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§ 299a - Strafgesetzbuch (StGB)
neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 2 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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§ 299a Bestechlichkeit im Gesundheitswesen
Wer als Angehöriger eines Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, im Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufs einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er
- 1.
- bei der Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten,
- 2.
- bei dem Bezug von Arznei- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten, die jeweils zur unmittelbaren Anwendung durch den Heilberufsangehörigen oder einen seiner Berufshelfer bestimmt sind, oder
- 3.
- bei der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen G. v. 30. Mai 2016 BGBl. I S. 1254 m.W.v. 4. Juni 2016
Frühere Fassungen von § 299a StGB
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 04.06.2016 | Artikel 1 Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen vom 30.05.2016 BGBl. I S. 1254 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 299a StGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 299a StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 299b StGB Bestechung im Gesundheitswesen (vom 04.06.2016)
... einem Angehörigen eines Heilberufs im Sinne des § 299a im Zusammenhang mit dessen Berufsausübung einen Vorteil für diesen oder einen Dritten ...
§ 300 StGB Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen (vom 04.06.2016)
... besonders schweren Fällen wird eine Tat nach den §§ 299, 299a und 299b mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ein ...
Zitat in folgenden Normen
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
neugefasst durch B. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1750, 3245; zuletzt geändert durch Artikel 25 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (vom 18.06.2024)
... § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. ...
Konsumcannabisgesetz (KCanG)
Artikel 1 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109, S. 2
§ 12 KCanG Versagung der Erlaubnis (vom 26.06.2024)
... §§ 264a, 265b bis 266a, 267 Absatz 1, 2 oder Absatz 3, den §§ 268 bis 281, 298 bis 300, 315a Absatz 1 Nummer 1 oder Absatz 2, § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a oder ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
G. v. 30.05.2016 BGBl. I S. 1254
Artikel 1 KorrBekGG Änderung des Strafgesetzbuches
... der Angabe zu § 299 werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 299a Bestechlichkeit im Gesundheitswesen § 299b Bestechung im ... angefügt. 2. § 300 wird durch die folgenden §§ 299a bis 300 ersetzt: „§ 299a Bestechlichkeit im Gesundheitswesen ... § 300 wird durch die folgenden §§ 299a bis 300 ersetzt: „§ 299a Bestechlichkeit im Gesundheitswesen Wer als Angehöriger eines Heilberufs, der ... im Gesundheitswesen Wer einem Angehörigen eines Heilberufs im Sinne des § 299a im Zusammenhang mit dessen Berufsausübung einen Vorteil für diesen oder einen Dritten ... In besonders schweren Fällen wird eine Tat nach den §§ 299, 299a und 299b mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ein besonders ... 302 wird die Angabe „des § 299" durch die Wörter „der §§ 299, 299a und 299b" ...
Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2739, BGBl. 2022 I S. 306; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 18.01.2021 BGBl. I S. 2
Artikel 2 WRegGEG Folgeänderungen
... verlangen." 2. Dem § 123 Absatz 1 Nummer 6 werden die Wörter „ §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)," ...
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