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§ 27 - Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
neugefasst durch B. v. 27.06.1994 BGBl. I S. 1537; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
Geltung ab 01.07.1983; FNA: 319-87 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
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Geltung ab 01.07.1983; FNA: 319-87 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
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§ 27 Vollzug der Haft
(1) Für den Vollzug der vorläufigen Auslieferungshaft, der Auslieferungshaft und der Haft auf Grund einer Anordnung des Richters beim Amtsgericht gelten die Vorschriften über den Vollzug der Untersuchungshaft sowie § 119 der Strafprozessordnung entsprechend.
(2) Die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht bestimmt die Anstalt, in welcher der Verfolgte zu verwahren ist.
(3) Die richterlichen Verfügungen trifft der Vorsitzende des zuständigen Senats des Oberlandesgerichts.
Text in der Fassung des Artikels 4 Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts G. v. 29. Juli 2009 BGBl. I S. 2274 m.W.v. 1. Januar 2010
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Frühere Fassungen von § 27 IRG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2010 | Artikel 4 Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts vom 29.07.2009 BGBl. I S. 2274 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 27 IRG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 IRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
IRG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 34 IRG Haft zur Durchführung der Auslieferung
... und die Tatsachen, aus denen er sich ergibt. (3) Die §§ 18 bis 20 und 23 bis 27 gelten ...
§ 45 IRG Durchlieferungsverfahren (vom 13.12.2019)
... die Entscheidung des Oberlandesgerichts herbei. (6) Die §§ 24, 27 , 33 Abs. 1, 2 und 4, § 42 gelten entsprechend, ebenso § 26 Abs. 1 mit der Maßgabe, ...
§ 58 IRG Sicherung der Vollstreckung (vom 01.07.2017)
... Entscheidung nach § 50 zuständige Gericht. Die §§ 17, 18, 20, 23 bis 27 gelten entsprechend. An die Stelle des Oberlandesgerichts tritt das Landgericht, an die ...
§ 63 IRG Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein ausländisches Verfahren (vom 22.05.2017)
... vornehmen soll. Die Entscheidung ist unanfechtbar. (4) Die §§ 27 , 45 Abs. 4 und § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Satz 1 gelten ...
§ 64 IRG Durchbeförderung von Zeugen
... Sicherung der Durchbeförderung wird der Betroffene in Haft gehalten. Die §§ 27 , 30 Abs. 1, §§ 42, 44, 45 Abs. 3 und 4, §§ 47, 63 Abs. 2 gelten ...
§ 68 IRG Rücklieferung
... ist. Die Entscheidung ist unanfechtbar. (4) Die §§ 18, 19, 24, 25, 27 und 45 Abs. 4 gelten ...
§ 69 IRG Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein deutsches Verfahren (vom 22.05.2017)
... Staatsanwaltschaft ihren Sitz hat. Die Entscheidung ist unanfechtbar. (3) Die §§ 27 , 45 Abs. 4, § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Satz 1, § 63 Abs. 2 gelten ...
Zitat in folgenden Normen
Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetz
G. v. 10.04.1995 BGBl. I S. 485; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2128
§ 3 YUGStrGHG Überstellung und Durchbeförderung
... gelten § 10 Abs. 1 und 3, §§ 12 bis 15, 16 Abs. 1 und 3, §§ 17 bis 24, 26 bis 34, 38 bis 40, 41 Abs. 1, 3 und 4, § 42 des Gesetzes über die internationale ...
Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetz
G. v. 04.05.1998 BGBl. I S. 843; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1349
§ 3 RUAStrGHG Überstellung und Durchbeförderung
... gelten § 10 Abs. 1 und 3, §§ 12 bis 15, 16 Abs. 1 und 3, §§ 17 bis 24, 26 bis 34, 38 bis 40, 41 Abs. 1, 3 und 4, § 42 des Gesetzes über die internationale ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2274
Artikel 4 UHaftRÄndG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... 27 Abs. 1 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen in der Fassung der ...
Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Anlage 2 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 2 Nummer 1) (vom 25.07.2015)
... Aussetzung des Vollzugs des Auslieferungshaftbefehls § 26 Haftprüfung § 27 Vollzug der Haft § 28 Vernehmung des Verfolgten § 29 Antrag auf Entscheidung ...
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