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§ 2 - LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG)
G. v. 24.05.2022 BGBl. I S. 802 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 03.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 225
Geltung ab 01.06.2022; FNA: 752-13 Elektrizität und Gas
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Geltung ab 01.06.2022; FNA: 752-13 Elektrizität und Gas
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§ 2 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des Absatzes 2 für die Zulassung von:
- 1.
- stationären schwimmenden Anlagen zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung verflüssigten Erdgases,
- 2.
- stationären landgebundenen Anlagen zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung verflüssigten Erdgases,
- 3.
- Leitungen, die der Anbindung von Anlagen nach Nummer 1 oder Nummer 2 an die Gasversorgungsnetze dienen (LNG-Anbindungsleitungen) sowie Leitungen, die zur Ableitung der Gasmengen von Anlagen nach Nummer 1 zwingend erforderlich sind (mittelbare LNG-Anbindungsleitungen),
- 4.
- Gewässerausbauten und Gewässerbenutzungen, die für Errichtung und Betrieb der Anlagen nach Nummer 1 oder Nummer 2 erforderlich sind, insbesondere Häfen und Landungsstege,
- 5.
- Dampf- oder Warmwasserpipelines sowie Heizkesselanlagen, die für den Betrieb der Anlagen nach Nummer 1 oder Nummer 2 erforderlich sind,
- 6.
- Gasfernleitungen, die direkt an eine LNG-Anbindungsleitung nach Nummer 3 angrenzen und für die Weiterleitung der Gasmengen von Anlagen nach Nummer 1 zwingend erforderlich sind, einschließlich der an diese Gasfernleitungen direkt angrenzenden Verdichter.
(2) Dieses Gesetz gilt nur für die in der Anlage bezeichneten Vorhaben sowie für Vorhaben nach Absatz 1 Nummer 4 und 5.
(3) Dieses Gesetz gilt zudem für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen für Vorhaben nach Absatz 2.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes und zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs G. v. 12. Juli 2023 BGBl. 2023 I Nr. 184 m.W.v. 15. Juli 2023
Frühere Fassungen von § 2 LNGG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 15.07.2023 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes und zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs vom 12.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 184 |
aktuell vorher | 13.10.2022 | Artikel 6 Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 08.10.2022 BGBl. I S. 1726 |
aktuell | vor 13.10.2022 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2 LNGG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 LNGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LNGG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 LNGG Zweck
... Mit den Vorschriften dieses Gesetzes sollen die Zulassung von Errichtung und Inbetriebnahme der in § 2 bezeichneten Vorhaben sowie die Durchführung von Verfahren für die Vergabe ...
§ 3 LNGG Besonderes Interesse
... Vorhaben nach § 2 Absatz 2 sind für die sichere Gasversorgung Deutschlands besonders dringlich. Für diese ...
§ 5 LNGG Maßgaben für die Anwendung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung 2) (vom 09.07.2024)
... ist mit folgenden Maßgaben anzuwenden: 1. für die Zulassung von Anlagen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 5 , für die keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, sind ... eine Woche zur Einsicht auszulegen, 2. für die Zulassung von Anlagen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 5 , für die keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, kann ... (ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17), 3. für die Zulassung von Anlagen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 5 , für die keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, kann ... für erforderlich oder zweckmäßig hält, 4. für Anlagen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 2 ist die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes mit der ... am 31. Dezember 2043 einzustellen ist, 5. bei Entscheidungen zu Vorhaben nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 kann abweichend von § 8a Absatz 1 Nummer 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ... der Öffentlichkeit zulassen soll. (2) Für eine Anlage nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 2 , die über den 31. Dezember 2043 hinaus betrieben werden soll, kann die Genehmigung zum ... bis zum Ablauf des 1. Januar 2035 zu beantragen. (3) Für Anlagen nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 ist diese Genehmigung nur zu erteilen, wenn der Antragsteller nachweist, dass die Anlage bis ... oder Derivaten erfolgen. Abweichend von Satz 1 kann die Umstellung von Anlagen nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 auch auf synthetisches Methan oder Biomethan erfolgen, wenn der Antragsteller den Nachweis ...
