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§ 26 - Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)
Artikel 1 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1354, 2019 BGBl. I S. 400 (Nr. 33); zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 30.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 255
Geltung ab 25.05.2018, abweichend siehe Artikel 13; FNA: 2190-3 Bundeskriminalpolizei
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Geltung ab 25.05.2018, abweichend siehe Artikel 13; FNA: 2190-3 Bundeskriminalpolizei
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§ 26 Datenübermittlung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 26 wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) 1§ 25 gilt entsprechend für die Übermittlung von personenbezogenen Daten an
- 1.
- öffentliche und nichtöffentliche Stellen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union und
- 2.
- zwischen- und überstaatliche Stellen der Europäischen Union oder deren Mitgliedstaaten, die mit Aufgaben der Verhütung und Verfolgung von Straftaten befasst sind.
(2) Absatz 1 findet auch Anwendung auf die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Polizeibehörden oder sonstige für die Verhütung und Verfolgung von Straftaten zuständige öffentliche Stellen von Staaten, welche die Bestimmungen des Schengen-Besitzstandes aufgrund eines Assoziierungsübereinkommens mit der Europäischen Union über die Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstandes anwenden.
Zitierungen von § 26 BKAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 26 BKAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BKAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9 BKAG Allgemeine Datenerhebung durch und Datenübermittlung an das Bundeskriminalamt (vom 01.08.2021)
... kann unter den Voraussetzungen des Satzes 1 auch Daten erheben 1. bei den in den §§ 26 und 27 genannten Behörden und Stellen anderer Staaten, 2. bei zwischen- und ...
§ 27 BKAG Datenübermittlung im internationalen Bereich (vom 28.12.2022)
... oder Verfolgung von Straftaten zuständige öffentliche Stellen in anderen als den in § 26 Absatz 1 genannten Staaten (Drittstaaten) und an andere als die in § 26 Absatz 1 genannten zwischen- ... in anderen als den in § 26 Absatz 1 genannten Staaten (Drittstaaten) und an andere als die in § 26 Absatz 1 genannten zwischen- und überstaatlichen Stellen, die mit Aufgaben der Verhütung oder ...
§ 28 BKAG Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe
... an die Staatsanwaltschaften. (2) Die Datenübermittlung nach den §§ 26 und 27 unterbleibt darüber hinaus, 1. wenn hierdurch wesentliche ...
§ 33 BKAG Ausschreibungen bei der Zusammenarbeit im internationalen Bereich (vom 28.12.2022)
... und für Verbraucherschutz ein. (4) Das Bundeskriminalamt kann auf Ersuchen der in § 26 Absatz 1 und § 27 Absatz 1 genannten Behörden 1. vermisste Minderjährige, die der ...
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