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§ 2 - Verordnung über den Betrieb eines Videokommunikationssystems für notarielle Urkundstätigkeiten (NotViKoV)
V. v. 22.07.2022 BGBl. I S. 1191 (Nr. 27)
Geltung ab 01.08.2022; FNA: 303-1-6 Notare, Rechtsanwälte, Rechtsberater; Beurkundung
Geltung ab 01.08.2022; FNA: 303-1-6 Notare, Rechtsanwälte, Rechtsberater; Beurkundung
§ 2 Technische Zugangsberechtigung zum Videokommunikationssystem
§ 2 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) Eine technische Zugangsberechtigung zum Videokommunikationssystem ist einzuräumen:
- 1.
- dem Notar,
- 2.
- dem Notariatsverwalter,
- 3.
- der Notarvertretung sowie
- 4.
- Personen, die beabsichtigen, das Videokommunikationssystem als Beteiligter, hinzugezogene Person oder Dritter zu nutzen.
(2) 1Personen, die bei einer Amtsperson beschäftigt sind, kann eine technische Zugangsberechtigung eingeräumt werden. 2Technische Zugangsberechtigungen nach Satz 1 können in ihrem Umfang eingeschränkt werden.
(3) Für körperliche Zugangsmittel und Wissensdaten, die die in den Absätzen 1 und 2 genannten Personen für den Zugang zum Videokommunikationssystem verwenden, gilt § 5 Absatz 3 bis 5 der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse entsprechend.
Zitierungen von § 2 NotViKoV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 NotViKoV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
NotViKoV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 NotViKoV Einräumung der technischen Zugangsberechtigung
... Die technische Zugangsberechtigung nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 2 ist durch die Notarkammer einzuräumen. (2) Die technische ... die Notarkammer einzuräumen. (2) Die technische Zugangsberechtigung nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 soll durch die zu vertretende Amtsperson eingeräumt werden. Wird die technische ... die Notarkammer einzuräumen. (3) Die technische Zugangsberechtigung nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 ist durch die Bundesnotarkammer einzuräumen. Bei Beteiligten und hinzugezogenen ... enthalten sind. (4) Die technische Zugangsberechtigung nach § 2 Absatz 2 Satz 1 ist von der Amtsperson einzuräumen, bei der die Person beschäftigt ist. Diese ... Personen auch die Befugnis einräumen, weitere technische Zugangsberechtigungen nach § 2 Absatz 2 Satz 1 zu erteilen. Befugnisse nach Satz 2 können in ihrem Umfang eingeschränkt ...
§ 4 NotViKoV Wegfall und Entziehung der technischen Zugangsberechtigung
... sicherzustellen, dass eine technische Zugangsberechtigung endet, wenn 1. im Fall des § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 2 das Amt erlischt oder der Amtssitz in einen anderen Amtsgerichtsbezirk verlegt wird, 2. ... oder der Amtssitz in einen anderen Amtsgerichtsbezirk verlegt wird, 2. im Fall des § 2 Absatz 1 Nummer 3 die Vertretung endet und 3. im Fall des § 2 Absatz 2 das Amt der ... 2. im Fall des § 2 Absatz 1 Nummer 3 die Vertretung endet und 3. im Fall des § 2 Absatz 2 das Amt der beschäftigenden Amtsperson erlischt oder deren Amtssitz in einen anderen ... Die Bundesnotarkammer hat sicherzustellen, dass eine technische Zugangsberechtigung im Fall des § 2 Absatz 1 Nummer 4 endet, sobald die zu dem Nutzer gespeicherten Nutzerdaten nach § 14 Absatz 2 Satz 5 zu ... (3) Im Fall einer ständigen Vertretung soll die technische Zugangsberechtigung nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 durch die nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 oder 2 zugangsberechtigten Person vorübergehend ... Vertretung soll die technische Zugangsberechtigung nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 durch die nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 oder 2 zugangsberechtigten Person vorübergehend entzogen werden, solange keine Amtsbefugnis nach ... der Bundesnotarordnung besteht. (4) Eine technische Zugangsberechtigung nach § 2 Absatz 2 kann jederzeit durch die beschäftigende Amtsperson oder eine von dieser dazu ermächtigte ... zu entziehen. Weitere technische Zugangsberechtigungen und Befugnisse im Sinne des § 2 Absatz 2 und des § 3 Absatz 4 Satz 2 bleiben hiervon unberührt. Sie können von dem ... Verwendung besteht. Wenn die technische Zugangsberechtigung einer in § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 oder Absatz 2 Satz 1 genannten Person eingeräumt wurde, kann die vorübergehende Entziehung der technischen ...
§ 5 NotViKoV Vorgang
... (4) Für die Dauer des Bestehens der technischen Zugangsberechtigung nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 soll die zu vertretende Amtsperson der Notarvertretung den Zugriff auf die Vorgänge ...
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