 01.01.2021)
... (Meldezeitraum), in dem er innergemeinschaftliche Warenlieferungen oder Lieferungen im Sinne des § 25b Absatz 2 ausgeführt hat, dem Bundeszentralamt für Steuern eine Meldung (Zusammenfassende Meldung) ... für innergemeinschaftliche Warenlieferungen und für Lieferungen im Sinne des § 25b Absatz 2 weder für das laufende Kalendervierteljahr noch für eines der vier vorangegangenen ... für innergemeinschaftliche Warenlieferungen und für Lieferungen im Sinne des § 25b Absatz 2 im Laufe eines Kalendervierteljahres 50.000 Euro, hat der Unternehmer bis zum 25. Tag nach Ablauf ... Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet; 4. für Lieferungen im Sinne des § 25b Absatz 2 : a) die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines jeden letzten Abnehmers, die diesem ... ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, und die Lieferungen nach § 25b Absatz 2 ausgeführt worden sind. (9) Hat das Finanzamt den Unternehmer von der ...
§ 18b UStG Gesonderte Erklärung innergemeinschaftlicher Lieferungen und bestimmter sonstiger Leistungen im Besteuerungsverfahren (vom 01.07.2010)
... die Steuer dort schuldet, und 3. seiner Lieferungen im Sinne des § 25b Abs. 2. Die Angaben für einen in Satz 1 Nummer 1 genannten Umsatz sind ...
§ 19 UStG Besteuerung der Kleinunternehmer (vom 01.01.2020)
... 1 gilt nicht für die nach § 13a Abs. 1 Nr. 6, § 13b Absatz 5, § 14c Abs. 2 und § 25b Abs. 2 geschuldete Steuer. In den Fällen des Satzes 1 finden die Vorschriften über ...
§ 25f UStG Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung (vom 01.07.2021)
... 3 sowie 4. der Vorsteuerabzug nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4. (2) § 25b Absatz 3 und 5 ist in den Fällen des Absatzes 1 nicht ...
Zitat in folgenden Normen
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
neugefasst durch B. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 434; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 59 UStDV Vergütungsberechtigte Unternehmer (vom 01.07.2021)
... Inland nur innergemeinschaftliche Erwerbe und daran anschließende Lieferungen im Sinne des § 25b Abs. 2 des Gesetzes ausgeführt hat 4. im Inland als Steuerschuldner vor dem 1. Juli 2021 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
G. v. 08.04.2010 BGBl. I S. 386
Artikel 6 EUStVUG Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... in dem er innergemeinschaftliche Warenlieferungen oder Lieferungen im Sinne des § 25b Absatz 2 ausgeführt hat, dem Bundeszentralamt für Steuern eine Meldung (Zusammenfassende ... für innergemeinschaftliche Warenlieferungen und für Lieferungen im Sinne des § 25b Absatz 2 weder für das laufende Kalendervierteljahr noch für eines der vier ... für innergemeinschaftliche Warenlieferungen und für Lieferungen im Sinne des § 25b Absatz 2 im Laufe eines Kalendervierteljahres 50.000 Euro, hat der Unternehmer bis zum 25. Tag ... die Steuer dort schuldet; 4. für Lieferungen im Sinne des § 25b Absatz 2: a) die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines jeden letzten Abnehmers, ... ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, und die Lieferungen nach § 25b Absatz 2 ausgeführt worden sind. (9) Hat das Finanzamt den Unternehmer von der ...
Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2451, 2020 I S. 597, 2021 I S. 97
Artikel 12 EMobStFG Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... 3 sowie 4. der Vorsteuerabzug nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4. (2) § 25b Absatz 3 und 5 ist in den Fällen des Absatzes 1 nicht anzuwenden." 20. Dem § 27 werden ...
Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Artikel 7 JStG 2009 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, oder Lieferungen im Sinne des § 25b Abs. 2 ausgeführt hat." b) Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt geändert: ... die Steuer dort schuldet, und 3. seiner Lieferungen im Sinne des § 25b Abs. 2. Die Angaben sind in dem Voranmeldungszeitraum zu machen, in dem die Rechnung ...
Artikel 8 JStG 2009 Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
... nur innergemeinschaftliche Erwerbe und daran anschließende Lieferungen im Sinne des § 25b Abs. 2 des Gesetzes ausgeführt hat oder 4. im Inland als Steuerschuldner nur ...
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