§ 6 LNGG Maßgaben für die Anwendung des Bundesnaturschutzgesetzes (vom 13.10.2022)
... August 2021 (BGBl. I S. 3908) geändert worden ist, ist bei der Zulassung von Vorhaben nach § 2 Absatz 1 Nummer 1, 3, 4 und 5 , für die keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, mit ...
§ 7 LNGG Maßgaben für die Anwendung des Wasserhaushaltsgesetzes (vom 13.10.2022)
... ist mit folgenden Maßgaben anzuwenden: 1. bei der Zulassung von Vorhaben nach § 2 Absatz 1 Nummer 1, 3, 4 und 5 , für die keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, ist ... mindestens einer Woche zur Einsicht auszulegen, 2. bei der Zulassung von Vorhaben nach § 2 Absatz 1 Nummer 1, 3, 4 und 5 , für die keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, kann ... Einwendungen gegen den Plan erheben, 3. bei der Zulassung von Vorhaben nach § 2 Absatz 1 Nummer 1, 3, 4 und 5 , für die keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, kann ... sie diesen für erforderlich hält, 4. bei der Zulassung von Vorhaben nach § 2 Absatz 1 sind durch die Entnahmen und Wiedereinleitungen von Wasser, die für den Betrieb der Vorhaben ... Antragstellers gerechnet werden kann, 6. bei Planänderungen für Vorhaben nach § 2 Absatz 1 Nummer 1, 3, 4 und 5 , für die keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, kann ...
§ 8 LNGG Maßgaben für die Anwendung des Energiewirtschaftsgesetzes (vom 15.07.2023)
... (BGBl. I S. 1970, 3621) in der jeweils geltenden Fassung ist bei der Zulassung von Vorhaben nach § 2 mit folgenden Maßgaben anzuwenden: 1. abweichend von § 43a des ... erhoben werden können, c) ein Erörterungstermin in den Fällen des § 2 Absatz 1 Nummer 3 stattfinden kann, soweit die zuständige Behörde diesen für erforderlich ... 1a. abweichend von § 43a des Energiewirtschaftsgesetzes ist bei Vorhaben im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 3 mit einer Länge von mehr als 40 Kilometern und einem Durchmesser von mehr als 800 ... in Satz 1 Nummer 1, 1a und 2 genannten Maßgaben sind bei der Zulassung von Vorhaben nach § 2 Absatz 1 Nummer 6 nicht anzuwenden. (2) Soweit aufgrund der in Absatz 1 vorgesehenen ...
§ 9 LNGG Beschleunigte Vergabe- und Nachprüfungsverfahren 3)
... die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen für Vorhaben nach § 2 sind die vergaberechtlichen Vorschriften mit folgenden Maßgaben anzuwenden: 1. ... (2) Für Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer sind für Vorhaben nach § 2 die vergaberechtlichen Vorschriften mit folgenden Maßgaben anzuwenden: 1. ... 4 bis 6 zu beachten. (3) Für die sofortige Beschwerde sind für Vorhaben nach § 2 die vergaberechtlichen Vorschriften mit folgenden Maßgaben anzuwenden: 1. § ... Interesses nach § 3 bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für Vorhaben nach § 2 unterhalb der Schwellenwerte des § 106 Absatz 2 des Gesetzes gegen ... über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen für Vorhaben nach § 2 , für die ein Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 nicht statthaft ist, sind alle ...
§ 10 LNGG Weitere Verfahrensanordnungen (vom 13.10.2022)
... Ist für ein Zulassungsverfahren für ein Vorhaben nach § 2 eine ortsübliche oder öffentliche Bekanntmachung angeordnet und ist nach den dafür ... stattfindet. (2) Ist für ein Genehmigungsverfahren für ein Vorhaben nach § 2 die Auslegung von Unterlagen oder Entscheidungen vorgesehen, auf die nach den für die ... stattfindet. (3) Ist für ein Genehmigungsverfahren für ein Vorhaben nach § 2 die Durchführung eines Erörterungstermins oder einer mündlichen Verhandlung ...
