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§ 28 - Bachelor-Professional-IT-Fortbildungsprüfungsverordnung (BAProITFPrV)
§ 28 Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 28 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) Jede Prüfungsleistung ist nach Maßgabe der Anlage 1 mit Punkten zu bewerten.
(2) 1Im Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung" sind als Prüfungsleistungen jeweils einzeln zu bewerten:
- 1.
- in der schriftlichen Prüfung jeweils die beiden schriftlichen Prüfungsleistungen nach § 20 Absatz 2 und
- 2.
- in der mündlichen Prüfung jeweils
- a)
- die Präsentation nach § 21 Absatz 2 und
- b)
- das Fachgespräch nach § 21 Absatz 3.
(3) 1Im Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder" sind die beiden schriftlichen Prüfungsleistungen nach § 22 Absatz 2 jeweils einzeln zu bewerten. 2Aus den Bewertungen der beiden schriftlichen Prüfungsleistungen wird als Bewertung dieses Prüfungsteils das arithmetische Mittel berechnet.
(4) 1Im Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement" sind als Prüfungsleistungen jeweils einzeln zu bewerten:
- 1.
- in der schriftlichen Prüfung jeweils die beiden schriftlichen Prüfungsleistungen nach § 23 Absatz 2 und
- 2.
- die Gesprächssimulation nach § 24 Absatz 1.
(5) 1Im Prüfungsteil „IT-Projekt" sind als Prüfungsleistungen jeweils einzeln zu bewerten:
- 1.
- die Projektarbeit nach § 25 Absatz 1 und
- 2.
- in der mündlichen Prüfung jeweils
- a)
- die Präsentation nach § 26 Absatz 2 und
- b)
- das Fachgespräch nach § 26 Absatz 3.
Zitierungen von § 28 BAProITFPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 28 BAProITFPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BAProITFPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 29 BAProITFPrV Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
... 1. die Bewertung für den Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung" nach § 28 Absatz 2 , 2. die Bewertung für den Prüfungsteil „IT-spezifische ... 2. die Bewertung für den Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder" nach § 28 Absatz 3 , 3. die Bewertung für den Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und ... für den Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement" nach § 28 Absatz 4 , 4. die Bewertung für den Prüfungsteil „IT-Projekt" nach § 28 ... Absatz 4, 4. die Bewertung für den Prüfungsteil „IT-Projekt" nach § 28 Absatz 5 . (3) Den Bewertungen für die Prüfungsteile nach Absatz 2 Nummer 1 bis 4 ist ...
§ 30 BAProITFPrV Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
... befreit, bleiben diese Prüfungsbestandteile für die Anwendung der §§ 28 und 29 außer Betracht. Für die übrigen Prüfungsbestandteile ... Für die übrigen Prüfungsbestandteile erhöhen sich die Anteile nach § 28 Absatz 2, Absatz 3, Absatz 4 oder Absatz 5 oder § 29 Absatz 4 entsprechend ihrem Verhältnis ...
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