§ 265e Besonders schwere Fälle des Sportwettbetrugs und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
1In besonders schweren Fällen wird eine Tat nach den
§§ 265c und
265d mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
- 1.
- die Tat sich auf einen Vorteil großen Ausmaßes bezieht oder
- 2.
- der Täter gewerbsmäßig handelt oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.
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Zitat in folgenden NormenAktiengesetz (AktG)
G. v. 06.09.1965 BGBl. I S. 1089; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
G. v. 20.04.1892 RGBl. S. 477; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 6 GmbHG Geschäftsführer (vom 01.03.2023) ... oder e) nach den §§ 263 bis 264a oder den §§ 265b bis 266a des Strafgesetzbuchs zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ...
Konsumcannabisgesetz (KCanG)
Artikel 1 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109, S. 2
§ 12 KCanG Versagung der Erlaubnis (vom 26.06.2024) ... oder Absatz 3, den §§ 263a und 264 Absatz 1, 2 oder Absatz 4, den §§ 264a, 265b bis 266a, 267 Absatz 1, 2 oder Absatz 3, den §§ 268 bis 281, 298 bis 300, 315a Absatz 1 ...
Strafprozeßordnung (StPO)
neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
§ 100a StPO Telekommunikationsüberwachung (vom 03.08.2024) ... 5, p) Sportwettbetrug und Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben unter den in § 265e Satz 2 genannten Voraussetzungen, q) Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt unter ...
Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV)
V. v. 16.12.2004 BGBl. I S. 3464; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.08.2021 BGBl. I S. 3917
Zitate in ÄnderungsvorschriftenEinundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
G. v. 11.04.2017 BGBl. I S. 815
Artikel 1 51. StGBÄndG Änderung des Strafgesetzbuches ... § 265d Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben § 265e Besonders schwere Fälle des Sportwettbetrugs und der Manipulation von berufssportlichen ... eingefügt. 4. Nach § 265b werden die folgenden §§ 265c bis 265e eingefügt: „§ 265c Sportwettbetrug (1) Wer als Sportler ... erheblichem Umfang erzielen. (6) § 265c Absatz 6 gilt entsprechend. § 265e Besonders schwere Fälle des Sportwettbetrugs und der Manipulation von berufssportlichen ...
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