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§ 26c - Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 33 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 30.06.1979; FNA: 611-1 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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Geltung ab 30.06.1979; FNA: 611-1 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 26c (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 Steuervereinfachungsgesetz 2011 G. v. 1. November 2011 BGBl. I S. 2131 m.W.v. 1. Januar 2012
Frühere Fassungen von § 26c EStG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2012 | Artikel 1 Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 01.11.2011 BGBl. I S. 2131 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 26c EStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 26c EStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Steuervereinfachungsgesetz 2011
G. v. 01.11.2011 BGBl. I S. 2131
Artikel 1 StVereinfG 2011 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... „§ 26a Einzelveranlagung von Ehegatten". c) Die Angabe zu § 26c wird gestrichen. d) Die Angabe zu § 34b wird wie folgt gefasst: ... der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates geregelt." 16. § 26c wird aufgehoben. 17. § 32 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 4 ... 2011 (BGBl. I S. 2131) sind erstmals für den Veranlagungszeitraum 2013 anzuwenden. § 26c in der am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung ist letztmals für den Veranlagungszeitraum 2012 ...
Artikel 2 StVereinfG 2011 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
... b) Nach der Angabe zu § 60 werden die Wörter „Zu den §§ 26a bis 26c des Gesetzes" durch die Wörter „Zu den §§ 26a und 26b des Gesetzes" ... Veranlagung nach § 26a des Gesetzes oder die besondere Veranlagung nach § 26c des Gesetzes" durch die Wörter „Einzelveranlagung nach § 26a des ... durch das Wort „Einzelveranlagung" ersetzt und die Wörter „oder nach § 26c des Gesetzes besonders" gestrichen. bb) In Satz 2 wird das Wort ... durch das Wort „einzeln" ersetzt und werden die Wörter „oder nach § 26c des Gesetzes besonders" gestrichen. 7. § 64 wird ...
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