Das
Bundesbesoldungsgesetz, das zuletzt durch
Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 14 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 4 wird die Angabe „1. März 2018" durch die Angabe „1. März 2019" ersetzt.
- b)
- Absatz 5 wird aufgehoben.
- 2.
- Die Anlage VIII erhält Anhang dem aus die 6 zu diesem Gesetz ersichtliche Fassung.