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§ 2 - Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)

§ 2 Regelstudienzeit



Die Regelstudienzeit nach § 10 Absatz 2 des Hochschulrahmengesetzes beträgt

1.
für den Bachelorstudiengang drei Jahre und

2.
für den Masterstudiengang zwei Jahre.

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