§ 11 LNGG Rechtsbehelfe (vom 13.10.2022)
... und Anfechtungsklage gegen eine Zulassungsentscheidung für die Vorhaben nach § 2 sowie gegen die Entscheidung über den vorzeitigen Beginn einer Maßnahme haben keine ...
§ 12 LNGG Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts
... im ersten und letzten Rechtszug über sämtliche Streitigkeiten über Vorhaben nach § 2 . Satz 1 ist auch anzuwenden für 1. auf diese Vorhaben und auf für ... dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für Anlagen, die für den Betrieb von Vorhaben nach § 2 notwendig ...
§ 13 LNGG Übergangsregelungen (vom 15.07.2023)
... Verfahren über Zulassungen für die Errichtung und die Inbetriebnahme von Anlagen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4 sowie von Leitungen nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 und 6 anzuwenden. Ein ... die Inbetriebnahme von Anlagen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4 sowie von Leitungen nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 und 6 anzuwenden. Ein Verfahrensschritt, der bereits begonnen, aber noch nicht abgeschlossen ... die die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen für Vorhaben nach § 2 zum Gegenstand haben; für § 9 Absatz 1 Nummer 1, 2, 7, 8 und 9 sowie Absatz 4 gilt dies ...
§ 14 LNGG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 15.07.2023)
... Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die §§ 1 bis 10 treten mit Ausnahme des § 5 Absatz 2 und 3 und des § 9 Absatz 2, 3 und 5 mit ...
Anlage LNGG (zu § 2) (vom 15.07.2023)
... (Schleswig-Holstein) 1.1 Anlage nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 - FSRU (Standort: Hafen) 1.2 Anlage nach § 2 Absatz 1 Nr. 2 - ... § 2 Absatz 1 Nr. 1 - FSRU (Standort: Hafen) 1.2 Anlage nach § 2 Absatz 1 Nr. 2 - Flüssigerdgas-Terminal (Standort: German LNG Terminal) ... (Standort: German LNG Terminal) 1.3 Leitungen nach § 2 Absatz 1 Nr. 3 (Standort German LNG Terminal und Standort Hafen - Anschlusspunkt Gasleitungsnetz) ... Wilhelmshaven (Niedersachsen) 2.1 Anlage nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 - FSRU (Standort: Voslapper Groden Nord 1) 2.2 Anlage nach ... 1 - FSRU (Standort: Voslapper Groden Nord 1) 2.2 Anlage nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 - FSRU (Standort: NWO Terminal) 2.3 Anlage nach § 2 Absatz 1 ... 2 Absatz 1 Nr. 1 - FSRU (Standort: NWO Terminal) 2.3 Anlage nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 - FSRU (Standort: Voslapper Groden Nord 2) 2.4 Anlage nach ... 1 - FSRU (Standort: Voslapper Groden Nord 2) 2.4 Anlage nach § 2 Absatz 1 Nr. 2 - Flüssigerdgas-Terminal (Standort: Voslapper Groden) ... (Standort: Voslapper Groden) 2.5 Leitungen nach § 2 Absatz 1 Nr. 3 (Standort Voslapper Groden Nord 1 und Nord 2 - Anschlusspunkt Gas- ... 2 - Anschlusspunkt Gas- fernleitungsnetz) 2.6 Leitungen nach § 2 Absatz 1 Nr. 3 (Standort NWO Terminal - Anschlusspunkt Gasfernleitungsnetz) ... Terminal - Anschlusspunkt Gasfernleitungsnetz) 2.7 Leitung nach § 2 Absatz 1 Nr. 3 (mittelbare LNG-Anbindungsleitung Wilhelmshaven - Leer „GWL") ... Wilhelmshaven - Leer „GWL") 2.8 Leitung nach § 2 Absatz 1 Nr. 6 (Gasfernleitung Etzel-Wardenburg-Drohne) 3. ... (Niedersachsen) 3.1 Anlage nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 - FSRU (Standort Hafen) 3.2 Anlage nach § 2 Absatz 1 Nr. 2 - ... § 2 Absatz 1 Nr. 1 - FSRU (Standort Hafen) 3.2 Anlage nach § 2 Absatz 1 Nr. 2 - Flüssigerdgas-Terminal (Standort: Hanseatic Energy Hub) ... (Standort: Hanseatic Energy Hub) 3.3 Leitung nach § 2 Absatz 1 Nr. 3 (Standort Hafen und Hanseatic Energy Hub - Anschlusspunkt Gasfern- leitungsnetz) ... Hub - Anschlusspunkt