§ 27 Vergütung für Vermietung und Verleihen
(1)
1Hat der Urheber das Vermietrecht (§
17) an einem Bild- oder Tonträger dem Tonträger- oder Filmhersteller eingeräumt, so hat der Vermieter gleichwohl dem Urheber eine angemessene Vergütung für die Vermietung zu zahlen.
2Auf den Vergütungsanspruch kann nicht verzichtet werden.
3Er kann im voraus nur an eine Verwertungsgesellschaft abgetreten werden.
(2)
1Für das Verleihen von Originalen oder Vervielfältigungsstücken eines Werkes, deren Weiterverbreitung nach §
17 Abs. 2 zulässig ist, ist dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen, wenn die Originale oder Vervielfältigungsstücke durch eine der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtung (Bücherei, Sammlung von Bild- oder Tonträgern oder anderer Originale oder Vervielfältigungsstücke) verliehen werden.
2Verleihen im Sinne von Satz 1 ist die zeitlich begrenzte, weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienende Gebrauchsüberlassung; §
17 Abs. 3 Satz 2 findet entsprechende Anwendung.
(3) Die Vergütungsansprüche nach den Absätzen 1 und 2 können nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.
interne Verweise§ 71 UrhG Nachgelassene Werke (vom 07.06.2021) ... Jahre tot ist. Die §§ 5 und 10 Abs. 1 sowie die §§ 15 bis 23, 26, 27 , 44a bis 63 und 88 sind sinngemäß anzuwenden. *) (2) Das Recht ist ...
§ 85 UrhG Verwertungsrechte (vom 07.06.2021) ... ist nach § 69 zu berechnen. (4) § 10 Absatz 1 und die §§ 23 und 27 Absatz 2 und 3 sowie die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 gelten ...
§ 94 UrhG Schutz des Filmherstellers (vom 01.09.2008) ... Wiedergabe benutzt worden ist. (4) § 10 Abs. 1 und die §§ 20b und 27 Abs. 2 und 3 sowie die Vorschriften des Abschnitts 6 des Teils 1 sind entsprechend ...
§ 137e UrhG Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 92/100/EWG ... Rechtsinhabern hat der Vermieter jeweils eine angemessene Vergütung zu zahlen; § 27 Abs. 1 Satz 2 und 3 hinsichtlich der Ansprüche der Urheber und ausübenden Künstler und § 27 Abs. 3 ... 1 Satz 2 und 3 hinsichtlich der Ansprüche der Urheber und ausübenden Künstler und § 27 Abs. 3 finden entsprechende Anwendung. § 137d bleibt unberührt. (3) Wurde ...
Zitat in folgenden NormenVerwertungsgesellschaftengesetz (VGG)
Artikel 1 G. v. 24.05.2016 BGBl. I S. 1190; zuletzt geändert durch Artikel 29 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
G. v. 26.10.2007 BGBl. I S. 2513
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes
G. v. 31.05.2021 BGBl. I S. 1204
Artikel 1 UrhBiMaG Änderung des Urheberrechtsgesetzes ... geltend gemacht werden. (3) Absatz 2 ist auf den Vergütungsanspruch nach § 27 Absatz 2 entsprechend anzuwenden." 26. § 68 wird wie folgt gefasst: ... ersetzt. 32. In § 85 Absatz 4 werden die Wörter „§ 10 Abs. 1 und § 27 Abs. 2 und 3" durch die Wörter „§ 10 Absatz 1 und die §§ 23 und 27 Absatz ... 27 Abs. 2 und 3" durch die Wörter „§ 10 Absatz 1 und die §§ 23 und 27 Absatz 2 und 3 " ersetzt. 33. § 87 wird wie folgt geändert: a) Absatz 5 wird ...
Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
G. v. 07.07.2008 BGBl. I S. 1191, 2070
Artikel 6 GEigDuVeG Änderung des Urheberrechtsgesetzes (vom 29.10.2008) ... 4. In § 71 Abs. 1 Satz 3 werden die Wörter Die §§ 5, 15 bis 24, 26, 27 , 45 bis 63 und 88" durch die Wörter Die §§ 5 und 10 Abs. 1 sowie die ... durch die Wörter Die §§ 5 und 10 Abs. 1 sowie die §§ 15 bis 24, 26, 27 , 44a bis 63 und 88" ersetzt. 5. Dem § 74 wird folgender Absatz 3 ... 6. § 85 Abs. 4 wird wie folgt gefasst: (4) § 10 Abs. 1 und § 27 Abs. 2 und 3 sowie die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 gelten entsprechend." ... Abs. 2 wird wie folgt gefasst: (2) § 10 Abs. 1, § 17 Abs. 2 und § 27 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend." 9. In § 94 Abs. 4 wird die Angabe ... entsprechend." 9. In § 94 Abs. 4 wird die Angabe §§ 20b, 27 Abs. 2 und 3" durch die Wörter § 10 Abs. 1 und die §§ 20b und 27 ... 27 Abs. 2 und 3" durch die Wörter § 10 Abs. 1 und die §§ 20b und 27 Abs. 2 und 3" ersetzt. 10. Die §§ 97 bis 101a werden durch die folgenden ...
Zitate in aufgehobenen TitelnUrheberrechtswahrnehmungsgesetz
G. v. 09.09.1965 BGBl. I S. 1294; aufgehoben durch Artikel 7 G. v. 24.05.2016 BGBl. I S. 1190
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