§ 26a Einzelveranlagung von Ehegatten
(1) 1Bei der Einzelveranlagung von Ehegatten sind jedem Ehegatten die von ihm bezogenen Einkünfte zuzurechnen. 2Einkünfte eines Ehegatten sind nicht allein deshalb zum Teil dem anderen Ehegatten zuzurechnen, weil dieser bei der Erzielung der Einkünfte mitgewirkt hat.
(2)
1Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und die Steuerermäßigungen nach den
§§ 35a und
35c werden demjenigen Ehegatten zugerechnet, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat.
2Auf übereinstimmenden Antrag der Ehegatten werden sie jeweils zur Hälfte abgezogen.
3Der Antrag des Ehegatten, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat, ist in begründeten Einzelfällen ausreichend.
4§ 26 Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.
(3) Die Anwendung des
§ 10d für den Fall des Übergangs von der Einzelveranlagung zur Zusammenveranlagung und von der Zusammenveranlagung zur Einzelveranlagung zwischen zwei Veranlagungszeiträumen, wenn bei beiden Ehegatten nicht ausgeglichene Verluste vorliegen, wird durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates geregelt.
Frühere Fassungen von § 26a EStG
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interne Verweise§ 26 EStG Veranlagung von Ehegatten *) (vom 01.08.2001) ... Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a ) und der Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen, wenn 1. beide unbeschränkt ...
§ 32a EStG Einkommensteuertarif (vom 01.01.2025) ... für die Anwendung des Satzes 1 ist, dass der Steuerpflichtige nicht nach den §§ 26, 26a einzeln zur Einkommensteuer veranlagt ...
§ 51 EStG Ermächtigungen (vom 01.01.2025) ... 3. die in § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 10 Abs. 5, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a, § 26a Abs. 3 , § 34c Abs. 7, § 46 Abs. 5 und § 50a Abs. 6 vorgesehenen Rechtsverordnungen zu ...
Zitat in folgenden NormenAbgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 23.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 24
§ 270 AO Allgemeiner Aufteilungsmaßstab (vom 01.01.2012) ... der Beträge aufzuteilen, die sich bei Einzelveranlagung nach Maßgabe des § 26a des Einkommensteuergesetzes und der §§ 271 bis 276 ergeben würden. Dabei ...
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 (EStDV 2000)
neugefasst durch B. v. 10.05.2000 BGBl. I S. 717; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 56 EStDV 2000 Steuererklärungspflicht (vom 28.03.2024) ... des § 26 Abs. 1 des Gesetzes vorgelegen haben und von denen keiner die Einzelveranlagung nach § 26a des Gesetzes wählt, a) wenn keiner der Ehegatten Einkünfte aus ...
§ 62d EStDV 2000 Anwendung des § 10d des Gesetzes bei der Veranlagung von Ehegatten (vom 01.01.2012) ... Im Fall der Einzelveranlagung von Ehegatten (§ 26a des Gesetzes) kann der Steuerpflichtige den Verlustabzug nach § 10d des Gesetzes auch ... Verluste derjenigen Veranlagungszeiträume geltend machen, in denen die Ehegatten nach § 26a des Gesetzes einzeln veranlagt worden sind. Im Fall der Zusammenveranlagung von ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFamilienleistungsgesetz (FamLeistG)
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2955; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 1959
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung
G. v. 26.04.2006 BGBl. I S. 1091
Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
G. v. 21.12.2019 BGBl. I S. 2886
Steuervereinfachungsgesetz 2011
G. v. 01.11.2011 BGBl. I S. 2131
Artikel 1 StVereinfG 2011 Änderung des Einkommensteuergesetzes ... 9c Kinderbetreuungskosten" werden gestrichen. b) Die Angabe zu § 26a wird wie folgt gefasst: „§ 26a Einzelveranlagung von Ehegatten". ... b) Die Angabe zu § 26a wird wie folgt gefasst: „§ 26a Einzelveranlagung von Ehegatten". c) Die Angabe zu § 26c wird gestrichen. ... von Ehegatten (1) Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a ) und der Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen, wenn 1. beide unbeschränkt ... Gebrauch gemacht, so ist eine Zusammenveranlagung durchzuführen." 15. § 26a wird wie folgt gefasst: „§ 26a Einzelveranlagung von Ehegatten ... 15. § 26a wird wie folgt gefasst: „§ 26a Einzelveranlagung von Ehegatten (1) Bei der Einzelveranlagung von Ehegatten sind jedem ... Absatz 68 angefügt: „(68) § 25 Absatz 3, die §§ 26, 26a und 32a Absatz 6 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 1. November 2011 (BGBl. I S. 2131) ...
Artikel 2 StVereinfG 2011 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung ... b) Nach der Angabe zu § 60 werden die Wörter „Zu den §§ 26a bis 26c des Gesetzes" durch die Wörter „Zu den §§ 26a und 26b des ... den §§ 26a bis 26c des Gesetzes" durch die Wörter „Zu den §§ 26a und 26b des Gesetzes" ersetzt. c) Die Angabe zu § 61 wird wie folgt ... 61 Antrag auf hälftige Verteilung von Abzugsbeträgen im Fall des § 26a des Gesetzes". d) Die Angabe zu § 64 wird wie ... 4. In § 56 Satz 1 Nummer 1 werden die Wörter „getrennte Veranlagung nach § 26a des Gesetzes oder die besondere Veranlagung nach § 26c des Gesetzes" durch die ... nach § 26c des Gesetzes" durch die Wörter „Einzelveranlagung nach § 26a des Gesetzes" ersetzt. 5. § 61 wird wie folgt gefasst: ... „§ 61 Antrag auf hälftige Verteilung von Abzugsbeträgen im Fall des § 26a des Gesetzes Können die Ehegatten den Antrag nach § 26a Absatz 2 des ... im Fall des § 26a des Gesetzes Können die Ehegatten den Antrag nach § 26a Absatz 2 des Gesetzes nicht gemeinsam stellen, weil einer der Ehegatten dazu aus zwingenden ...
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