Gasfern- leitungsnetz) 3.4 Leitung nach § 2 Absatz 1 Nr. 6 (Gasfernleitung Elbe Süd-Achim und Verdichter Achim/Embsen) ... (Mecklenburg-Vorpommern) 4.1 zwei Anlagen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 - FSRU (Standort 1 und 2 im Hafen) 4.2 Leitung nach § 2 Absatz ... Absatz 1 Nr. 1 - FSRU (Standort 1 und 2 im Hafen) 4.2 Leitung nach § 2 Absatz 1 Nr. 3 (Standort Hafen Mukran/Prorer Wiek (auf See) - Anschlusspunkt Lubmin ... Lubmin (Mecklenburg-Vorpommern) 5.1 Anlage nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 - FSRU (Standort im Hafen) 5.2 Leitung nach § 2 Absatz 1 Nr. 3 ... § 2 Absatz 1 Nr. 1 - FSRU (Standort im Hafen) 5.2 Leitung nach § 2 Absatz 1 Nr. 3 (Standort im Hafen - Anschlusspunkt Gasfernleitungsnetz) ...
Zitat in folgenden Normen
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 26 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
§ 43 EnWG Erfordernis der Planfeststellung (vom 29.12.2023)
... des Bundesberggesetzes unterfallen, 9. die Errichtung und der Betrieb von Anlagen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 des LNG-Beschleunigungsgesetzes einschließlich erforderlicher Nebenanlagen und technischer und baulicher Nebeneinrichtungen, ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 08.10.2022 BGBl. I S. 1726
Artikel 6 EnSiGuaÄndG Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes
... vom 24. Mai 2022 (BGBl. I S. 802) wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 werden nach dem Wort ... geändert: a) In den Nummern 1 bis 3 werden jeweils nach den Wörtern „ § 2 Absatz 1 Nummer 1" die Wörter „, für die keine Umweltverträglichkeitsprüfung ... 3. In § 6 werden in dem Satzteil vor Nummer 1 nach den Wörtern „ § 2 Absatz 1 Nummer 1, 3, 4 und 5" die Wörter „, für die keine Umweltverträglichkeitsprüfung ... 7 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 werden nach den Wörtern „ § 2 Absatz 1 Nummer 1, 3, 4 und 5" die Wörter „, für die keine Umweltverträglichkeitsprüfung ... Halbsatz" ersetzt. b) In Nummer 2 werden nach den Wörtern „ § 2 Absatz 1 Nummer 1, 3, 4 und 5" die Wörter „, für die keine Umweltverträglichkeitsprüfung ... Halbsatz" ersetzt. c) In Nummer 3 werden nach den Wörtern „ § 2 Absatz 1 Nummer 1, 3, 4 und 5" die Wörter „, für die keine Umweltverträglichkeitsprüfung ... die folgenden Nummern 4 bis 6 ersetzt: „4. bei der Zulassung von Vorhaben nach § 2 Absatz 1 sind durch die Entnahmen und Wiedereinleitungen von Wasser, die für den Betrieb der Vorhaben ... gerechnet werden kann, 6. bei Planänderungen für Vorhaben nach § 2 Absatz 1 Nummer 1, 3, 4 und 5 , für die keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, kann ... 7. In § 11 Absatz 1 Satz 1 werden nach den Wörtern „Vorhaben nach § 2 " die Wörter „sowie gegen die Entscheidung über den vorzeitigen Beginn einer ... 2.1 wird wie folgt gefasst: „2.1 Anlage nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 - FSRU (Standort: Voslapper Groden Nord 1)". b) ... 2.3 wird wie folgt gefasst: „2.3 Anlage nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 - FSRU (Standort: Voslapper Groden Nord 2)". c) ... wird wie folgt gefasst: „2.5 Leitungen nach § 2 Absatz 1 Nr. 3 (Standort Voslapper Groden Nord 1 und Nord 2 - Anschlusspunkt Gas- ... 2.7 wird wie folgt gefasst: „2.7 Leitung nach § 2 Absatz 1 Nr. 3 (mittelbare LNG-Anbindungsleitung Wilhelmshaven - Leer „GWL")". ... werden wie folgt gefasst: „6.1 Anlagen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 - FSRU 6.2 Leitungen nach § 2 Absatz 1 Nr. 3 an ... nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 - FSRU 6.2 Leitungen nach § 2 Absatz 1 Nr. 3 an das Gasfernleitungsnetz". ...
