1Hatte eine Mutter am 18. Mai 1990 ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Beitrittsgebiet und bestand für sie am 31. Dezember 1991 ein Anspruch auf eine Altersrente oder Invalidenrente aufgrund des im Beitrittsgebiet geltenden Rechts, ist
§ 294 nicht anzuwenden.
2Bestand ein Anspruch auf eine solche Rente nicht, besteht Anspruch auf die Leistung für Kindererziehung bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen auch, wenn die Mutter vor dem 1. Januar 1927 geboren ist.
§ 307d SGB VI Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung (vom 01.07.2024) ... Monats der Geburt angerechnet wurde und 2. kein Anspruch nach den §§ 294 und 294a besteht. Der Zuschlag beträgt für jedes Kind einen ... 57 Satz 2 nicht angerechnet wurde und 2. kein Anspruch nach den §§ 294 und 294a besteht. Die Voraussetzungen des Satzes 3 Nummer 1 gelten als erfüllt, ... Monats der Geburt angerechnet wurde und 2. kein Anspruch nach den §§ 294 und 294a besteht. Der Zuschlag beträgt für jedes Kind 0,5 persönliche ...
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 23.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 449
Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2417
G. v. 05.12.2006 BGBl. I S. 2748
G. v. 28.11.2018 BGBl. I S. 2016
G. v. 23.06.2014 BGBl. I S. 787