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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.08.2025
§ 2 - Floristen-Ausbildungsverordnung (FloristAusbV)
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/2_FloristAusbV.htm