Gesetz zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes und zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs
G. v. 12.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 184
Artikel 1 LNGGuaÄndG Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes
... 2022 (BGBl. I S. 1726) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 5 werden nach den Wörtern ... aa) In den Nummern 1 bis 3 wird jeweils nach den Wörtern „nach § 2 Absatz 1 Nummer 1" die Angabe „und 5" eingefügt. bb) In Nummer 5 ... Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt: „(3) Für Anlagen nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 ist diese Genehmigung nur zu erteilen, wenn der Antragsteller nachweist, dass die Anlage bis ... Wasserstoff oder Derivaten erfolgen. Abweichend von Satz 1 kann die Umstellung von Anlagen nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 auch auf synthetisches Methan oder Biomethan erfolgen, wenn der Antragsteller den Nachweis ... abweichend von § 43a des Energiewirtschaftsgesetzes ist bei Vorhaben im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 3 mit einer Länge von mehr als 40 Kilometern und einem Durchmesser von mehr als 800 ... in Satz 1 Nummer 1, 1a und 2 genannten Maßgaben sind bei der Zulassung von Vorhaben nach § 2 Absatz 1 Nummer 6 nicht anzuwenden." 4. In § 13 Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe ... Nummer 2.8 eingefügt: „2.8 Leitung nach § 2 Absatz 1 Nr. 6 (Gasfernleitung Etzel-Wardenburg-Drohne)". b) Nach ... Nummer 3.4 eingefügt: „3.4 Leitung nach § 2 Absatz 1 Nr. 6 (Gasfernleitung Elbe Süd-Achim und Verdichter Achim/Embsen)". ... (Mecklenburg-Vorpommern) 4.1 zwei Anlagen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 - FSRU (Standort 1 und 2 im Hafen) 4.2 Leitung nach § 2 ... Absatz 1 Nr. 1 - FSRU (Standort 1 und 2 im Hafen) 4.2 Leitung nach § 2 Absatz 1 Nr. 3 (Standort Hafen Mukran/Prorer Wiek (auf See) - Anschlusspunkt Lubmin ... Lubmin (Mecklenburg-Vorpommern) 5.1 Anlage nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 - FSRU (Standort im Hafen) 5.2 Leitung nach § 2 Absatz 1 Nr. ... 2 Absatz 1 Nr. 1 - FSRU (Standort im Hafen) 5.2 Leitung nach § 2 Absatz 1 Nr. 3 (Standort im Hafen - Anschlusspunkt Gasfernleitungsnetz)". ...
Artikel 2 LNGGuaÄndG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... Nummer 9 wird angefügt: „9. die Errichtung und der Betrieb von Anlagen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 des LNG-Beschleunigungsgesetzes einschließlich erforderlicher Nebenanlagen und technischer und baulicher Nebeneinrichtungen, ...
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