Tools:
Update via:
§ 293 - Strafgesetzbuch (StGB)
neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 2 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
|
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
|
§ 293 Fischwilderei
§ 293 wird in 2 Vorschriften zitiert
Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts
- 1.
- fischt oder
- 2.
- eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,
Zitierungen von § 293 StGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 293 StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 294 StGB Strafantrag
... den Fällen des § 292 Abs. 1 und des § 293 wird die Tat nur auf Antrag des Verletzten verfolgt, wenn sie von einem Angehörigen oder an ...
Zitat in folgenden Normen
Bundesjagdgesetz
neugefasst durch B. v. 29.09.1976 BGBl. I S. 2849; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
§ 41 BJagdG Anordnung der Entziehung des Jagdscheines (vom 30.05.2017)
... Forst-, Feld-, Jagd- oder Fischereischutzes befand, oder 3. nach den §§ 292 bis 294 des Strafgesetzbuches verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/293_StGB.htm Schlagworte: Strafrecht